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Zeiss Laboval 2

Begonnen von Micromount87, November 22, 2016, 09:24:47 VORMITTAG

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Micromount87

Hallo Leute,

ich bin neu hier und habe einige Fragen zum Zeiss Laboval 2.
Vielleicht kennt sich jemand damit sehr gut aus und kann mir bei einigen Problemen weiter helfen. ?




Micromount87

Meine Problematik ist wie folgend..

Habe das Gerät in Ebay ersteigert und als es ankam bemerkte ich, dass sich der Objekttisch weder hoch noch runter drehen lässt.

Das Laboval 2 hat einen Kombinationsantrieb mit Kugelführung, die auf den Objekttisch wirkt.
Was könnte hier das Problem sein und wie bekomme ich das wieder in Ordnung?

Wäre sehr toll wenn wir jemand weiter helfen könnte, denn ich bin mit meinem Latein am ende.


Markus

Ulf Titze

#2
Hallo Markus,

Nahezu alle Mikroskope der Jenaer Mikroval-Serie, zu der auch Dein Laboval 02 gehört, leiden unter dieser Krankheit! Ursache ist verharztes Schmiermittel in den Tischtrieben. Ich fürchte, Du wirst das Mikroskop einer Wartung unterziehen müssen.  

Ich würde Kontakt mit der Fa. Mikroskop-Technik Rathenow aufnehmen. Die meisten Mikroskope aus der DDR Zeit sollen Insidern zufolge in Rathenow gefertigt worden sein.

http://www.optikrathenow.de/de/template.php?KatID=2-06


Im Übrigen kannst Du hier weitere Informationen über Dein an sich sehr schönes Mikroskop bekommen:

http://www.mikroskop-online.de/Mikroskop%20Druckschriften.htm

http://www.mikroskopie-fuer-anfaenger.de/


Viel Glück

Ulf
"Do not worry about your problems with mathematics, I assure you mine are far greater." (A. Einstein)

"Komm wir essen Opi!" - Satzzeichen können Leben retten!!!

the_playstation

Hallo Markus.

Kann Ulf nur zustimmen. Auch mein Laboval war durch das völlig verhärtete Fett völlig fest (wie verschweißt) verklebt.
Da hilft nur auseinandernehmen und neu fetten (oder zurückschicken). Beim Demontieren hilft Wärme. Z.T. muß man aber leider recht rohe Kräfte walten lassen. Möglichst vorsichtig. Ich habe meines glücklicherweise wieder gut gangbar bekommen.

Liebe Grüße Jorrit.
Die Realität wird bestimmt durch den Betrachter.

Michael L.

Hallo,

Ich hatte auch mal eins und habe es gewartet. Das Zerlegen und insbesondere das wieder zusammenbauen ist kein Kinderspiel. Ich würde mir echt überlegen es zur Wartung an die genannte Firma zu geben zumal mann auch noch die richtigrn Materialien zur Schmierung benötigt.

Gruß,

Michael

plaenerdd

#5
Hallo Marcus,
ich habe eine Anleitung für das Zerlegen und Neufetten des Laboval II. Könnte ich Dir via e-mail zukommen lassen. Ist allerdings in Englisch. Dazu schreibst Du mir am besten eine e-mail. Meine Adresse ist im Briefumschlag unter meinem Avatarbild zu finden. Das Zerlegen und Wieder-zusammen-bauen ist aber wirklich nur dann ratsam, wenn Du ein wenig Grundkenntnisse der Mikroskopmechanik hast und auch passendes Werkzeug. Ich mache es immer so, dass ich alle Schritte beim Zerlegen fotografieren, damit ich weiß, wo was wieder hin gehört. Es gibt auch Linksgewindeschrauben an fast allen Zeiss-Jena-Mikroskopen, die von Unwissenden gerne abgedreht werden, weil sie meinen diese Schraube sollte doch in dieser Richtung losgehen. Also bitte wirklich nur dann ans Werk machen, wenn Du Dir das zutraust. Ansonsten Service bemühen oder zurückgeben, wenn als "funktionstüchtig" beschrieben gewesen. Du könntest auch Deinen Aufenthaltsort offenbaren. Vielleicht gibt es jemanden in Deiner Nähe, der schon das eine oder andere Mik wieder flott gemacht hat. Also in der Nähe von Dresden würde ich Dir gerne helfen.
Beste Grüße
Gerd
Fossilien, Gesteine und Tümpeln mit
Durchlicht: Olympus VANOX mit DIC, Ph, DF und BF; etliche Zeiss-Jena-Geräte,
Auflicht: CZJ "VERTIVAL", Stemi: MBS-10, CZJ SMXX;
Inverses: Willovert mit Ph

Micromount87

Hallo Leute danke für die zügigen Antworten.

Dann werde ich meinem Zeiss wohl mal eine Getriebewäsche unterziehen müssen. :-D

Schade das man in EBAY oftmals an sogenannte "ICH WEISS NICHTS DARÜBER KENNE MICH DAMIT ÜBERHAUPT NICHT AUS UND HABE ES EBEN MAL SO SCHNELL VERKAUFT WEIL ICH DAMIT NICHTS ANFANGEN KANN" Trixern gerät.
Dann steht noch drin "alles funktionstüchtig" und als es ankam hatte sogar schon der Kondensor gefehlt, denn ich dann für 50 Euro zusätzlich suchen und kaufen musste.

Auf eine gemäße Antwort des Verkäufers warte ich immer noch.
Habe in Ebay einen Fall eröffnet und warte jetzt mal ab wie, sich der Verkäufer dazu äußern wird.

Das nenne ich schon fast eine arglistige Täuschung und finde es immer wieder traurig, warum manche Leute dann einem noch das Geld aus der Tasche ziehen müssen.
Denen gehört doch wirklich das Handwerk gelegt.

Bin echt sauer und schwer enttäuscht. Ja mir wurde sozusagen die Freude an einem "neuen alten" Mikroskop entzogen wurde.

Hätte ich mir die 150 Euro gespart und mir ein schönes Saunawochenende gemacht , hätte ich mehr davon gehabt und mein Blutdruck wäre nicht in den Himmel gestiegen.


Grüsse euer Markus

Micromount87

Hallo Leute,

siehe da es gibt Neuigkeiten!

Habe eine schöne Rückantwort erhalten, was mich überhaupt nicht überrascht ist der Inhalt des Textes.

eBay

Der Verkäufer hat Ihnen geantwortet
Hallo Markus,

*anneleitplanke* hat Ihnen eine Nachricht zu Ihrer Anfrage gesendet:

,,Guten Tag , Ich werde definitiv keine Rückerstattung veranlasssen , noch eine Rücknahme veranlassen - bitte lesen Sie die artikelbeschreibung ! So wie beschrieben funktioniert die Elektrik , dies haben sie mir auch bestätigt und das geräuml;t wurde so gekauft wie auf den Bildern zu sehen - sie wollten Zusatteile im Nachhinein die im Angebot nicht enthalten waren ! Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen"

Wenn Sie gleich antworten möchten, rufen Sie die Einzelheiten zur Anfrage auf.

Einzelheiten zur Anfrage ansehen
Informationen zum Artikel

Okular / Mikroskop Carl Zeiss
Rücksendenummer:   5042580823
Verkäufername:   *anneleitplanke*


Ist das nicht schön?
Natürlich habe ich bestätigt das die Elektrik funktioniert, aber nicht die Funktionstüchtigkeit.
Laut deutschem Gesetz, habe ich egal bei was für Käufen die ich Tätige ein 2 wöchiges Rückgaberecht habe, oder liege ich da falsch?
Schreiben kann sie auch nicht wie ihr sehen könnt!:-D
Dann werde ich wohl eine gaaanz negative Bewertung reinknallen müssen!
Das ist echt entmutigend so etwas.
Das hat mir echt mal wieder den Tag versüsst :-(

Klaus Henkel

Zitat von: Micromount87 in November 23, 2016, 07:11:02 VORMITTAG

Natürlich habe ich bestätigt das die Elektrik funktioniert, aber nicht die Funktionstüchtigkeit.
Laut deutschem Gesetz, habe ich egal bei was für Käufen die ich Tätige ein 2 wöchiges Rückgaberecht habe, oder liege ich da falsch?
Schreiben kann sie auch nicht wie ihr sehen könnt!:-D
Dann werde ich wohl eine gaaanz negative Bewertung reinknallen müssen!
Das ist echt entmutigend so etwas.
Das hat mir echt mal wieder den Tag versüsst

Vorsicht mit einer negativen Bewertung.
Nach meinem Kenntnisstand haben Sie nichts gekauft (von einem Ihnen bekannten Verkäufer), sondern über eine Auktionator (ebay) einen Artikel anonym ersteigert. Das ist ein Unterschied. Sie haben bei einer öffentlichen Versteigerung geboten und den Zuschlag erhalten. Sie haben kein Rückgaberecht gemäß EU-Recht auf Rückgabe nach dem Fernabgabegesetz.

Mehr kann man dazu nicht sagen, ohne den Angebotstext wörtlich zu kennen.

Lassen Sie sich nicht auf eine Auseinandersetzung mit so einem Verkäufer ein. Verbuchen Sie die Sache als Lehrgeld.

Mein Beileid.
KH

Klaus Schloter

Hallo Markus,
schau Dir mal bei ebay die Definition der Zustände für Auktionsware an:

"Gebraucht"Ohne weiteren Zusatz bedeutet funktionsfähig !
Alles Andere müsste unter "Defekt" angeboten werden.
Insofern ist es richtig einen Fall zu eröffnen.
Ggf. hilft da tatsächlich der Käuferschutz,ansonsten der Rechtsweg.
mit freundlichen Grüßen
Klaus

Micromount87

Danke Klaus,

deiner Meinung bin ich eben auch!

Habe mich mit ebay telefonisch in Verbindung gesetzt und der nette Herr meinte ebenfalls, das ist schon ein Unding.
Er hilft mir jetzt eine Schadensregulierung anzupreisen und sie setzen sich mit dem Verkäufer in Verbindung um viel. eine Einigung zu erzielen.
Weitere Vorgehensweisen die ich dann machen könnte, werden mir dann mitgeteilt, wann der Verkäufer dann immer noch uneinsichtig sein sollte.

Johann_M

Hallo Markus,

ich würde mich nicht zu sehr über den Verkäufer ärgern und auf weitere Reklamationen verzichten.
Mit Hilfe des Forums und eigener 'Putzaktivität' kommst Du doch noch zu einem schönen und auch preiswerten Instrument.

Viel Erfolg und liebe Grüße aus Graz,
Johann

Bob

Hallo Markus,

der Artikelkategorie "gebraucht, funktionstüchtig" nach hättest Du grundsätzlich schon Anrecht auf ein funktionierendes Instrument. Den Versuch, das einzuklagen, würde ich nicht riskieren. Der Kondensor ist ein Teil des Modular aufgebauten Geräte, und wenn man genau guckt, ist zu erkennen, dass er fehlt. Die Aufmachung der Angebote des Verkäufers zeigt, dass er ganz sicher keinen Plan von Mikroskopen hat. Er hätte sonst an diesem Wochenende sicher auch sehr viel mehr Geld eingenommen. Du hast da für 100 € ein Instrument bekommen, dass inflationsbereinigt mal tausende gekostet hat. Nach meiner Erfahrung hast Du da für ein ebay-Mikroskop einen ganz guten Fang gemacht. Irgendwas ist immer bei den Dingern. Ich würde mich an Deiner Stelle nicht groß ärgern, vielleicht einen Preisnachlass heraushandeln, und dann mit Gerds Anleitung bewaffnet das Ding gängig machen. Wenn man den Wert eines nachweislich einwandfreien Instruments mit Deinem Kaufpreis vergleicht, kommst Du da sogar auf einen Stundenlohn.

Viele Grüße,

Bob

Micromount87

Habe eine Prompte Antwort von Ebay bekommen:

eBay
Ihre Frage zu einem nicht erhaltenen Artikel - SR# 1-94063680756


Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie haben uns mitgeteilt, dass der gekaufte Artikel 262699594187 nicht der Beschreibung des Verkäufers *anneleitplanke* entspricht.

Da Sie den Artikel per Überweisung bezahlt haben, ist der Kauf leider nicht durch den eBay-Käuferschutz abgedeckt.

Unser Käuferschutz greift bei Zahlungen per PayPal, Lastschrift oder Kreditkarte sowie bei Käufen auf Rechnung. Zusätzlich bieten nur Artikel mit eBay-Garantie auch Käuferschutz bei Bezahlung per Überweisung.

Ich werde den Verkäufer nochmals für Sie anschreiben und ihn auffordern, die Situation mit Ihnen zu klären. Außerdem wurde unser Sicherheitsteam über Ihren Fall informiert. Wir werden den Verkäufer genau überprüfen und entsprechende Maßnahmen einleiten

Wenn der Verkäufer Ihnen keine Lösung anbietet, können Sie eine polizeiliche Anzeige erstatten oder beim Amtsgericht einen Mahnbescheid gegen Ihren Verkäufer erwirken.

Geben Sie bei einer Anzeige auch das Bankkonto an, auf das Sie überwiesen haben.

Drucken Sie außerdem bitte die Kontaktdaten des Verkäufers sowie die Artikelbeschreibung des Artikels aus. Selbstverständlich werden wir mit den Polizeibehörden zusammenarbeiten und die Ermittlungen unterstützen.

Weitere Hinweise finden Sie auf dem eBay-Rechtsportal:

http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer.html

Mein Tipp:
Damit Sie in Zukunft vom eBay-Käuferschutz profitieren können, empfehle ich Ihnen, mit einer der abgesicherten Zahlungsmethode zu bezahlen oder Artikel mit "eBay-Garantie" zu kaufen.

Mehr zum eBay Käuferschutz erfahren Sie hier:

http://pages.ebay.de/kaeuferschutz/

Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen. Bei weiteren Fragen nutzen Sie bitte unseren kostenlosen Rückruf-Service:

ocsnext.ebay.de/ocs/cusr?query=2855&domain=CSmail&from=eBP_callback

Wir sind täglich von 8:00 bis 22:00 Uhr für Sie da.


Ich wünsche Ihnen eine schnelle Klärung durch Ihren Verkäufer und einen angenehmen Tag.

Mit freundlichen Grüßen

Micromount87

Es funktioniert wieder!!! :-D

Haben es in seine Einzelteile verlegt, gereinigt und wieder ordentlich gefettet und wieder zusammengeschraubt.
Das ganze Fett war verharzt und ein Teil war verbogen