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Die Mikrofibel von Klaus Henkel
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Autor Thema: Urheberrecht  (Gelesen 1787 mal)
Oliver S.
Member

Beiträge: 934



« am: Mai 09, 2010, 20:40:45 »

Hallo,
ich habe mal eine Frage an die juristisch bewanderten unter Euch:
Ist es eigentlich erlaubt (und ggf. unter welchen Umständen), hier Bilder, die von anderen irgendwo im Internet veröffentlicht wurden, ohne deren ausdrückliche Genehmigung einzustellen? (z.B. eine Alge die bei Microbial Digital Specimen Archives: http://protist.i.hosei.ac.jp/pdb/Images/menuE.html zu finden ist?
Gruß, Oliver S.
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(gern per "Du" )
Detlef Kramer
Global Moderator
Member

Beiträge: 2749


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« Antworten #1 am: Mai 09, 2010, 21:21:20 »

Hallo Oliver,

die Diskussion hatten wir erst kürzlich und sehr ausführlich.

Eindeutige Antwort: Nein.

Herzlichen Gruß

Detlef
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Oliver S.
Member

Beiträge: 934



« Antworten #2 am: Mai 09, 2010, 21:27:42 »

Hallo Detlef,
danke für die schnelle Antwort.
Kann man die Diskussion irgendwo nachlesen?
Als Alternative käme dann aber doch wohl ein Link auf das Bild in Frage, oder?
Gruß, Oliver
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(gern per "Du" )
Fahrenheit
Member

Beiträge: 3061



WWW
« Antworten #3 am: Mai 09, 2010, 21:34:17 »

Lieber Oliver,

gemeinfreies oder unter der GFDL bzw. einer ähnlichen Lizenz nicht kommerziell verwendbares Bildmaterial findest Du z.B. bei http://commons.wikimedia.org. Bisher habe ich dort meist gefunden, was ich suchte.

Herzliche Grüße
Jörg
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Oliver S.
Member

Beiträge: 934



« Antworten #4 am: Mai 09, 2010, 21:42:28 »

Hallo Jörg,
das ist ein guter Tipp! Und ich hoffe, dass da  noch viel mehr Leute Ihre Bilder verewigen Zwinkernd!
Oliver S.
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(gern per "Du" )
Detlef Kramer
Global Moderator
Member

Beiträge: 2749


Detlef Kramer, gerne per Du


« Antworten #5 am: Mai 09, 2010, 21:44:08 »

Hallo Oliver,

klar kann man die Diskussion nachlesen. War hier irgendwann in den letzten drei Monaten. Das herauszusuchen würde mich genau so viel Zeit kosten, wie Dich - das heißt, ich erinnere mich an kein Stichwort, das man in dem Suchdienst verwenden könnte.

Herzlichen Gruß

Detlef
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Horst Isele
Member

Beiträge: 312



« Antworten #6 am: Mai 09, 2010, 23:06:03 »

Hallo Detlef,
danke für die schnelle Antwort.
Kann man die Diskussion irgendwo nachlesen?
Als Alternative käme dann aber doch wohl ein Link auf das Bild in Frage, oder?
Gruß, Oliver

20 Sekunden Aufwand zum Suchen. Ist das wirklich zu viel?

http://www.mikroskopie-fo...de/index.php?topic=2256.0

Gruss  Horst
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das freundschaftliche Du ziehe ich vor
Klaus Henkel
Member

Beiträge: 806


WWW
« Antworten #7 am: Mai 10, 2010, 00:08:35 »

Zitat
Interessant am Rande: Firma Lieder erwähnt ihr "Copyright". Das deutsche Recht kennt aber überhaupt kein "Copyright" ( wie uns ja schon mehrfach Herr Henkel gelehrt hat und wie man es auch überall nachlesen kann ). Offensichtlich handelt es sich bei den Bedingungen der Firma Lieder auch um selbstgestrickte Formulierungen, die möglicherweise dem Wunsch des Herstellers entsprechen, aber in der Rechtswirklichkeit keinen Bestand haben müssen.

@ Peter V.

Das obige Zitat stammt von Ihnen, Peter V., aus einem anderen Thread.  Ich erlaube mir, einen entscheidenden Punkt zu ergänzen, der in diesem Zusammenhang oft nicht genug Beachtung findet. Das amer. Copyright gestattet, daß der Schöpfer eines Werks, das Recht der Vervielfältigung und Veröffentlichung einem Anderen überträgt (für ein Entgelt meistens) und danach selbst ein solches Recht an seiner eigenen Schöpfung nicht mehr besitzt. - Das ist nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz nicht möglich, weil hiernach solche Rechte an einem Werk für allezeit beim Urheber, also dem Schöpfer des Werks, oder seinen Erben verbleiben. Das ist zwingendes Recht, das nicht durch anders lautende Willenserklärungen der Vertragschließenden ausgehebelt werden kann.
Die Rechtsprechung legt keine allzu strengen Vorausetzungen an bei der Frage, ob ein Text, ein Werk der bildenden Künste oder ein Foto (oder ein Mikropräparat!) über ausreichende Schöpfungshöhe verfügt, damit es unter den Schutz des Urheberrechtsgesetzes fällt. Es muß nicht immer eine größere geistige Leistung des Schöpfers vorliegen, es genügt durchaus, wenn das Werk typischerweise nur mit besonderen, nicht allgemein üblichen Kenntnissen oder Fertigkeiten hergestellt wurde.

Auf das Urheberrecht, das dem Schöpfer eines Werks vorbehalten ist, muß nicht und nirgends besonders hingewiesen werden, da es zwingendes Recht ist, das nicht der freien Interpretation und Willenserklärung vertragschließender Parteien unterliegt. Solche Hinweise sind also hierzulande überflüssig. Die meisten Verlage machen das aber trotzdem durch das Copyright-Zeichen oder besondere Formulierungen, damit auch im Ausland gleich klar ist, wer bei einem Nachdruck z. B. das Sagen hat. Wie es sich aber wirklich verhält, muß auf jeden Fall immer mit dem "Schöpfer" abgeklärt werden.

(Schmankerl am Rande: Bei Gesprächen mit kaufmännischen oder leitenden Leuten einiger namhafter Verlage, mußte ich eine bemerkenswerte Unkenntnis zum Thema Urheberrecht festellen.)

Sonntagsabendgruß KH
« Letzte Änderung: Mai 10, 2010, 00:20:36 von Klaus Henkel » Gespeichert
nanobot
Member

Beiträge: 94



WWW
« Antworten #8 am: Mai 10, 2010, 11:36:17 »

Liebes Forum,

Zitat
Das amer. Copyright gestattet, daß der Schöpfer eines Werks, das Recht der Vervielfältigung und Veröffentlichung einem Anderen überträgt (für ein Entgelt meistens) und danach selbst ein solches Recht an seiner eigenen Schöpfung nicht mehr besitzt. - Das ist nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz nicht möglich, weil hiernach solche Rechte an einem Werk für allezeit beim Urheber, also dem Schöpfer des Werks, oder seinen Erben verbleiben. Das ist zwingendes Recht, das nicht durch anders lautende Willenserklärungen der Vertragschließenden ausgehebelt werden kann.

Ich möchte auch dieses Zitat weiters ergänzen. Es ist zwar richtig, dass laut deutschem (und österr.) Urheberrecht das Copyright nicht übertragen werden kann, es gibt jedoch die Möglichkeit die Nutzungsrechte zu 100% zu übertragen. Ein Beispiel: Wenn ein Fotograf von einer Firma angestellt ist und für diese Firma Fotos macht (in der Arbeitszeit), dann besitzt der Fotograf (nach dt. Recht) zwar das Urheberrecht, er kann diese Fotos aber nicht ohne Einwilligung der Firma verwerten. Auch wenn die Nutzungsrechte vollständig verkauft werden, besitzt der Fotograf zwar das Urheberrecht, kann damit allerdings nichts mehr anfangen. Es handelt sich somit um eine begriffliche Angelegenheit was mit "Copyright" gemeint ist.

Oliver.
« Letzte Änderung: Mai 10, 2010, 11:38:39 von nanobot » Gespeichert

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