Umfrage
Frage:
Bei Prüfung Kopf abnehmen
Antwort 1: JA
Stimmen: 8
Antwort 2: NEIN
Stimmen: 4
Hallo alle,
ich bräuchte eine kurze, aber dringende Frage:
Wenn ihr Stemi prüft, nehmt ihr da den Kopf ab?
Wenn der Kopf vom Stemi abgenommen wurde, ist zwangsläufig eine Reinigung notwendig?
Gibt es hier im Forum jemanden der das als "beruflicher Experte" beurteilen könnte?
Es geht wie sich manche vielleicht schon denken um einen eBay-Streitfall, der Verkäufer behauptet jetzt dadurch, dass ich das Gerät "aufgeschraubt" also den Kopf abgenommen habe müsse er es reinigen lassen und will mir das vom Kaufbetrag abziehen!
danke, lg
Johannes
Hallo,
wenn dir der VERkäufer etwas vom Kaufbetrag abziehen will, ist das doch für dich gut, oder? ???
Aber jetzt zum eigentlichen Punkt. In einem Verständnis ist der "Kopf" eines Stemis der gesamte Teil von den Okularen bis zu den Objektiven. Nun besteht ein Stemi prinzipiell mindestens aus den Komponenten Kopf, Stativ und Beleuchtung, die so miteinander verbunden sind, dass man sie leicht austauschen kann. Der Kopf ist also immer abnehmbar und wird immer gebrauchsüblich an den Augenlinsen der Okulare und den äußeren Linsenflächen der Objektive verschmutzen - z. B. durch Staub.
"Zwangsläufig" ist im allgemeinen (bei kurzem Öffnen und Begutachten) keine Reinigung erforderlich, es sei denn, die Umgebung ist so dreckig, dass optische Flächen schlagartig einsauen...
Gruß aus Wetzlar-Nauborn,
Jörg (Haus@Hund)
Ach sorry, nein er hat es zurückgenommen; dann wollte er aber nicht zurücküberweisen weil angeblich eh alles funktionierte (stimmte nur nicht):
Mit Kopf meine ich den Teil von Okular bis vor den Objektivzylinder, also das Teil das man ohne Werkzeug abnehmen kann.
Die Verschmutzung bezieht der Verkäufer wahrscheinlich auf den Objektivzylinder.
Danke!
Weitere Meinungen erbeten!
lg Johannes
Hallo Johannes,
wenn du das Gerät nicht gerade in einem Sandsturm in der Sahara oder nach der Sprengung in einem Steinbruch geöffnet hast, was soll´s denn da zu reinigen geben ?
In meinen Augen ist das völliger Humbug.
Außerdem: Wer soll das denn nach Meinung des Verkäufers machen ? Die Reinigung in einem Fachbetrieb dürfte den Wert wohl um einiges übersteigen und wenn er es selbst macht, entstehen keine Kosten.
Ich würde auf diese Forderung nicht eingehen, es sei denn es geht um 20.-€, dann wär´s mir wichtiger mein restliches Geld zu bekommen und die Angelegenheit aus´m Kopf zu haben. Wenn er weiter mauert, würde ich mich an Deiner Stelle an die Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt wenden.
Du hattest ihm doch das Gerät zurückgeschickt und er zahlt jetzt nicht, oder erinnere ich mich falsch ? In dem Fall könntest Du auch Anzeige wg. Internetbetrug erstatten.
Auskunft hierzu bekommst Du bei jedem Polizeipräsidium.
Ich würde jetzt schriftlich per Einschreiben/eigenhändig/Rückschein das Geld mit Fristsetzung einfordern und danach, wenn er sich nicht rührt, Anzeige erstatten.
Du hast lange genug gewartet.
Danke für die Antworten,
Fristsetzung usw. ist grad am laufen. Langsam sieht er glaub ich auch sein Unrecht ein, aber mir ist noch nicht klar ob es quasi aus Unkenntnis des Gerätes oder Betrugsabsicht war. Aber egal solang ich mein Geld wiederbekomme.
Weitere Meinung zum Abnehmend es "Kopfes" und ob es notwendig wäre es professionell zu reinigen weiter erbeten.
danke, lg
Johannes
Es ist eine Frage der Sorgfalt. Normalerweise wird jedes Mikroskop, dass in fremden Händen war durchgesehen und zumindest äußerlich gereinigt. Dies ist bei uns und vergleichbaren Werkstätten Standard und auch zum Schutz des nächsten Anwenders notwendig. Hier liegt der Aufwand leicht bei 15-20 Minuten.
Kommen dann noch Fingerabdrücke oder sonstige Verschmierungen auf den optischen Flächen hinzu, werden diese dokumentiert und anschließend beseitigt. Das kostet und das zahlt der Verursacher.
Werner Jülich
Danke für die Antwort!
Wäre es Ihrer Ansicht nach bei einem gebrauchten Gerät was vor Verkauf eben nicht so gewartet worden wäre ebenfalls eine reiner Käufer Sache?
danke, lg
Johannes
Johannes,
dein Verkäufer wird ja wohl kaum eine optische Werkstatt haben, oder ?
Sicherlich hat Herr Jülich aus der Sicht eines (seines) Fachgeschäfts vollkommen recht, denn er muss ja für die Qualität seiner Produkte geradestehen.
Aber wir reden hier über ein MBS 10 !
Wenn der Verkäufer schon von dem Defekt keine Ahnung hatte, dann wird er von einer sachgerechten Reinigung erst recht keine haben. Ich an Deiner Stelle würde das mal als reine Schutzbehauptung auffassen.
Hallo,
es ist völliger Unsinn, dass durch reines kurzzeitiges Abnehmen des Kopfes eine Reinigung erforderlich ist. Du wirst ja nicht grade direkt daneben den Beutel Deines Staubsaugers entleert haben.
Und selbst wenn mikroskpische Staubpartikel in "haushaltsüblichen Mangen" auf die Optik gekommen wären, würde einfaches Ausblasen reichen. und wie shcon geschrieben wurde: Wir reden von einem MBS-10 und keinem 15000-EUR Hochpräzisionsgerät wie einem Zeiss Disconery!
Der Verkäufer soll mal auf dem Boden bleiben!
Es sind die üblichen Scharmützel, wenn ein Ebay-Geschäft "in die Hose geht". Er versucht's halt.....
Kannst ihn ja mal auf diesen Thread verweisen.
Herzliche Grüße
Peter
Hallo Johannes,
also: Grundsätzlich hat der Verkäufer in diesem Fall keinen
Anspruch auf die Durchführung bestimmter Instandsetzungsmaßnahmen.
Er hat sehr wohl Anspruch auf Ersatz des Schadens, der an dem
Gerät entstanden ist (negatives Interesse). Ein Schaden liegt vor,
wenn der Marktpreis des Gerätes gesunken ist, verantwortlich für diesen
Schaden bist Du, wenn Dein Handeln ursächlich ist, also nicht weggedacht
werden kann, ohne dass der Erfolg (der Schaden) ausbleibt. So ist das.
Die Frage ob eine Reinigung verlangt werden kann ist in so fern müßig,
da irrelevant. Folgende Fragen müssen geklärt werden:
Kann der Verkäufer die angebliche Verschlechterung des Zustandes dokumentieren?
Ist aus dieser Dokumentation ersichtlich in welchem Ausmaß Du für eine Verschlechterung
verantwortlich bist?
Wie hoch ist die Veränderung im Marktwert?
Letzteres könnte man eruieren, in dem man sich fragt, um welchen Betrag wohl der
Verkaufserlös sinken würde, wenn man einen Zusatz in die Artikelbeschreibung
aufnehmen würde.
Von einer Strafanzeige würde ich dringend abraten. Diese stellt nicht nur eine
Eskalation dar, sondern wird auch erfolglos bleiben und, und das ist das wichtigste,
bringt Dich bezüglich Deines zivilrechtlichen Anspruches keinen einzigen Schritt weiter,
ganz im Gegenteil.
Erbitte eine Dokumentation der Kaufpreisminderung, prüfe diese, prüfe für Dich, welchen Betrag
Du daraus errechnen würdest und wenn dieser, zuzüglich Deiner Schmerzgrenze, höher ist,
als der vom Verkäufer genannte, habt ihr einen Deal.
Ansonsten kann es sich lohnen zu prüfen, wo der Gerichtsstand wäre und wie hoch die
Kosten eines Verfahrens wären und vor allem, wie objektiv die Erfolgsaussichten wären.
O.g. Kosten bewertest Du mit Beträgen und stellst sie dem Betrag gegenüber den Du forderst.
Für die Kosten des Verfahrens ist wichtig, dass es ja nicht um die Erstattung des Kaufpreises
geht, sondern um die volle Erstattung des Kaufpreises, also vermutlich um einen mittleren
zweistelligen Betrag?
Alternativ könntet ihr euch vielleicht vor der gerichtlichen Eskalation noch auf eine Entscheidung
durch eine Schiedsperson einigen?
Viele liebe Grüße
Timm
Lieber Peter V.
Sie kennen dieses Naturgesetz nicht.
Die menschliche Natur veranlasst Mitarbeiter wie Kaufinteressenten, immer genau auf die Stellen zu fassen, die eigentlich unzugänglich, in jedem Fall aber empfindlich und schlecht zu reinigen sind. Dies geschieht im Zustand verminderter Zurechnungsfähigkeit und wird folgerichtig immer mit dem Satz "das waren wir nicht" abgestritten.
Werner Jülich
Zitat von: Werner Jülich in Januar 23, 2012, 14:02:35 NACHMITTAGS
Lieber Peter V.
Sie kennen dieses Naturgesetz nicht.
Die menschliche Natur veranlasst Mitarbeiter wie Kaufinteressenten, immer genau auf die Stellen zu fassen, die eigentlich unzugänglich, in jedem Fall aber empfindlich und schlecht zu reinigen sind. Dies geschieht im Zustand verminderter Zurechnungsfähigkeit und wird folgerichtig immer mit dem Satz "das waren wir nicht" abgestritten.
Werner Jülich
Lieber Herr Jülich,
o.k., da gebe ich Ihnen völlig Recht!
Herzliche Grüße
Peter
ZitatMitarbeiter wie Kaufinteressenten, immer genau auf die Stellen zu fassen, die eigentlich unzugänglich, in jedem Fall aber empfindlich und schlecht zu reinigen sind
...da hat man dann aber wenigstens den Fingerabdruck als eindeutigen Beweis ;D ;D ;D
Gruß, Olaf
Vielen, vielen Dank für die Antworten!
Um eins vorwegzunehmen: bei Linsen greife ich nie zu, es sei denn sie sind mit Speck! ;)
Danke, werde das alles mal so meinem Anwalt weitergeben!
danke, danke
Johannes
..noch etwas:
Das Abnehmen des Kopfes, z.B. zum Einsetzen eines Zwischentubus etc., ist ausdrücklich so vorgesehen! Sonst wäre er nämlich nicht abnehmbar. Da haben sich die Konstrukteure schon etwas bei gedacht, sonst wäre der Kopf nicht mit einer Ringschwalbe versehen, sondern es gäbe eine feste Verschraubung.
Das Abnehmen des Kopfes stellt also keinen "unbefugten Eingriff" dar wie z.B. das Öffnen eines Elektrogerätes.
Herzliche Grüße
Peter
Das ist sehr gut!
Darauf bin ich nicht gekommen, aber das ist wohl der springende Punkt:
Es ist so konstruiert, das man das abnehmen kann/muss!
danke!
Hallo,
Klar doch!
Deshalb ist er ja eben nicht mir einer normalen Schraube gesichert, sondern absichtlich mit einer Schraube "zum Anpacken" ( der DDR-ler hätte gesagt: Mit "Handhabe" ). Diese Schrauben haben bestimmt auch einen speziellen Namen, aber das wissen nur unsere Mechaniküsse. Aber Du weißt sicher schon, was ich meine.....
Herzliche Grüße
Peter
Hallo, hier spricht einer der Mechaniküsse,
Schrauben, die nur aufgrund ihrer Formgebung und Griffigkeit ohne Werkzeug betätigt werden können, nennen sich Rändelschrauben.
http://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%A4ndeln
Gruß Kay
Zitat von: Kay Hoerster in Januar 23, 2012, 20:38:57 NACHMITTAGS
Hallo, hier spricht einer der Mechaniküsse,
Schrauben, die nur aufgrund ihrer Formgebung und Griffigkeit ohne Werkzeug betätigt werden können, nennen sich Rändelschrauben.
http://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%A4ndeln
Gruß Kay
Und der "Ex-DDRler" (wenn auch nur recht kurz) würde sagen "Griffelschraube"... ;)
Beste Grüße aus dem Osten
Steffen
Wenn ich an meinem Stereomikroskop den Fototubus einsetzen möchte, muss ich doch auch den Kopf abnehmen (den vom Mikroskop!), anders geht es doch gar nicht. Da regt sich jemand über ein nicht zustande gekommenes Geschäft auf, sonst nichts. Bloß ärgerlich!
Gruß
Rainer
Hallo, vielen dank für die ganzen Antworten!
Das Gerät hätte so um 300€ gekostet und so 150€ will der Verkäufer für die Reinigung vorläufgig einbehalten.
Aber insgesamt eben alles sehr ärgerlich!
danke, lg
johannes
Hallo,
nochmal: Es gibt da nichts zu reinigen!! Und ( nur theoretisch )wenn: Was soll daran 150 EUR kosten? Einmal etwas abblasen, und falls auf einer Linse ein Fingerbadruck ist, etwas Benzin nehmen und wegputzen. Fertig!
Aber unabhängig davon, ob es etwas zu reinigen gibt oder nicht: Meine Rat ( den ich Dir auch per PN gegeben habe ) war, das Mikroskop zähneknirschend zu behalten und es für noch ein paar EUR von einem unserer Liebhaber ominör Optiken justieren zu lassen. Dann hättest Du jetzt ein vielleicht etwas überteuertes, aber einwandfreies Stemi. Und vermutlich ein besseres MBS-10, als wenn Du nochmal eines kaufst, selbst wenn das in Ordnung sein sollte. denn Lomos befürfen fast immer einer liebevollen "Nacharbeit", wenn sie perfekt sein sollen.
Jetzt ist die Situation vermutlich völlig festgefahren: Er hat das Mikroskop, Du willst keine 150 EUR zum Fenster hinausmeißen - verständlicher, zumal diese Forderung mehr als frech ist. Für den Preis bekommt man ja üblicherweise schon fast ein komplettes zubehörfreies Lomo-Grudgerät.
Aber wie soll das enden? Vor Gericht? Mit Gutachten für viel Geld? Und wehe, wenn das dann nicht gut für Dich ausgeht. Und soll ich Dir mal sagen, worauf das ( immer) in solchen Fällen vor Gericht hinausläuft? Auf einen Vergleich, weil Du etwas behauptet, er etwas behauptet..... das Ganze wird immer ärgerlicher und teurer. Recht haben und Recht bekommen sind zwei Dinge, das muss man akzeptieren. Und sich einen Ruck geben, auch, wenn man innerlich kocht. Weil die Realitäten so sind, wie sie sind.
Wie gesagt, ich hätte es behalten, instand setzen lassen und ihm eine Negativbewertung gegeben. das wäre der beste Weg gewesen.
Wie dem auch sei - ich wünsche Dir allen erdenklichen Erfolg.
Herzliche Grüße
Peter
Hallo Johannes das kommt schnell zusammen: Paket nach unten tragen, vorsichtig auspacken, auf den Tisch stellen, Kaffee Kochen und nachdenken,
schon mal 30 min! ;DVon außen auf Defekte prüfen: Ergebnis schriftlich fest halten 30 min. Und nun fängts erst an: linkes Okular rausnehmen... ;D
Der Typ will dich nur mürbe machen. Das ist eine Unverschämtheit, was der dir bietet, ich würde mir das nicht gefallen lassen.
enn es da überhaupt was zu reinigen gibt, dann können es ja nur die Okulare von außen sein und die beiden Tubuslinsen. Das bedeutet aber anhauchen abwischen, mehr kanns nicht sein, wenn du beim Nachschauen nicht ein Grillhähnchen nebenbei gegessen hast!
Edit:
Hör auf Peter, der Vorschlag ist gut! "Nur keinen Prozess vermeiden" sagen nämlich nur die Anwälte!
Lieber Klaus,
aber der Verkäufer scheint ja eine harte Nuss zu sein. Wenn er nicht einlenkt - was willst Du da machen??? Ich sag ja - in letzter Konsequenz beliebt dann nur der Rechtsweg. Und das würde ich mir ganz schwer überlegen......
Abgesehen von dem ganzen Aufwand, den das die nächsten Monate mit sich bringen würde: Was soll der Richter machen? Der ist kein Mikroskopiker, also wird er versuchen, das Ganze mit einem Vergleich enden zu lassen.
Wer soll da gewinnen?
Und weißt Du, was zu allem Übel noch hinzukommt? Wenn Johannes das Ganze noch weiter in der Schwebe läßt ( vermutlich hat er ja noch nicht bewertet ), verstreicht die Bewertungsfrist und er kann nicht einmal einen negativen Kommentar abgeben!
Ich habe vor Jahren völlig ungepolstert ein ( natürlich massivst beschädigtes ) Jenamed gekauft. Habe sofort einen befreundeten Anwalt eingeschaltet, der den Verkäufer angeschrieben hat - ich dachte, das beeidnruckt ihn. Und was passiert? Er nimmt sich auch einen Anwalt, der zurückschreibt, dass das Mikroskop absolut korrekt verpackt war und es mir wohl heruntergefallen sein muss. Und die Fotos, die ich angefertigt habe, würden nichts aussagen, da hätte ich wohl schon Polstermaterial herausgenommen. Jedenfalls hätte der Verkäufer es ausreichend gepolstert. Eine glatte Lüge!
Klar, da habe ich auch innerlich getobt. Aber was willst Du da machen, erst recht, wenn der Gerichtsstand 300 km entfernt ist?
Sicherlich kann man jetzt den Michael Kohlhaas machen, aber die Lebenszeit ist begrenzt, und will man sie wirklich für solche Dinge aufwenden? Mikroskopierst Du schon oder prozessierst Du noch? ;)
Ich habe letztens 3 Minuten vor einer Parklücke gestanden und geduldig gewartet, dass jemand herausfährt. Kaum war er heraus, gab jemand aus der Gegenrichtung Gas und schlüpfte in die Lücke. Stieg aus, grinste mich hämisch an und ging von dannen. Ich hätte den Dr....s...ck erwürgen können, wie Du Dir denken kannst. Aber was soll man machen? Es gibt im Leben Kröten, die muss man schlucken.
Hezrliche Grüße
Peter
Na das ist doch einfach Johannes lässt sich das "ungereinigte" Mikroskop schicken; bezahlt hat er ja schon.
Kann höchstens noch einmal Porto drauf kommen
Zitat von: Klaus Herrmann in Januar 29, 2012, 16:54:18 NACHMITTAGS
Na das ist doch einfach Johannes lässt sich das "ungereinigte" Mikroskop schicken; bezahlt hat er ja schon.
Kann höchstens noch einmal Porto drauf kommen
Exakt das würde ich an Johannes' Stelle auch machen!
Meine Rechnung sieht so aus: Der Typ will nur 150 EUR zurücvküberweisen.
Also:
Fall 1) 150 EUR Verlust und kein Mikroskop. Kauf eines neuen MBS-10 für ca. 250 EUR, macht 400 EUR. Und wenn das dann auch noch etwas bearbeitet werden muss, wirds noch teurer.
Fall 2) Johannes läßt es sich zurückschicken. Da Mikroskop hat kanpp 300 gekostet ( mit der ganzen Versenderei vielleicht mttlerweile 325 ). Legt nochmal geschätzte 100 EUR drauf, hat dann aber für vielleicht 400 ein Top-überholtes MBS-10.
( Alleridngs sollte Johannes mal fragen, ob es ihm jemand für 100 EUR justiert - eine Adresse, wo er anfragen könnte, kann ich ihm gerne nennen ).
Herzliche Grüße
Peter
Herzliche Grüße
Peter
ZitatUnd der "Ex-DDRler" (wenn auch nur recht kurz) würde sagen "Griffelschraube"
Hallo zusammen,
mangels Beschaffungsmöglichkeit hatte ich kürzlich welche gefertigt. Wurden aber nicht geriffelt, sondern gestößelt. Falls jemand auch in solche Not gerät, hier werden Sie geholfen.
Gruß - EFH
(https://www.mikroskopie-forum.de/pictures002/84325_61984717.jpg)
Hallo Eckhard,
Reschpäkt, das sieht professionell aus!
Danke für Antworten!
Werd mal schauen wie sich alles entwickelt und dann hier nochmals berichten.
danke, lg johannes