Hallo!
In Ermangelung der "Schwätzecke" und mich auf Detlef berufend, der die OT-Toleranzschwelle ja etwas angehoben sieht, wage ich mich einmal mit einer OT-Frage Frage an das Forum.
Natürlich geht es hier nur und ausschließlich um den Kauf mikroskopischer Bücher!!! ;)
Aber im Ernst: Ich habe mehrfach bei Amazon Marketplace Bücher erworben, die ich steuerlich absetzen könnte ( tatsächlich heute auch ein Buch mit einem mikroskopischen Thema ). Leider passiert es mir immer wieder, dass ich im Eifer des Gefechtes nicht daran denke, dass sich auf dem "Marketplace" private und gewerbliche Verkäufer tummeln und ich bei einem Kauf dort mit einem privaten Päckchen a la ebay und natürlich ohne Rechnung überrascht werde. Irgendwie habe ich einfach immer noch nicht verinnerlicht, dass Amazon mittlerweile auch ein zweites ebay geworden ist und sich hinter dem Namen Amazon nicht mehr "der Händler Amazon" verbirgt.
Nun meine Frage: Weiss jemand, ob es eine Möglichkeit gibt, auf dem "Amazon Marketplace" zu erkennen, ob ein Verkäufer gewerblich oder privat handelt? Ich habe bislang keine Hinweise gefunden ( wie z.B. auf ebay ), vielleicht habe ich aber etwas übersehen.
Herzliche Grüße
Peter
Hallo Peter,
mit einiger Wahrscheinlichkeit geht das so:
Es gibt ja zwei Möglichkeiten einen Artikel im Marketplace zu kaufen,
wenn Du einmal den Artikel deiner Wahl aufgerufen hast:
Rechts diese Art Box, in der verschiedene Angebote gelistet sind mit der
Option ,,In den Warenkorb"
Oder
Dieser kleine, leicht zu übersehende Link in der Nähe der Produktabbildung,
so in der Art ,,7 neu ab EUR 96,40"
Wenn Du diesen Link benutzt erhältst Du eine Auflistung aller Anbieter, dort gibt es immer, außer bei Angeboten von
Amazon selbst, den Link ,,Widerrufsbelehrung und weitere Verkäuferinformationen."
Dort gibt es den Reiter ,,Verkäufer-Hilfe"
Alle Ist- und Kannkaufleute geben dort ihre Rechtsform und Steuernummer / UStID an.
• Ist dort weder eine Rechtsform noch eine USt-ID angegeben würde ich davon ausgehen, dass
der Verkäufer KU ist und keine MwSt ausweist und keine Rechnung sendet.
• GbR ist die Ausnahme: kann sein, muss aber nicht
Für den Nachweis als Betriebsausgabe sollte meines Erachtens ausreichend sein, wenn
eine Ausgabe vorliegt, die betrieblich veranlasst ist, also eindeutig vom Bereich der privaten
Lebensführung abgegrenzt werden kann.
Dafür ist aber doch keine Rechnung erforderlich!
Ist es da nicht völlig ausreichend, wenn Du die Bestellübersicht ausdruckst, iVm dem
Zahlungsvorgang auf dem Konto sollte das doch genügen? Nur Vorsteuerabzug geht so natürlich nicht.
Herzliche Grüße
Timm