Hallo Peter,
besonders schätze ich diese Stelle in der von Dir verlinkten Seite:
ZitatEchte Heatballs sind zum Heizen und damit keine Lampe, das erkennen Sie am Glasaufdruck.
Schließlich sind Pellets, Gas und Heizöl auch "zum Heizen" und damit keine Lampe im Sinne der Verordnung, was die Richtigkeit der Argumentation hinreichend beweist. Jedenfalls bis die Verordnung erlassen wird, dass Heatballs, Pellets Gas und Heizöl sehr wohl Lampen im Sinne der EU-Verordnung sind. Kleines Zitat gefällig, völlig off topic:
(3) Eisenbahnen im Sinne dieses Gesetzes sind die Eisenbahnen, die dem öffentlichen
Verkehr dienen, sowie die Eisenbahnen, die nicht dem öffentlichen Verkehr dienen,
wenn die Betriebsmittel auf Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs übergehen können
(Anschlußbahnen), und ferner die den Anschlußbahnen gleichgestellten Eisenbahnen.
(4) Straßen im Sinne dieses Gesetzes sind die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze.
(5) Straßenbahnen, die nicht im Verkehrsraum einer öffentlichen Straße liegen, werden,
wenn sie Eisenbahnen kreuzen, wie Straßen, wenn sie Straßen kreuzen, wie Eisenbahnen
behandelt.
(Aus dem Eisenbahnkreuzungsgesetz)
Ja bitte, wer hätte das gedacht.... Wenn uns der Gesetzgeber nicht helfen würde, wüssten wir kaum wirklich was Lampen, Heizkörper, Straßen und Straßenbahnen sowie Eisenbahnen sind.
Und dann lese ich auch noch:
ZitatVorsicht! Heatballs haben im Betrieb und kurz nach dem Ausschalten eine heiße Oberfläche.
Funktionsfähig sind die also auch :-)
Mikrogrüße
Jürgen