Methylenblau: Abgabe an Privatpersonen?

Begonnen von Peter V., November 04, 2009, 16:32:38 NACHMITTAGS

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Peter V.

Hallo,

vorweg: ich möchte ausdrücklich KEINE Diskussion über unser aller Lieblingsthema, nämlich den Sinn und Unsinn der einschlägingen Chemikaliengesetze, anregen ( dazu gibt es mehr als genug threads im Forum ).

Allerdings bin ich etwas verwundert. Im "Treff" berichtet ein Österreicher von Problemen, Methylenblau zu beziehen. Die Abgabe in Ö. ( und Europa! ) sei an Privatpersonen nicht möglich.

Nun gibt es durchaus Mikroskopieshops, die Methylenblaulösung anbieten ( auch in der Bucht ).

Weiß jemand Genaueres ( speziell zur Abgabe des Stoffs Methylenblau )?
Ich wundere mich deshlab, weil es Methylenblau-Lg. in Ampullenform sogar zur intravenösen Injektion und zur Einbringung in Körperhöhlen ( in den Darm und die Speiseröhre )  gibt. Aus diesem Grund hatte ich den Stoff Methylenblau bislang für nun wirklich absolut "unkritisch" gehalten und wäre nie auf den Gedanken gekommen, dass die Abgabe beschränkt sein könnte, da nicht giftig, nicht brennbar, nicht zum Bombenbau geeignet, allenfalls für groben Unfung mit Farbe  ;D

Bei Omikron finden sich übreigns keine Hinweise auf Bezugsbeschränkungen:

http://www.omikron-online.de/lshop,showrub,2004g,d,,feinchemikalien.chemikalien_m_.methylenmethylhy,,,,.htm

Herzliche Grüße
Peter
Dieses Posting ist frei von kultureller Aneigung, vegan und wurde CO2-frei erstellt. Für 100 Posts lasse ich ein Gänseblümchen in Ecuador pflanzen.

StephanBreuer

Hallo!

Bekommt man eine etwa 1% Methylen-Blau Lösung nicht in jedem Schreibwarengeschäft in Form von Füllhaltertinte? Oder ist die jetzt auch verboten?

Gruß Stephan

Druse

Hallo Peter,

eine Abgabebeschränkung bei Methylenblau habe ich noch nie gehört. Momentan unterrichte ich nicht Gefahrstoffkunde, werde aber bei meinen Kollegen anfragen, ob mir Informationen durchgegangen sind.

Hier ist das Sicherheitsdatenblatt zu Methylenblau:

http://www.caelo.de/testLFS/sdb/4416.pdf

Durch das (relativ) neu eingeführte GHS (Globally Harmonised System) sollten so allmählich international gleichlautende Beurteilung der Gefahrstoffe erfolgen:

http://www.umweltbundesamt.de/chemikalien/ghs.htm#Einstufung

Möglicherweise ist Methylenblau in anderen Ländern noch anders eingestuft.


Viel Grüße
Mila

peter-h

Hallo Peter,

es ist doch nun ausreichend bekannt, dass praktisch alle Stoffe für Privatpersonen kaum noch verfügbar sind. Ich wollte von Roth z.B. Na-pyrophosphat ist der Grundstoff von Calgon. Kennt jede Hausfrau und gibt es sicher nur im kg Mengen. Aber bei Roth ist es ein Gefahrenstoff.  Sooooo einfach ist das.

Schöne Grüße
Peter

P.S. ich habe früher Bonbons mit Methylenblau gefüllt  ;D tolle Überraschung für die Lutscher  ;D

Druse

Zitat von: peter-h in November 04, 2009, 16:58:48 NACHMITTAGS
P.S. ich habe früher Bonbons mit Methylenblau gefüllt  ;D tolle Überraschung für die Lutscher  ;D

und DESHALB gibt es jetzt möglicherweise die Abgabebeschränkung! :P

Ich mach mich schlau :)

Viele Grüße
Mila

liftboy

Hallo Peter,
bezgl. Omikron kann ich auch etwas beisteuern!
Das ausfüllen der Bestellung ist kein Problem, die Bestellung wird auch angenommen; aber dann mit dem Hinweis auf "ungeeignete Person" abgeschmettert. Ich hatte wirklich nur Kleinmengen einigermaßen unbedenklicher Sachen bestellt; nichts da!! Über die Apotheke gings dann, aber Omikron hat sich beim Apotheker erkundigt, ob ich auch wirklich zuverlässig bin. Autsch!
Jetzt kaufe ich bei Chroma, muss dann halt größere Mengen abnehmen, aber das gute Zeug wird ja nicht schlecht.
Gruß
Wolfgang
http://www.mikroskopie-forum.de/index.php?topic=785.msg3654#msg3654
LOMO-Service
Das Erstaunen bleibt unverändert- nur unser Mut wächst, das Erstaunliche zu verstehen.
Niels Bohr

Druse

Guten Abend,

ich habe mir die Verkaufsbedingunegn von omikron angeschaut:

http://www.chemikalienlexikon.de/vb-chem.htm

und das Sicherheitsdatenblatt besagt ja, das Metylenblau "Xn" ist, demnach gibt es folgende Regeln für die Abgabe:

https://apothekermanagement.de/cms.php?applikation_id=33&parent_id=2&todo=showContent

Diesen link hatte ich schon einmal bei meinem thread "Rechtliches zu Chemikalien" gegeben.

Klartext:
der Verkäufer, egal ob omikron oder Apothekenpersonal, muss sich vergewissern, dass eine "vernünftige und plausible Verwendung" des Gefahrstoffs erfolgen wird. Offensichtlich ist es omikron einfach zu heikel und die Fa. sichert sich ab.
Ein Abgabeverbot existiert nicht!

Reizende Grüße ;)
Mila

Bernhard Lebeda

#7
Zitat von: liftboy in November 04, 2009, 18:17:23 NACHMITTAGS

bezgl. Omikron kann ich auch etwas beisteuern!
Das ausfüllen der Bestellung ist kein Problem, die Bestellung wird auch angenommen; aber dann mit dem Hinweis auf "ungeeignete Person" abgeschmettert. Ich hatte wirklich nur Kleinmengen einigermaßen unbedenklicher Sachen bestellt; nichts da!! Über die Apotheke gings dann, aber Omikron hat sich beim Apotheker erkundigt, ob ich auch wirklich zuverlässig bin. Autsch!
Jetzt kaufe ich bei Chroma, muss dann halt größere Mengen abnehmen, aber das gute Zeug wird ja nicht schlecht.
Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang

bist Du denn registriert als Kunde bei Omikron? Ich hab das vor Jahren, als die Gesetze noch weniger strikt waren, mit dem check-in Verfahren da gemacht. Da war ein langer Fragebogen auszufüllen und eine Kopie des Personalausweises hin zu faxen. Ich bekomme dort bis heute alles was nicht explizit mit "nicht an Privatpersonen" gekennzeichnet ist. Ohne Problem, was ich von Chroma nur eingeschränkt sagen kann. Methylenblau sollte also bestellt werden können. Man bekommt es selbst bei Ebay oder den üblichen Händlern wie

http://www.biologie-bedarf.de/category/11/?PHPSESSID=26e4d69e65f69bf30ce76d280dfcf5c0

oder

http://www.chemlab.at/FAeRBELOeSUNGEN_pid,1918,nid,3510,type,newsdetail.html



Für sonstiges hat sich für mich auch dieser ebay shop als Fundgrube erwiesen

http://stores.shop.ebay.de/daloxa_Hobby_W0QQ_fsubZ17693622QQ_sidZ328529122QQ_trksidZp4634Q2ec0Q2em322


Viele Grüsse


Bernhard

Ich bevorzuge das "DU"

Vorstellung

liftboy

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liftboy

Hallo erstmal,
hier nochmal etwas Genaueres zu Omikron

Sehr geehrter Herr

wir bedanken uns für Ihre Bestellung und das damit ausgedrückte Interesse an unserem Internetangebot. Der Auftrag enthält Stoffe, die den Abgabebestimmungen der Chemikalienverbotsverordnung unterliegen (brandfördernde und giftige Gefahrstoffe).



Die Lieferung im Versandhandel ist nicht an Privatpersonen möglich. Bisher liegt von Ihnen keine Gewerbeanmeldung vor.

Da uns über Ihren Betrieb/Praxis/Institution noch keine Informationen vorliegen, benötigen wir zur weiteren Bearbeitung des Auftrags folgende Unterlagen:

1. Eine Erklärung über die zivile und gesetzlich zulässige Verwendung der bezogenen Produkte



(bitte auf dem in der Anlage beigefügten Formular)

Die Bestätigung muß vom Geschäftsführer, Inhaber oder einem Zeichnungsberechtigten des Betriebes unterzeichnet sein.

2. Eine Kopie des HR-Auszuges bzw. der Gewerbeanmeldung als Nachweis des Betriebsgegenstandes ist erforderlich. Wir bitten um Beifügung dieser Unterlage.



WICHTIG: Aus Identitätsgründen ist bei Gefahrstofflieferungen KEINE abweichende Lieferanschrift möglich. Geliefert wird ausschließlich an den Firmensitz = Rechnungsdresse.



Auf die Gültigkeit der am 01.01.2005 novellierten Gefahrstoffverordnung wird verwiesen. Das Vorhandensein eines nach berufsgenossenschaftlichem Standard eingerichteten Labor- oder Herstellungsraumes ist für die Handhabung des Stoffes erforderlich. Die Handhabung durch entsprechend qualifiziertes Personal wird vorausgesetzt.



Eine Abgabe/Weitergabe der Stoffe an Dritte schließen wir aus.


Mit freundlichen Grüßen

OMIKRON GmbH - Abt. Verkauf -

Peter Rau

Verantwortlicher nach ChemVerbotsV

mailto: cyberchem@t-online.de

www.omikron-online.de/cosmoshop

www.chemistryworld.de



Unsere Postanschrift:

OMIKRON GmbH

Ländelstr. 32

74382 Neckarwestheim

phone 07133/17081 * FAX: 07133/17465



Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Geschäftsführerin: Rita Rau

Handelsregister Stuttgart HRB 105682


Gruß
Wolfgang
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