Olbrich relaunched - Ergonom-Mikroskope zu verkaufen

Begonnen von Mikroman, Dezember 10, 2013, 13:59:14 NACHMITTAGS

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Jürg Braun

Guten Tag

Herr Olbrich hat nichts offengelegt und nichts patentiert. Und wie dieser Faden beweist, war sein Entscheid richtig. Wir alle haben keine Ahnung wie sein Mikroskop funktioniert!?

Ein Patent ist nur soviel wert, wie man Geld für Anwälte hat, die das durchsetzen.

Gruss in die Runde

Jürg

JüSchTü

Hallo zusammen,

da man das Teil für 15000 € kaufen kann, sollte es dann doch einfach möglich sein herauszubekommen, wie es funktioniert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man die Möglichkeiten dieses Geräts (Auflösung 100 nm, Vergrößerung bis 50000fach) ausschöpfen kann, ohne die Funktionsweise zu kennen.

Das mit den Patenten u.ä. ist so 'ne Sache für sich, siehe die Geschichte mit Herrn Wankel oder auch Herrn Elsbett. Die Großindustrie ist jederzeit in der Lage, einen Einzelnen auszuhungern. Wenn ich richtig informiert bin, muss ein Unselbstständiger seine Idee immer zuerst über seinen Arbeitgeber anmelden, erst wenn dieser kein Interesse zeigt, darf er das selber tun. Bei einem Selbstständigen ist mit der Idee meist der Lebensunterhalt verknüpft. Und wenn das Patent dann zugelassen wird, kostet es pro Jahr und pro Land. Geht dann das Geld aus, kauft einen die Industrie auf und die Idee verschwindet in der untersten Schublade, weil sie nicht ins Firmenkonzept passt. Damit lässt sich dann gar kein Geld mehr verdienen.

Herzliche Grüße, Jürgen
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"Die Zukunft rast auf einen zu. Man hat nur den einen winzigen Moment, wenn sie vorüberzieht, um sie in eine freundliche, erkennbare, angenehme Vergangenheit zu verwandeln."   (Ray Bradbury)
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Wilfred Mott

Zitat von: JüSchTü in Dezember 11, 2013, 11:17:33 VORMITTAG
Wenn ich richtig informiert bin, muss ein Unselbstständiger seine Idee immer zuerst über seinen Arbeitgeber anmelden, erst wenn dieser kein Interesse zeigt, darf er das selber tun.

Huch, das scheint mir aber nicht ganz richtig zu sein. Wenn du als Arbeitnehmer in deiner Arbeitszeit etwas entwickelst trifft das zu - wenn du es in deiner Freizeit machst ist das eine andere Sache. Da wird es in aller Regel erst dann wirklich problematisch wenn du in geschäftliche Konkurrenz mit deinem Arbeitgeber trittst. Ansonsten haben die meisten Arbeitsverträge Klauseln die eine Genehmigung von Nebentätigkeiten (Ehrenämter sind davon unberührt) erfordern - Mögliche Verbote sind aber regelmäßig nur durchsetzbar, wenn der Arbeitgeber glaubhaft machen kann, dass die Arbeitsleistung unter der Nebentätigkeit leidet... Wenn also z.B. nochmal 40 Stunden in der Woche gearbeitet wird und du deswegen an deiner Arbeitsstelle kurz vorm einschlafen bist.
Glauben Sie nichts, bis ich es Ihnen beweise. Aber solange ich es Ihnen noch nicht bewiesen habe, müssen Sie mir schon mal glauben!

Gerne per Du.

JüSchTü

Hallo Wilfried,

Zitat von: Wilfred Mott in Dezember 11, 2013, 12:52:02 NACHMITTAGS
Zitat von: JüSchTü in Dezember 11, 2013, 11:17:33 VORMITTAG
Wenn ich richtig informiert bin, muss ein Unselbstständiger seine Idee immer zuerst über seinen Arbeitgeber anmelden, erst wenn dieser kein Interesse zeigt, darf er das selber tun.
Huch, das scheint mir aber nicht ganz richtig zu sein...
da kannst Du schon Recht haben. Ich hatte da vor vielen Jahren mal was in der Richtung gehört, erinnere aber die Details nicht mehr genau.

Herzliche Grüße, Jürgen
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the_playstation

#19
Hallo,
Ich glaube, man muß Nebentätigkeiten bei seinem Arbeitgeber anmelden und Er muß Sie genehmigen.
Allerdings muß man Ihm nicht sagen, was man entwickelt, ... Nur, daß man etwas macht.
Es reicht: "Ich entwickle Etwas". Anders sieht es in der Forschung aus.
Hier gibt es spezielle Verträge, die einen eventuell binden. Man darf dann z.B. keine privaten Entwicklungen
im selben Bereich machen oder darf Geheimnisse der Firma nicht in seine eigenen Privatprojekte mit einfliessen lassen.

Zum Mikroskop:
Ich kann mir auch nicht vorstellen, wie man es ausreizen und nutzen will, ohne zumindest in der "Gebrauchsanweisung" entsprechende Hinweise über die Funktion zu bekommen. Ein Unternehmen könnte es aber jetzt kaufen und komplett zerlegen, um dem "Geheimnis" auf die Spur zu kommen.

Liebe Grüße Jorrit.
Die Realität wird bestimmt durch den Betrachter.

wilfried48

#20
Zitat von: Jürg Braun in Dezember 11, 2013, 10:52:36 VORMITTAG
Guten Tag

Herr Olbrich hat nichts offengelegt und nichts patentiert. Und wie dieser Faden beweist, war sein Entscheid richtig. Wir alle haben keine Ahnung wie sein Mikroskop funktioniert!?

Ein Patent ist nur soviel wert, wie man Geld für Anwälte hat, die das durchsetzen.

Gruss in die Runde

Jürg

Hallo,

ich wollte eigentlich zu diesem mittlerweile 20 Jahre alten Thema nichts mehr schreiben, aber das verstehe ich nun nicht.
Wenn an der Idee irgendetwas dran wäre, hätte er doch das Patent (oderr schon die Patentanmeldung) auch locker an einen der grossen vier verkaufen können, die hätten es dann schon durchgesetzt.

Wo gibt es denn bitte ein Bild, das die 100 nm Auflösung zeigt ? Über das Bild auf seiner Internetseite mit den 100nm Linien kann ich nur lachen, denn es zeigt dass Herr Olbricht nicht einmal weiss (oder wissen will) wie Auflösung definiert wird. Dazu müssten  50 nm Linien periodisch mit 50 nm Zwischenräumen angeordnet sein (100 nm Periode).

Das einzige belastbare Bild, das er in Richtung Auflösung zeigt ist Amphipleura Pellucida mit 200 nm Periode, aber das gibt es hier im Forum mit einfachen Mikroskopen ohne Geheimniskrämerei schon lange und von Peter Höbel in einer Perfektion wie sie in der Wissenschaft vorher nie gezeigt wurde.

viele Grüsse
Wilfried


vorzugsweise per Du

Hobbymikroskope:
Zeiss Axiophot,  AL/DL/Ph/DIC/Epi-Fl
Zeiss Axiovert 35, DL/Ph/DIC/Epi-Fl
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Zeiss Stemi 2000 C
Nikon Labo-/Optiphot mit CF ELWD Objektiven

Sammlung Zeiss Mikroskope
https://www.mikroskopie-forum.de/index.php?topic=107.0

JüSchTü

#21
Hallo Wilfried Mott,

jetzt hab ich aus Neugier doch weitergestöbert. In

Gesetz über Arbeitnehmererfindungen

findet man:

Zitat§ 18 Mitteilungspflicht
(1) Der Arbeitnehmer, der während der Dauer des Arbeitsverhältnisses eine freie Erfindung gemacht hat, hat dies dem Arbeitgeber unverzüglich durch Erklärung in Textform mitzuteilen. Dabei muß über die Erfindung und, wenn dies erforderlich ist, auch über ihre Entstehung so viel mitgeteilt werden, daß der Arbeitgeber beurteilen kann, ob die Erfindung frei ist.
(2) Bestreitet der Arbeitgeber nicht innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Mitteilung durch Erklärung in Textform an den Arbeitnehmer, daß die ihm mitgeteilte Erfindung frei sei, so kann die Erfindung nicht mehr als Diensterfindung in Anspruch genommen werden (§ 6).
(3) Eine Verpflichtung zur Mitteilung freier Erfindungen besteht nicht, wenn die Erfindung offensichtlich im Arbeitsbereich des Betriebes des Arbeitgebers nicht verwendbar ist.

Naja, wie ist denn jetzt Absatz (1) und Absatz (3) zu interpretieren? Um sicher zu sein, mache ich mich entweder sofort selbstständig oder handle nach Absatz (1) und lasse meinen Arbeitgeber entscheiden. Wenn ich aber, als besitzergreifender Arbeitgeber, an eine Erfindung ran wollte, würde ich mir schon was einfallen lassen. Da ist es wie mit den Würmern und den Elefanten, die ja bekanntermaßen einen wurmartigen Rüssel haben :D

Hallo Wilfried48,

wenn man ein Patent besitzt, heisst es noch lange nicht, dass man damit Geld machen kann oder einem jemand die Lizenz auch abkauft. Wankel und Elsbett wurden von der Industrie ausgehungert, weil "die Großen" nicht daran interessiert waren. "Die Großen" tun sich z.B. auch irrwitzig schwer mit den Elektroautos, weil sie bisher weder die Motoren, noch die Akkus (ich weiss, da wird gerade aufgerüstet) im eigenen Haus produzieren können. Der Großteil des Know-How der Autobauer liegt im Antrieb (mit Verbrennungsmotor) und dieses Gebiet mit den ganzen Entwicklungsabteilungen geben sie nicht kampflos auf, weil irgendein Würmchen meint, er wüßte da was Besseres. Ob an dem Olbrichtschen Gerät was dran ist, kann ich nicht beurteilen, aber vielleicht hat er damit einfach nur seinen Lebensunterhalt verdienen wollen und das ging ohne Patent vielleicht besser, einfacher und ungestörter als mit. Mich stört einfach nur der Satz: "Wenn was dran wäre, hätten doch die Großen...". Nein, hätten sie eben nicht unbedingt.

Herzliche Grüße, Jürgen
Edit: Sooo viele Wilfrieds hier
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"Die Zukunft rast auf einen zu. Man hat nur den einen winzigen Moment, wenn sie vorüberzieht, um sie in eine freundliche, erkennbare, angenehme Vergangenheit zu verwandeln."   (Ray Bradbury)
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the_playstation

#22
Zitat von: JüSchTü in Dezember 11, 2013, 14:55:56 NACHMITTAGS
wenn man ein Patent besitzt, heisst es noch lange nicht, dass man damit Geld machen kann oder einem jemand die Lizenz auch abkauft.


Hallo Jürgen,
Absolut. Bestes Beispiel sind die rundum geschlossenen Rettungsboote, die es mittlerweile überall gibt.
Der Erfinder (aus Hamburg) hat nicht eine müde Mark / Euro gesehen. Er hatte das Patent eingereicht.
Die Industrie, ... haben es geschafft, daß es 2 Jahre keine Pflicht wurde (ungeachtet vieler toter Schiffbrüchiger).
Nach ein paar Jahren ging dem Erfinder das Geld aus, da Niemand seine Erfindung bauen / kaufen wollte.
Er baute nur, mit Verlust, wenige Exemplare zur Vorführung, ...

Nachdem der Erfinder pleite war und das Patent verfiel, stürzten sich plötzlich alle auf die Erfindung.
Und dann erst wurde es (rein zufällig) Pflicht.

Daher tun mir alle Erfinder irgendwie leid. Sie können nur selten die Früchte ihrer Arbeit ernten.

Liebe Grüße Jorrit.
Die Realität wird bestimmt durch den Betrachter.

Wilfred Mott

#23
Hallo Jürgen,

Zitat von: JüSchTü in Dezember 11, 2013, 14:55:56 NACHMITTAGS
jetzt hab ich aus Neugier doch weitergestöbert. In

Gesetz über Arbeitnehmererfindungen

findet man:

Zitat§ 18 Mitteilungspflicht
(1) Der Arbeitnehmer, der während der Dauer des Arbeitsverhältnisses eine freie Erfindung gemacht hat, hat dies dem Arbeitgeber unverzüglich durch Erklärung in Textform mitzuteilen. Dabei muß über die Erfindung und, wenn dies erforderlich ist, auch über ihre Entstehung so viel mitgeteilt werden, daß der Arbeitgeber beurteilen kann, ob die Erfindung frei ist.
(2) Bestreitet der Arbeitgeber nicht innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Mitteilung durch Erklärung in Textform an den Arbeitnehmer, daß die ihm mitgeteilte Erfindung frei sei, so kann die Erfindung nicht mehr als Diensterfindung in Anspruch genommen werden (§ 6).
(3) Eine Verpflichtung zur Mitteilung freier Erfindungen besteht nicht, wenn die Erfindung offensichtlich im Arbeitsbereich des Betriebes des Arbeitgebers nicht verwendbar ist.

Naja, wie ist denn jetzt Absatz (1) und Absatz (3) zu interpretieren? Um sicher zu sein, mache ich mich entweder sofort selbstständig oder handle nach Absatz (1) und lasse meinen Arbeitgeber entscheiden. Wenn ich aber, als besitzergreifender Arbeitgeber, an eine Erfindung ran wollte, würde ich mir schon was einfallen lassen. Da ist es wie mit den Würmern und den Elefanten, die ja bekanntermaßen einen wurmartigen Rüssel haben :D

Nach meinem Verständnis - und ich muss zugeben ich bin nur als ehemaliger Personalvertreter mit Arbeitnehmerrechten halbwegs vertraut und habe kein Jurastudium anzubieten - kann Sinn und Zweck dieses Gesetzes lediglich sein den Arbeitgeber davor zu schützen, dass ein/e Arbeitnehmer/in die bezahlte Arbeitszeit nutzt um Erfindungen zu machen, die er/sie privat verwertet. In der Rechtspraxis kann ich mir folgende Beispiele bezüglich dieser Frage vorstellen, die natürlich technisch trivial aus der Luft gegriffen sind und nur den Sinn die m.M.n. mögliche Auslegung des Gesetzes verdeutlichen sollen (wobei ich leider nur Urteile in Bezug auf die Vergütung von Diensterfindungen auf die schnelle finden konnte):

Bsp. 1.: Herr Müller arbeitet in einem mikrobiologischen Labor. Zu den regelmäßigen Aufgaben gehört es Exkursionen zu machen, bei denen Wasserproben entnommen und vor Ort untersucht werden. Seit Jahren wird bemängelt, dass die Exkursionsmikroskope keine eigenständige Beleuchtung haben und es wurden bereits verschiedene Versuche unternommen diesen Umstand zu verändern - diese wurden auch vom Arbeitgeber als Versuche angewiesen. Nun kommt Herr Müller auf die Idee eine LED-Beleuchtung zu bauen und es gelingt ihm mit einem portablen Akku mehrere Stunden ausreichend Licht zu erzeugen. Er meldet dies als freie Erfindung an.
Da in diesem Beispiel Herr Müller mit exakt dieser Fragestellung dienstlich betraut war, wird es wohl kaum als freie Erfindung durchgehen. Entsprechend gilt es hier das Recht des Arbeitgebers auf die Ergebnisse der bezahlten Arbeitsleistung zu schützen - trotzdem könnte sich ein Anspruch für besondere Vergütung für den Arbeitnehmer ergeben, wenn es als Diensterfindung gilt.

Bsp. 2: Frau Becker arbeitet in einem Stellwerk der Eisenbahn. Privat beschäftigt sie sich mit dem Tümpeln und ist seit Jahren - wie das mikrobiologische Labor von o.g. Herrn Müller - unerfreut über die mikroskopische Beleuchtung bei Exkursionen. Sie kommt auf o.g. Idee und meldet eine Erfindung an. In dem Fall greift Absatz 3 mit einer sehr großen Sicherheit - schließlich wird die Eisenbahn (besonders in dem ihr ersichtlichen Arbeitsbereich) keine Exkursionsmikroskopie betreiben. Wenn sie auf der sicheren Seite sein möchte würde sie es dem Arbeitgeber melden. Wenn dieser jetzt versucht diese Erfindung anzueignent hat er aber schlechte Karten. Ich hätte zumindest meine Zweifel daran ob es argumentierbar ist dies als Diensterfindung einer Stellwerkerin darzustellen.

Die Fälle werden in aller Regel nicht so klar zu unterscheiden sein - deswegen sind es jetzt ja auch nur Beispiele zur Verdeutlichung meiner Auffassung darüber. Wenn ich eine Erfindung tätige, die frei ist und vermarktet werden kann, würde ich mir wohl den Spass machen einen Anwalt aufzusuchen und mit ihm die Sache durchzusprechen. Uneingeschränkt empfehlen würde ich in dem Zusammenhang aber auch nicht zu kündigen und am nächsten Tag ein Patent anzumelden. Wenn das Wellen schlägt könnte es für einen selbst auch nachteilig sein - dann nämlich wenn es dem ehemaligen Arbeitgeber gelingt nachzuweisen, dass die Erfindung dienstlich erfolgt ist und lediglich außerdienstlich angemeldet wurde.

Herzliche Grüße,
WM.

PS: Und mit der Anzahl der Wilfrieds muss ich Dir doch widersprechen - um es nochmal komplizierter zu machen ;-)
Glauben Sie nichts, bis ich es Ihnen beweise. Aber solange ich es Ihnen noch nicht bewiesen habe, müssen Sie mir schon mal glauben!

Gerne per Du.

wilfried48

#24
Zitat von: JüSchTü in Dezember 11, 2013, 14:55:56 NACHMITTAGS
.....
wenn man ein Patent besitzt, heisst es noch lange nicht, dass man damit Geld machen kann oder einem jemand die Lizenz auch abkauft. Wankel und Elsbett wurden von der Industrie ausgehungert, weil "die Großen" nicht daran interessiert waren.
.....

Hallo Jürgen,

das kann ich zumindest aus eigener Erfahrung nicht bestätigen. Wenn die Idee marktwirtschaftliches Potential hat, findet man immer einen zahlenden Abnehmer, dafür ist schon genügend Konkurrenz in der Industrie. Es gibt nicht die "gleichgeschaltete" Industrie die Erfindungen unterdrückt.
Und Herr Wankel ist doch dafür ein gutes Beispiel, dass Erfindungen lohnen. Sein Motor wurde doch verwertet und das Verwertungsrisiko von NSU übernommen die trotz der Innovation Ro 80 Pleite ging. Dass danach bei den anderen eine gewisse Zurückhaltung eingetreten ist ist doch verständlich. Aber Wankel ist sicher nicht als armes Erfinderlein gestorben.
Und bei der Mikroskopie wären es doch gleich mindestens vier grosse die sich um eine gute Idee sicher streiten würden.
Angst muss man als Arbeitnehmererfinder doch nur haben, wenn die eigene Firma das Monopol auf ein Produkt hat, also konkurrenzlos ist und sich das derzeitige Monopolprodukt mit grossem Gewinn verkaufen lässt. Da könnte einem dan schon gesagt werden, dass die Idee noch nicht reif für eine Vermarktung ist und man besser kein Patent anmeldet, sondern die Idee geheim hält. Aber auch dann würde der Arbeitnehmererfinder nicht ganz leer ausgehen, denn nicht für das Patent bekommt er seine Erfindervergütung sondern für seine Erfindung.

viele Grüsse
Wilfried
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JüSchTü

Hallo Wilfred,

ZitatPS: Und mit der Anzahl der Wilfrieds muss ich Dir doch widersprechen - um es nochmal komplizierter zu machen ;-)

oh, Entschuldigung, da war ich nachlässig :(

Zitatkann Sinn und Zweck dieses Gesetzes lediglich sein den Arbeitgeber davor zu schützen, dass ein/e Arbeitnehmer/in die bezahlte Arbeitszeit nutzt um Erfindungen zu machen, die er/sie privat verwertet

Freilich soll der Arbeitgeber vor, in diesem Sinne, ausbeuterischen Arbeitnehmern geschützt werden, ganz klar. Es kann ja nicht sein, dass die Investitionen einer Firma dann in die privaten Entwicklungen der Mitarbeiter fließen. Ich kenne aber z.B. eine (Welt-)Firma, die hauptsächlich Teile für Verbrennungsmotoren herstellt, vor (vielen) Jahren den Betrieb mit Rechnern ausstatten wollte und keinen akzeptablen Anbieter für Computerböden, damals, als die Dinger noch ganze Räume füllten, fand. Kurzerhand hat man die Böden selbst entwickelt und in einer eigens gegründeten Firma auch selbst hergestellt und vertrieben. Oder: Das Familienunternehmen Ritter, momentan in aller Munde ;), baut auch Solarpanels, was ja nun mit Schokolade gar nix zu tun hat. Und dann?

Ich glaube halt, wenn man sich mit "den Großen" auf einen Rechtsstreit einläßt, hat man schlechte Karten und es ist nicht so dumm, sein kleines, aber eigenes (mit Geheimnissen verbrämtes) Süppchen zu kochen ;)

Herzliche Grüße, Jürgen
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Wilfred Mott

Zitat von: JüSchTü in Dezember 11, 2013, 18:02:35 NACHMITTAGS
Hallo Wilfred,
ZitatPS: Und mit der Anzahl der Wilfrieds muss ich Dir doch widersprechen - um es nochmal komplizierter zu machen ;-)
oh, Entschuldigung, da war ich nachlässig :(

kein Problem, wird übel genommen und bis ans Lebensende nachgetragen ;-)

Zitat von: JüSchTü in Dezember 11, 2013, 18:02:35 NACHMITTAGS
Ich glaube halt, wenn man sich mit "den Großen" auf einen Rechtsstreit einläßt, hat man schlechte Karten und es ist nicht so dumm, sein kleines, aber eigenes (mit Geheimnissen verbrämtes) Süppchen zu kochen ;)

Zu einem Teil würde ich Dir da rechtgeben. Gleichzeitig ist es aber z.B. auch so, dass große Unternehmen gegen geltendes Recht eindeutig verstoßen und damit durchkommen weil die meisten eben denken "da kann ich mit meinen Ressourcen eh nicht gegen angehen". Ich würde mir sicher auch tausendmal überlegen einen Rechtsstreit über die Detailauslegung irgendeines Paragrafen mit einem Weltunternehmen anzufangen, trotz Rechtsschutz. Bei eindeutigen Sachverhalten ist es aber schon so, dass ich rechtliche Schritte einleite sofern die "Drohung" damit nicht schon reicht. In solchen Fällen sind auch die "Großen" spätestens beim mit von Anwaltsbüro xyz unterschriebenen Papier eher kleinlaut, sofern man überhaupt noch irgendeine Forderung von ihrer Seite hört.
Glauben Sie nichts, bis ich es Ihnen beweise. Aber solange ich es Ihnen noch nicht bewiesen habe, müssen Sie mir schon mal glauben!

Gerne per Du.

JüSchTü

Hallo Wilfried48,

ZitatEs gibt nicht die "gleichgeschaltete" Industrie die Erfindungen unterdrückt.

naja, das liest sich in dem Buch "Der Wankelmotor, Protokoll einer Erfindung" aber bissle anders. Wankel war bei NSU als Berater engagiert, hauptsächlich in Sachen Dichtungstechnik und Drehschiebertechnik für normale Verbrennungsmotoren. Sein Eigenanteil zu seinem Motor, inklusive eines Teils seines Privathauses als Forschungswerkstatt, war zunächst erheblich und NSU wollte den zunächst auch nicht bauen, weil die Firma dafür eigentlich zu klein war. Die erste Lizenz hat dann 1958 Curtiss-Wright genommen, und erst 1961 kam "ein Großer" aus Europa: DB. (1967 dann Graupner ;)). Die meisten Lizenzen gingen ins Ausland, die einzigen deutschen PKW-Hersteller waren DB, VEB Automobilbau, Porsche und Ford BRD. Für mich sieht das schon nach (deutschem) Boykott aus.

Ich bin kein Anhänger von Verschwörungstheorien, aber ich möchte doch an John Harrison erinnern, einen gelernten Tischler und Erfinder und Bauer der ersten Präzisionsuhren. Trotz der Gewissheit der vielen unschuldig ertrinkenden Seeleute und Passagiere, wurde seine Erfindung aus Ignoranz und Arroganz der "herrschenden Wissenschaftskaste" unterdrückt. Sein nahezu lebenslanger Kampf für seine Idee hat ihn seine ganze Kraft gekostet. Ich empfehle das Buch "Längengrad" von Dava Sobel.

Herzliche Grüße, Jürgen
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JüSchTü

Hallo Wilfred,

Zitatkein Problem, wird übel genommen und bis ans Lebensende nachgetragen ;)

ich hab's befürchtet ;) Ich kann das aber nachfühlen, weil ich meinen Nachnamen auch schon in allen Varianten lesen durfte und manchmal nervt das wirklich.

ZitatIn solchen Fällen sind auch die "Großen" spätestens beim mit von Anwaltsbüro xyz unterschriebenen Papier eher kleinlaut, sofern man überhaupt noch irgendeine Forderung von ihrer Seite hört.

wenn Du deratige Erfahrungen gemacht hast, bin ich ja wieder bissle beruhigt. Es ist manchmal einfach frustrierend zu sehen, wie Macht in Form von Geld und Zeit nur ihrer selbst Willen benutzt wird, um eigene Interessen gegen andere durchzusetzen.

Herzliche Grüße, Jürgen
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wilfried48

Hallo Jürgen,

es bringt nichts eine Verschwörungstheorie durch die nächste zu ersetzen. Bleiben wir doch mal beim Fall Wankel und da hat sich doch die Entscheidung der Autoindustrie
im Nachhinein als goldrichtig erwiesen. Oder wo würdest du den Vorteil des Wankelmotors gegenüber den derzeitig gebauten Motoren sehen. Wenn er real (nicht theoretisch) einen Vorteil
hätte könnte ihn doch jeder inzwischen lizenzfrei weiterentwicklen und tuts einer ?

Aber wenden wir uns stattdessen lieber wieder dem Thema Mikroskopie zu und da ist Olbricht nach wie vor in einer Bringschuld. Ich glaube nämlich nicht dass die angeblich vier Verschworenen Zeiss, Leica, Olympus und Nikon anders zu überzeugen sind.

viele Grüsse
Wilfried



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