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Dringende Warnung!

Begonnen von Ernst Hippe, Juni 26, 2009, 21:30:44 NACHMITTAGS

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Ernst Hippe

Hallo an alle,
dies ist völlig OT, aber ich muß diese Warnung weitergeben:
Eine Internet-Firma abcload schaltet sich ein, wenn man sein kostenloses Viren-Abwehrprogramm aktualisieren will. Sie erschleicht erst einen Verzicht auf Widerrruf und schickt dann eine Jahresrechnung im Voraus über 60 Euro, mit aut. Verlängerung, wenn man nicht kündigt. Im Internet gibt es bereits eine große Diskussion, weil schon viele hereingefallen sind, ich auch. Wie die anderen Betroffenen habe ich sofort protestiert, bisher ohne Reaktion. Ich werde nicht zahlen und rate anderen Betroffenen auch dazu!
Gruß Ernst Hippe
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Peter V.

#1
Zitat von: Ernst Hippe in Juni 26, 2009, 21:30:44 NACHMITTAGS
Hallo an alle,
dies ist völlig OT, aber ich muß diese Warnung weitergeben:
Eine Internet-Firma abcload schaltet sich ein, wenn man sein kostenloses Viren-Abwehrprogramm aktualisieren will. Sie erschleicht erst einen Verzicht auf Widerrruf und schickt dann eine Jahresrechnung im Voraus über 60 Euro, mit aut. Verlängerung, wenn man nicht kündigt. Im Internet gibt es bereits eine große Diskussion, weil schon viele hereingefallen sind, ich auch. Wie die anderen Betroffenen habe ich sofort protestiert, bisher ohne Reaktion. Ich werde nicht zahlen und rate anderen Betroffenen auch dazu!



Hallo

Leider eine seit Langem gängige Masche, mit der zahlreiche vermeintliche Hobbyportale ( Download von Malanleitungen, Geburtstagskarten, Fensterbildern, Zitate ) sowie Vermittlung von Tierheimtieren und und und...arbeiten.
Erst neuerdings wurde auch der allgemeine Softwaredownload als Feld dieser halbseidenen Internetabzocker entdeckt, da im Vordergrund immer die seriösen Namen der über diese Portale downloadbaren Softwareprodukte ( z.B. Acrobat Reader. Avira Antvir etc. ) stehen.

ZitatWie die anderen Betroffenen habe ich sofort protestiert, bisher ohne Reaktion. Ich werde nicht zahlen und rate anderen Betroffenen auch dazu!

Absolut richtig!!! Es wird Ihnen ( niemandem, der nicht zahlt ) nichts passieren, trotz oftmals wüster Drohungen per email mit Mahnbescheiden und sogar der Staatsanwaltschaft. Alles "Theater", denn de facto wären die Kosten bei einem tatsächlichen ( und in den meisten Fällen vergeblichen ) Versuch, das Geld einzutreiben, für die Betreiber dieser Portale viel zu teuer und risikoreich, sodaß das eben nie passiert! Also ruhig Blut in einem solchen Fall und einfach "tot stellen".
Auf jeden Fall ganz wichtig: N I E M A L S  zahlen!!! ( das rät auch jede Verbraucherberatung ).

Und: N I E M A L S  ein Kreuzchen bei "Ich habe die AGBs gelesen und bin damit einverstanden"  setzen, wenn es um vermeintlich kostenfreie Angebote geht! Merke: Wo "AGBs" anzukreuzen sind, will immer irgendjemand an Ihr Geld ( durchaus auch berechtigt z.B. bei Bestellungen in Olineshops. Aber es ist immer irgendetwas zu zahlen!

Und noch etwas: Wenn es nicht um eindeutig beabsichtigte bestellungen in Onlineshops geht: Niemald echte persönliche Daten angeben. Und sich für solche Fälle im Zweifelsfalle eine "Instant"-email-Adresse ( kostenlos bei web, gmx. etc. ) zulegen.

Herzliche Grüße
Peter


Dieses Posting ist frei von kultureller Aneigung, vegan und wurde CO2-frei erstellt. Für 100 Posts lasse ich ein Gänseblümchen in Ecuador pflanzen.

Detlef Kramer

Lieber Ernst,

OT akzeptiert! Ich musste eine ähnliche Erfahrung machen, als ich versuchte Open office zu laden. Ich kam auf eine gefälschte Seite und merkte leider etwas spät, dass ich für den download des, an sich freien Programms, 90 € zahlen soll. Werde ich natürlich nicht tun.

Bei Heise.de bzw. ct' gibt es Hinweise, wie man sich juristisch optimal verhält.

Herzliche Grüße

Detlef
Dr. Detlef Kramer, gerne per DU

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Ernst Hippe

..Ausnahme ist natürlich, man möchte einen Download machen. Und übersieht dabei das kriminell Kleingedruckte! Das ist genau die Falle, die gestellt wird. Hermes war schon früher der Gott der Kaufleute und der Diebe...
Womit ich aber keinem hier zufällig anwesenden ehrlichen Kaufmann zu nahe treten möchte.
Gruß Ernst Hippe
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Peter V.

#4
Zitat von: Ernst Hippe in Juni 26, 2009, 22:39:40 NACHMITTAGS
..Ausnahme ist natürlich, man möchte einen Download machen. Und übersieht dabei das kriminell Kleingedruckte! Das ist genau die Falle, die gestellt wird. Hermes war schon früher der Gott der Kaufleute und der Diebe...
Womit ich aber keinem hier zufällig anwesenden ehrlichen Kaufmann zu nahe treten möchte.

Lieber Herr Hippe,

es ist sicherlich moralisch verwerfelich und am besten unter dem Begriff "Abzocke" ( früher nannte man so etwas "Bauernfängerei" ) zu subsumieren, aber "kriminell" ist das im eigentlichen Sinne nicht. Derzeit halten sich die Betreiber dieser Abnzockportale durchaus an die juristischen Minimalanforderungen. Sie weisen auf die Kostenpflichtigkeit hin und lassen sich das Lesen der AGBs und das Einverständnis durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens ja bestätigen. das war bis vor wenigen Monaten / Jahren nicht der Fall, ist aber jetzt in den allermeisten Fällen so.

Aber dennoch: NICHT ZAHLEN!

Herzliche Grüße
Peter
Dieses Posting ist frei von kultureller Aneigung, vegan und wurde CO2-frei erstellt. Für 100 Posts lasse ich ein Gänseblümchen in Ecuador pflanzen.

Kathleen

Hallo Peter!

Bin vor einiger Zeit selber einer dummdreisten Internet- Abzocke aufgesessen und kann Dir nur beipflichten: NIEMALS zahlen, denn entgegen der weit verbreiteten Meinung, dass man gegen diese Klientel sowieso keine Chance hat: man kann sich sehr wohl dagegen wehren!

Allerdings ist "Totstellen" eine sehr riskante Variante.
Ich habe seinerzeit meinen Anwalt konsultiert, der mir erklärte, dass man zwar nicht zahlen soll, aber auf jeden Fall auf solche Rechnungen/ Mahnungen reagieren muss!! Ansonsten besteht die Gefahr, dass einem ein Pfändungsverfahren angehängt (entspricht der Gesetzeslage!) und man somit vom "Opfer" zum Beklagten wird.

Ich würde mich auch nicht darauf verlassen, dass der Abzocker keinen Rechtsbeistand in Anspruch nimmt. In meinem Fall handelte es sich um einen Betrüger, der als solcher schon auf vielen Internetseiten namentlich entlarvt wurde und seine Ansprüche waren für mich so offensichtlich illegal, dass ich keinen Augenblick daran zweifelte, zu meinem Recht zu kommen. Trotzdem erhielt ich 5 Tage nach meinem Einspruch Post von seiner Anwaltskanzlei... immerhin hat sich die Sache nach Eingreifen meines Anwalts dann schnell erledigt und die Kosten beliefen sich auf 35,- Anwaltshonorar statt der geforderten 105,- Rechnungsbetrag  :-\

Mein dringender Rat an alle Betroffenen lautet also: nicht zahlen, aber Einspruch einlegen!!!


Ein schönes Wochenende wünscht
Kathleen

(@Peter: Die Sache mit dem fehlerbehafteten Mikroskop hat sich geklärt. Verkäufer hat sofort Umtausch angeboten, habe aber eine Lösung gefunden, die sich vor Ort in der Schlosserei bewerkstelligen liess. Danke nochmals!)

Päule Heck

Hallo Ernst,

ich habe Dir soeben eine PN geschickt...

Päule

Peter V.

#7
Hallo Kathleen,

das ist richtig! Einspruch einlegen - dann aber nicht weiter auf die Drohungen reagieren! Grundsätzlich ist es schon so, daß derjenige, der darauf hereingefallen ist, einen rechtskräftigen Vertrag abgeschlossen hat. Das Problem für den Portalbetreiber ist, nachzuweisen, wer tatsächlich den Vertrag eingegangen ist. Dazu müßte er zunächst über einen Anwalt ( was kein Problem ist, denn diese Abzocker arbeiten mit bestimmten einschlägigen "Kanzleien" zusammen, die massenhaft diese Schreiben versenden ) bei der Staatanwaltschaft ermitteln lassen, wer unter der IP-Adresse, die der Portalbetreiber gepeichert hat, zu dem Zeitpunkt eingeloggt war. Viele Staatsanwaltschaften weigern sich aber mittlerweile, sich ohne Weiteres zum Erfüllungsgehilfen dieser halbseidenen Portalbetreiber machen zu lassen. Dann muß der Portalbetreiber nachweisen, wer tatsächlich an diesem Computer gesessen und die Daten eingegeben hat ( es könnte ja ein minderjähriges Kind gewesen sein! Die Tatsache, daß die Daten von Person XY eingegebn wurden, beweist ja nicht, daß das auch Person XY war!). Mit dem "Pfändungsverfahren" meinst Du vermutlich einen Mahnbescheid. Würde der Protalbetreiber einen Mahnbescheid beantragen, müßte er in Vorleistung treten, ohne vermutlich zu "seinem" vermeintlichen Recht zu kommen. Das alles ist also mit Kosten und hohem Risiko verbunden, das die Portalbetreiber scheuen. Denn Sie sind nicht interessiert, bei jedem einzelnen Opfer abzukassieren; denen reichen die paar Prozent der Leute, die sich durch ein paar mails einschüchtern lassen und ohne weitere Maßnahmen zahlen.

Herzliche Grüße
Peter

Dieses Posting ist frei von kultureller Aneigung, vegan und wurde CO2-frei erstellt. Für 100 Posts lasse ich ein Gänseblümchen in Ecuador pflanzen.

Fahrenheit

Lieber Herr Hippe , liebe Internetgeschädigten,

da ich denke, dass hier ein gewisses allgemeines Interesse vorhanden ist hier ein Musterbrief vom Verbraucherschutz, über den ich die Tage mal gestolpert bin.
Die näheren juristischern Erläuterungen dazu gibt es auf der jeweiligen Web-Site des Verbraucherschutzes.
Z.B. für NRW: Verbraucherschutz NRW, Internetabzocke


Schöne Grüße
Jörg

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Absender

+ Adresse



Einschreiben mit Rückschein

Anbieter

+ Adresse

                                                                                                                   Ort und Datum



Ihre unberechtigte Forderung – "Rechnungs-Nr./ Kunden-Nr. ............"



Sehr geehrte Damen und Herren,



mit Schreiben vom .......................... verlangen Sie von mir die Zahlung von ............ Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung.



Dieser Forderung widerspreche ich sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach.



Ich habe zu keiner Zeit mit Ihnen einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen. Sie trifft insoweit die Beweispflicht, dass es zu einem Vertragsschluss gekommen ist. Insbesondere haben Sie den Nachweis zu führen, dass ich gemäß der gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt und informiert wurde.



Weiter war Ihr Internetauftritt so gestaltet, dass der Preishinweis versteckt war. Es hatte den Anschein als handle es sich um eine kostenlose Leistung. Auch die Widerrufsbelehrung war fehlerhaft.



Rein vorsorglich fechte ich daher den angeblich abgeschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung an. Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Ergänzend erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen. Hilfsweise kündige ich den Vertrag fristlos.



Ich fordere Sie auf, von weiteren Drohschreiben denen jedwede Grundlage fehlt, Abstand zu nehmen. Ansonsten behalte ich mir weitere rechtliche Schritte gegen Sie vor.



(Formulierungsvorschlag bei Verträgen mit Minderjährigen):
Sie berufen sich auf einen Vertragsschluss durch meinen minderjährigen Sohn/meine minderjährige Tochter. Da ich als gesetzlicher Vertreter zu einem Vertragsabschluss weder eingewilligt habe, noch meine Genehmigung erteilt habe, ist der Vertrag unwirksam.





Mit freundlichen Grüßen



Unterschrift


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Arbeitsmikroskop: Leica DMLS
Zum Mitnehmen: Leitz SM
Für draussen: Leitz HM

***

Beitragsinhalt auf Wunsch des Autors gelöscht

Horst Isele

Hallo zusammen

In der Schweiz habe ich vom Konsumenteschutz folgenden Musterbrief gekriegt, mit dem ich mich erfolgreich gewehrt habe.:

      Ich habe mich auf Ihrer Homepage angemeldet, in der Annahme, es
      handle sich um ein Gratis-Angebot. Wie ich Ihr Schreiben entnehme,
      ist dies aber nicht der Fall. Da der Hinweis auf die Kostenpflicht
      des Angebots von Ihnen absichtlich im Kleingedruckten versteckt
      wurde, bin ich das Opfer einer absichtlichen Täuschung geworden.
Aus
       diesem Grund ist nach schweizerischem Recht kein gültiger Vertrag
       zustande gekommen
. Daher bin ich nicht gewillt Ihre Forderung zu
      begleichen.

      Zudem konnte ich in Erfahrung bringen, dass Sie vor Kurzem vom
      Landsgericht Darmstadt wegen Konsumentententäuschenden Tätigkeiten zu
      einer hohen Geldbusse verurteilt wurden.

      Sollten Sie mich betreiben, werde ich Rechtsvorschlag erheben.



Liebe Grüsse aus der Schweiz   Horst Isele
das freundschaftliche Du ziehe ich vor

±  µ ∞ λ ¼  ½  ¾   ν  δ  π  σ  φ  ψ  Փ ‰  ‱ ℃  Ω   √  ∛  ∜  ∑  ≤  ≥  ⋲  ♀  ♂

Peter V.

#11
Hallo!

Es gibt ein sehr unterschiedliches Design solcher Seiten: Schaut Euch beispielsweise mal die Seite  tierheime-heute.com oder songtexte-heute.com an, der Betreiber hat zahlreiche ähnliche "Angebots"-Seiten geschaltet und gehörte zu den Vorreitern dieser Art von "Dienstleistung".
Ich bin mir sicher, daß diese Seiten mittlerweile allen juristischen Minimalanforderungen genügen. Die Kosten gehen eindeutig daraus hervor, und auch auf das Widerrufsrecht wir hingewiesen. Dieses Unternehmen hat im Laufe der Zeit "gelernt", die xxx-heute.com Seiten sind mit der Zeit "gereift" und weisen m.E. keine offensichtlichen Rechtsverstöße mehr auf.  ( denoch gilt auch hier das bereits Gesagte ). Allerdings kann man sich hier auch schon auf den Standpunkt stellen: Wer das alles überliest, hat es letztlich nicht besser verdient, denn aus mindestens der Hälfte des Seiteninhaltes ist ja erkennbar, daß es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Die Betreiber dieser Seiten setzen natürlich auch darauf, daß die entsprechenden Hinweise dennoch überlesen oder nicht verstanden werden oder sich viele Kinder anmelden und die Eltern in Unkenntnis der Rechtslage zahlen.
Die von Herrn Hippe vorgestellte Seite ist da schon perfider, man kann es nur an zwei Sätzen am unteren Bildschirmrand auf der ersten Seite erkennen, daß das Angebot kostenpflichtig ist und auf der tatsächlichen Anmeldeseite steht dazu rein gar nichts mehr, die AGBs sind versteckt. Ob diese Seitengestaltung überhaupt den Anforderungen entspricht, wage ich zu bezweifeln.
Gerne wird auch der Trick angewendet, auf die Kostenpflichtigkeit auf einem Teil der Webseite hinzueisen, der beim Aufrufen einer Seite nicht zu sehen ist und erst durch "Hochscrollen" ins Blickfeld kommt.


Herzliche Grüße
Peter




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Ernst Hippe

#12
Hallo ManK,
diese Seite erscheint erst nach der vollständigen Anmeldung, während zuvor die 60 € nur winzig in einem blauen Feld versteckt sind, in dem dann groß steht "Version: Free". Wenn das keine Irreführung ist...
Die von Ihnen zitierte Adresse benutzt man gar nicht, sondern sie schaltet sich selbst ein, wenn man Avira aufruft und den Download anfordert!
Gruß Ernst Hippe
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Robert Götz


ZitatDann muß der Portalbetreiber nachweisen, wer tatsächlich an diesem Computer gesessen und die Daten eingegeben hat ( es könnte ja ein minderjähriges Kind gewesen sein! Die Tatsache, daß die Daten von Person XY eingegebn wurden, beweist ja nicht, daß das auch Person XY war!)

Könnte aber sein, dass man dem Computerbesitzer Fahrlässigkeit vorwirft, weil er den Computer einem Minderjährigen oder einem Unberechtigten
zugänglich gemacht hat und er deshalb für die Folgen haften muss.


Peter V.

#14
Zitat von: Robert Götz in Juni 27, 2009, 13:28:55 NACHMITTAGS

ZitatDann muß der Portalbetreiber nachweisen, wer tatsächlich an diesem Computer gesessen und die Daten eingegeben hat ( es könnte ja ein minderjähriges Kind gewesen sein! Die Tatsache, daß die Daten von Person XY eingegebn wurden, beweist ja nicht, daß das auch Person XY war!)

Könnte aber sein, dass man dem Computerbesitzer Fahrlässigkeit vorwirft, weil er den Computer einem Minderjährigen oder einem Unberechtigten
zugänglich gemacht hat und er deshalb für die Folgen haften muss.



Hallo!

das ist unter Umständen theoretisch richtig! Soweit läßt es aber keines der einschlägigen Unternehmen kommen. Die sind nicht an Rechtstreitigkeiten mit unklarem Ausgang interesiert, sondern am schnellen Geld derer, die sofort oder nach wenigen kostenlosen Seriendrohmails zahlen. Und das sind offensichtlich noch genug.....
Der Weg wäre so: Mahnbescheid beantragen ( kostet Geld! ) - Betroffener legt Widerspruch ein - Betreiber muß nun den hinter der IP-Adresse steckenden Nutzer eruieren und gegen ihn klagen, Ausgang im Einzelfall offen. Das passiert in der Praxis nicht, weshlab auch alle Verbrauchervereinigungen etc. klar empfehlen, niemals zu zahlen.

Herzliche Grüße
Peter


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