A. Kahl selber nachdrucken - wer hat das Urheberrecht?

Begonnen von ImperatorRex, Januar 07, 2016, 20:33:29 NACHMITTAGS

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Hartmut Besançon

Hallo,

Ich habe das Buch "A.Kahl"einige Jahre her bestellt bei "Out-of-Print Book Searches"New York(USA).
Das Buch ist gebunden.Auf Seite Eins steht:
This is an authorized facsimile made from the master copy of the Original book.Further unauthorized copying is prohibited.
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The primary focus of Books on Demand is academic and professional resource materials  originally publushed by university presses,academic societies,and trade book publishers wordwide.
Adresse:http://www.leabooks.com/OPBooks.html
oder:leabooks@leabooks.com

Freundlich Grüsse,


Hartmut

cle

Zitat" Im MIKROKOSMOS, Band 50(12), S. 377 (1963) findet sich auch ein biographischer Artikel über Alfred Kahl"

Korrekt 52, 377 - 380 (1963

MfG claus

Rene


Hartmut Besançon

Hallo Rene,

Dass weiss ich wiklich nicht mehr.Versuch doch mahl: leabooks@leabooks.com

Freundliche Grüsse,

Hartmut

beamish

Hallo Jochen,

solange du nur eine Buch für dich selbst kopierst/scanst und meinetwegen in Kalbsleder mit Goldschnitt binden läßt, interessiert das kein Schwein.
Juristisch relevant wird das nur, wenn du in Serie gehen und das kommerziell verbreiten willst.

Herzlich
Martin
Zeiss RA mit Trinotubus 0/100
No-Name China-Stereomikroskop mit Trinotubus
beide mit Canon EOS 500D

RainerTeubner

Hallo Claus,

vielen Dank für die Korrektur der bibliographischen Daten des Artikels.

Viele Grüße

Rainer
Mikroskop: Carl Zeiss Standard Universal
Bildbearbeitung: Gimp, Helicon focus und picolay
Kamera: Canon EOS 5D II

Lupus

#21
Hallo,

ZitatPrivat, zu eigenen Zwecken, können Sie doch soviele Kopien anfertigen wie Sie wollen. Solange Sie die nicht veröffentlichen, also nicht einer "Allgemeinheit" mitteilen, geht das ja keinen etwas an.
Solange noch ein Urheberrecht besteht ist das nicht richtig. Da darf zwar für privaten Gebrauch, aber nur eine geringe Anzahl von max. 3-7 Kopien gefertigt werden.

Zitatsolange du nur eine Buch für dich selbst kopierst/scanst und meinetwegen in Kalbsleder mit Goldschnitt binden läßt, interessiert das kein Schwein.
Juristisch relevant wird das nur, wenn du in Serie gehen und das kommerziell verbreiten willst.
Das ist nicht ganz richtig, auch wenn eine Kopie nur zum sog. sonstigen eigenen Gebrauch genutzt wird (z.B. innerhalb des Betriebes oder der Universität), dann darf nur ein kleiner Teil des Werkes kopiert werden (und nicht digital genutzt werden).

ZitatIch habe bei der Druckerei ausdrücklich bestätigt, dass ich dieses EINZELEXEMPLAR nur privat und für mich persönlich verwenden würde.
Daraufhin bekam ich die Auskunft, es könne nur gedruckt werden, wenn ich versichere, dass ich die Urheberrechte habe bzw. ich meinerseits erkläre, dass es keinen Urheberrechtsschutz mehr gibt.
Die Bedenken der Druckerei sind schon richtig, da der Betreiber eines Kopiergerätes nach § 54c UrhG grundsätzlich eine Vergütung an den Urheber zahlen muss. Nachdem Urheberrechtsverletzungen im Extremfall sogar strafrechtliche Konsequenzen haben können, wird sich ein gewerblicher Anbieter vorher versichern.

Hubert

zum Nachlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__54.html
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__54c.html

ImperatorRex

Hallo Hubert,
vielen Dank für den Verweis auf die Gesetzestexte, das schafft doch Klarheit und Transparens!

Hallo Herr Henkel,
habe die Informationen von Ihnen so weitergegeben und daraufhin auch das OK von der Druckerei erhalten.

Vielen Dank an dieser Stelle für all die hilfreichen und aufschlussreichen Informationen.

herzliche Grüße
Jochen

beamish

Zitat
Zitatsolange du nur eine Buch für dich selbst kopierst/scanst und meinetwegen in Kalbsleder mit Goldschnitt binden läßt, interessiert das kein Schwein.
Juristisch relevant wird das nur, wenn du in Serie gehen und das kommerziell verbreiten willst.
Das ist nicht ganz richtig, auch wenn eine Kopie nur zum sog. sonstigen eigenen Gebrauch genutzt wird (z.B. innerhalb des Betriebes oder der Universität), dann darf nur ein kleiner Teil des Werkes kopiert werden (und nicht digital genutzt werden).
[/quote]

Hallo Hubert,

ich hatte nichts von "digitaler Nutzung" geschrieben (was auch immer Du darunter verstehst). Ich war davon ausgegangen, daß du einfach für Dich selbst ein Exemplar herstellen willst. Solange das in Deinen 4 Wänden bleibt, wird niemand was dagegen haben.

Herzlich
Martin
Zeiss RA mit Trinotubus 0/100
No-Name China-Stereomikroskop mit Trinotubus
beide mit Canon EOS 500D

Lupus

Hallo Martin,

das ist ein Missverständnis, ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass es zwischen der legalen privaten Kopie und der von Dir beschriebenen nicht legalen kommerziellen Verbreitung noch Zwischenformen gibt. Das mit der digitalen Nutzung (d.h. nur in Papierform) war eine Ergänzung von mir, steht im Gesetz. Was man in den eigenen 4 Wänden macht erfährt sowieso niemand, das ist wie mit der Leiche im Keller, aber ich hab nur die rechtlichen Argumente diskutiert ;)

Hubert

beamish

Hallo Hubert,

da mußt Du mich wiederum mit jemandem verwechseln. Ich habe an keiner Stelle etwas von einer von mir "beschriebenen nicht legalen kommerziellen Verbreitung" geschrieben. Ich war nur derjenige, der schrieb, daß was du für Dich privat machst, keinen Juristen interessiert. Auch nicht, wenn Du einem Kumpel eine Kopie davon kostenfrei überlässt.

Herzlich
Martin
Zeiss RA mit Trinotubus 0/100
No-Name China-Stereomikroskop mit Trinotubus
beide mit Canon EOS 500D

Oecoprotonucli

#26
Hallo zusammen,

ich meine aber, dass Hubert Recht hat, denn ich meine mich auch aus meinem Studenten-Kopier-Leben zu erinnern, dass man "eigentlich" keine ganzen Bücher (im Copyshop) kopieren darf, auch nicht für den Privatgebrauch. Nur Auszüge/Kapitel.

Wer also sicher, aber unrechtmäßig, handeln will, sollte es zuhause am eigenen Kopierer tun.

Viele Grüße

Sebastian

P.S.: So manches ausführliche (neue) Buch mit z.B. 1000 Seiten und farbigen Abbildungen ist in legaler Kaufversion billiger und gleichzeitig qualitativ besser, als jede selbstgemachte Kopie davon!
Ich benutze privat:
Leitz SM-Lux mit (LED-) Durchlicht und Phaco-Ausrüstung (ca. 1975-77)
Hensoldt Wetzlar Stereomikroskop DIAMAL (1950er Jahre)

Klaus Henkel

Zitat von: beamish in Januar 12, 2016, 19:40:35 NACHMITTAGS

da mußt Du mich wiederum mit jemandem verwechseln. Ich habe an keiner Stelle etwas von einer von mir "beschriebenen nicht legalen kommerziellen Verbreitung" geschrieben. Ich war nur derjenige, der schrieb, daß was du für Dich privat machst, keinen Juristen interessiert. Auch nicht, wenn Du einem Kumpel eine Kopie davon kostenfrei überlässt.

Herzlich
Martin

Hallo Martin!
Ich kanns nicht oft genug wiederholen: Ob kommerzielle (mit Geschäfts- oder Gewinnabsicht verbundene) Veröffentlichung oder nicht, spielt nach dem Urheberrechtsgesetz keine Rolle. Das URG kennt den Unterschied nicht. Auch die "private" Veröfftlichung im Internet ist immer (!) eine Veröffentlichung nach dem URG! Schon viele Leute sind in die Falle getappt, weil sie meinten, man könne etwas "privat" veröfftentlichen. Kann man nicht!

Gruß
KH

Lupus

Hallo,

vielleicht doch noch ein paar Klarstellungen zum Urheberrechtsgesetz (UrhG):

Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers. Die im Thread eingangs erwähnten 50 Jahre beziehen sich höchstens auf Lichtbilder, dort erlischt das Recht 50 Jahre nach dessen Erscheinen. Die 70 Jahre gelten für Textwerke, Musik, bildenden Kunst, Film u.a.
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__64.html
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__2.html
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__72.html

Bücher dürfen privat kopiert werden, privat ist eng auszulegen und gilt nur im Familien- und engsten Freundeskreis. Es dürfen entsprechend nur einzelne, wenige Vervielfältigungen gemacht werden (§ 53 Abs. 1).
Bücher und Zeitschriften dürfen aber entgegen häufiger Behauptungen im Gegensatz zu Musik u.ä. nicht vollständig kopiert werden. (§ 53 Abs. 4). Die Grenze für eine "im wesentlichen vollständige Vervielfältigung" wird in Kommentaren meist mit 70% angegeben. Der Gesetzgeber hält es also für nicht unzumutbar, dass auch Privatpersonen Bücher in kompletter Form noch kaufen.  ;D 

Für den sog. sonstigen eigenen Gebrauch (z.B. für den eigenen Arbeitsplatz im Büro oder an der Uni), was etwas anderes ist als der private Gebrauch, darf nur ein kleiner Teil eines Buches oder einzelne Zeitungsbeiträge kopiert werden. (§ 53 Abs. 2 Nr. 4)

Eine Ausnahme sind Werke, die seit mindestens 2 Jahren vergriffen sind, die dürfen vollständig vervielfältigt werden. (§ 53 Abs. 4)

Diese zulässigen Kopien dürfen aber nicht über den definierten engen Kreis der Kopierberechtigten hinaus verbreitet werden. (§ 53 Abs. 6)

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html

Hubert

Oecoprotonucli

Hallo zusammen,

gerade habe ich noch etwas über die Verbreitung von Nachdrucken älterer Literatur gefunden. Sicher ist Euch dieser "Nabu Press" auch schon mal beim Stöbern nach älteren Titeln über den Weg gelaufen...:

Hehlerei von geistigem Eigentum (FAZ 2012):
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/klage-gegen-amazon-hehlerei-von-geistigem-eigentum-11700675.html

Viele Grüße

Sebastian
Ich benutze privat:
Leitz SM-Lux mit (LED-) Durchlicht und Phaco-Ausrüstung (ca. 1975-77)
Hensoldt Wetzlar Stereomikroskop DIAMAL (1950er Jahre)