Chemikalien und Farbstoffe

Begonnen von Ralf Feller, November 21, 2020, 20:57:41 NACHMITTAGS

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Siegfried

#15
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Raymond

Zitat von: Fraenzel in November 25, 2020, 00:58:40 VORMITTAG
Hallo Raymond,
ob du es glaubst oder nicht, hier ist die Auftragsbestätigung.
Gute Nacht
Peter

Guten Morgen Peter,
ich hoffe aber wirklich dass es klappt. Dann bin ich bestimmt der nächste Kunde!
Raymond

Fraenzel

Hallo Siegfried, hallo Raymond,
da bin ich mal gespannt wie die Holländer so drauf sind. Für Reinigungszwecke reicht meines Erachtens die technische Qualität. Ich melde mich wenn der Saft hier ankommt.
Mikrogrüße
Peter
auch ich mag das "Du"

plaenerdd

Hallo Peter,
ich kaufe 30%-ge Wasserstoffperoxydlösung 250ml in der Apotheke um die Ecke. Eintragung ins Giftbuch mit Perso-Nr. und der Verwendungsangabe "Zur HErstellung mikroskopischer Präparate" reicht aus. Als ich das letzte Mal dort nachgekauft habe, war mein Einkauf von vor 2 Jahren der letzte Eintrag... Scheint nicht viele Leute zu geben, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Die würden auch Farbstoffe bestellen, aber sehr wahrscheinlich zu "Apothekenpreisen"
Beste Grüße
Gerd
Fossilien, Gesteine und Tümpeln mit
Durchlicht: Olympus VANOX mit DIC, Ph, DF und BF; etliche Zeiss-Jena-Geräte,
Auflicht: CZJ "VERTIVAL", Stemi: MBS-10, CZJ SMXX;
Inverses: Willovert mit Ph

Fraenzel

Hallo Gerd,
falls die Holländer nicht liefern sollten werde ich deine Methode nutzen.
Mikrogrüße
Peter
auch ich mag das "Du"

Siegfried

#20
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Bob

Hallo zusammen,
ich hatte vor Jahren mal bei einer Apotheke versucht bestimmte relativ harmlose Stoffe zu bestellen. Da wurde mir gesagt, sie müssten das nicht da haben. Sie wären verpflichtet, einen bestimmten Bestand an Stoffen vorrätig zu haben und diese würden nicht dazu gehören. Kein Funke von Geschäftssinn, ich wollte ja nichts geschenkt haben. Früher gehörte wohl Pi-Säure zu den Stoffen, die sie da haben mussten. Da gab es wohl öfter mal die Absperrung ganzer Viertel, weil beim Aufräumen so ein eingetrocknetes Fläschen gefunden wurde. ;D

Viele Grüße,

Bob

plaenerdd

Hallo,
ich muss zugeben, das der letzte Kauf auch schon wieder 2 Jahre zurück liegt. Vielleicht hat sich das inzwischen verschärft.
LG Gerd
Fossilien, Gesteine und Tümpeln mit
Durchlicht: Olympus VANOX mit DIC, Ph, DF und BF; etliche Zeiss-Jena-Geräte,
Auflicht: CZJ "VERTIVAL", Stemi: MBS-10, CZJ SMXX;
Inverses: Willovert mit Ph

Alf

Hallo,
Wasserstoffperoxid darf nur mit der Maximalkonzentration von 12% verkauft und besessen werden. Wer höher konzentriertes H2O2 kauft, verkauft oder besitzt macht sich heutzutage leider strafbar. Verankert ist das in der EU Verordnung 98/2013. Das betrifft auch andere Substanzen wie z.B. Salpetersäure.

LG,
Alf

Fraenzel

Hallo miteinander,
heute ist meine Lieferung mit dem 35%igen Wasserstoffperoxid vom holländischen Händler (https://www.laboratoriumdiscounter.nl/nl/) bei mir wohlbehalten angekommen. Nun kann die Diatomeen-Reinigung verschärft beginnen.
Mikrogrüße
Peter
auch ich mag das "Du"

Siegfried

#25
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Florian D.

Leute, wie naiv seid ihr eigentlich? Alf hat die Rechtslage treffend zusammengefasst und von sowohl Chemie als auch dem Grundgesetz (Freiheit von Forschung und Wissenschaft) unbeleckte Staatsanwälte haben kein Problem Hausdurchsuchungen selbst wegen des vermuteten Besitzes von Kupfersulfat und "Diethyl" zu veranlassen. Plädiere für schnelle Löschung der entsprechenden Posts.

Viele Grüsse
Florian

Bob

Zitat von: Alf in November 25, 2020, 21:15:40 NACHMITTAGSin der EU Verordnung 98/2013.

Steht unter
(11)      Wasserstoffperoxid,      Nitromethan      und      Salpetersäure      wer­den  weithin  von  Mitgliedern  der  Allgemeinheit  für  recht­mäßige  Zwecke  verwendet.  Es  sollte  den  Mitgliedstaaten  daher  möglich  sein,  den  Zugang  zu  diesen  Stoffen  inner­halb  eines  bestimmten  Konzentrationsbereichs  über  ein  Registrierungssystem   gemäß   dieser   Verordnung   anstelle   eines  Genehmigungssystems  vorzusehen.

Ich weiß nicht, welche Registrierungssysteme die Mitgliedsstaaten Niederlande und Deutschland verwenden, aber es besteht durchaus die Möglichkeit, dass es solche gibt und ein legaler Erwerb somit weiter möglich ist.

Hat sonst jemand mal in die Verordung reingeguckt?

Viele Grüße,

Bob

@Peter: Bitte rechtzeitig die Präparatekreiselsendungen in den Knast umleiten! ;D

Peter G.

Art. 3, Art. 4 Abs. (3) und Art. 8 Abs. (1).
Wasserstoffperoxid 35% ist demnach im Handel registrierungspflichtig.

Eine Strafvorschrift ist in dieser Verordnung nicht enthalten. Wie auch...

Viele Grüße
Peter G.

Alf

Hallo,

soweit ich weiß wurden auch in D keine Ausnahmen jenseits der genannten Konzentrationen gemacht, so ist auch Jägern die Wasserstoffperoxid in diesen Konzentrationen benötigen der Zugriff bis heute verwehrt. Eventuell ändert sich das eines Tages gegen eine behördliche Registrierung.
Ich bin verwundert, dass die Firma diese Substanzen versendet hat, es steht ja auch klar dabei dass nicht an Privatpersonen versendet wird.
In der Vergangenheit gab es immer wieder Hausdurchsungen bei Personen die Chemikalien gekauft haben, die auch wesentlich harmloser waren als 35% Wasserstoffperoxid. Ich würde jetzt keinesfalls Panik schieben immerhin habt ihr ja theoretisch einen harmlosen Verwendungszweck dafür, aber es ist trotzdem ein Gesetzesverstoß. Gerade bei Wasserstoffperoxid in diesen Konzentrationen werden Behörden sehr schnell hellhörig.

LG,
Alf