Interessante Pilzfunde 04 - Verfärbender Schneckling

Begonnen von Bernd Miggel, November 25, 2020, 07:47:37 VORMITTAG

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Peter V.

#15
Hallo,

wenn ich auf einer unbelebten Strasse nachts bvei "Rot" über die Ampel gehe, ist das sogar ohne rechtliche Unicherheit schlicht verboten. Aber ich muss es ja nicht vorher kundtun!

Und wenn man die Tatsache, dass man ein Buch für sich selbst kopiert, mitteilt, ist das auch rechtlich völlig unbedenklich. Mehr muss man dazu ja nicht schreiben... ;)

Hezrliche Grüße
Peter

PS: Ich erachte es übrigens immer noch als einen regelrechten Mißstand, dass es keine Regel oder Institution gibt, wonach bzw worüber sämtliche vergriffenen Werke legal digital erworben werden können. Eine Vergütung der Autoren könnte ja ähnlich wie bei der Gema über eine Art Umlage erfolgen. Bücher und das darin enthaltene Wissen sind Kulturgut und nicht ohne Grund gibt es (leider nicht im Antiquariat) die Buchpreisbindung. Es ist für mich nicht einzusehen, wieso das in Büchern enthaltene Wissens mehr oder weniger unzugänglich wird, weil ein Verlag ein Buch einfach nicht mehr auflegt. Aber das Thema hatten wir schon....
Dieses Post wurde CO2-neutral erstellt und ist vegan. Für 100 Posts lasse ich ein Gänseblümchen in Ecuador pflanzen.

Peter Reil

Hallo Jürgen,

dein Zitat zeigt korrekt die mehr oder weniger vernünftige Rechtslage. Den letzten Satz sollte man aber nicht überlesen:
"Nicht erlaubt ist es auch, andere Personen im Internet auf kopierte Dateien zugreifen zu lassen..."

Als Mitautor diverser Fachbücher muss ich hier mal meine persönlichen Erfahrungen mitteilen:

Zusammen mit zwei Schweizern habe ich ein Buch zur Erkennung/Bestimmung von Trüffelarten geschrieben. Es war nicht einfach, einen Verlag zu finden, der unsere Arbeit drucken wollte. Und wir waren sehr froh über den Verlag, der uns nicht vorher viel Geld abnahm, damit es überhaupt zu einem Druck kam.
Das Buch kam dann 2013 auf den Markt. Im gleichen Jahr nahm ich an einer Pilztagung teil. Durch Zufall sah ich dort, dass bereits digitale Kopien unseres frisch erschienen Buches in den Pilzerkreisen kursierten und munter weiter gegeben wurden.

Diese Erfahrung machte mich sprachlos.

Wir Autoren haben jahrelang kostenfrei gearbeitet, um das Wissen für die Veröffentlichung zusammen zu tragen und druckreif zu gestalten. Dieses Wissen haben wir ohne finanziellen Gewinn einem Verlag übergeben. Dieser muss gewinnorientiert arbeiten, um zu überleben.

Woran liegt es wohl, dass immer mehr Verlage kein Interesse mehr haben, Fachbücher zu verlegen?

Freundliche Grüße
Peter

PS: Auch der Forumsbetreiber  kann bei Verstößen in Haftung genommen werden.
Meine Arbeitsgeräte: Olympus BHS, Olympus CHK, Olympus SZ 30

jcs

#17
Zitat von: Peter Reil in Dezember 25, 2020, 21:02:31 NACHMITTAGS

Woran liegt es wohl, dass immer mehr Verlage kein Interesse mehr haben, Fachbücher zu verlegen?

Hallo Peter,

als jemand, dessen größter Abschreibposten bei der jährlichen Steuererklärung regelmäßig Fachbücher sind, bin ich an dieser Situation vegleichsweise unschuldig.

Nachdem mich die gesetzliche Regelung bzgl. Privatkopien dennoch interessiert, habe ich (als Nichtjurist, deshalb ist das Folgende mit Vorsicht zu genießen) kurz versucht zu recherchieren. Als für mich (=Österreich) relevante Gesetzespassage habe ich Untenstehendes gefunden. So wie ich das verstehe, darf man vergriffene Werke zur Gänze kopieren (bei nicht vergriffenen ist das offenbar nur in Auszügen erlaubt). Der "Öffentlichkeit verfügbar machen" ist nicht erlaubt. Was "verfügbar machen" genau heißt, ist die Frage. Habe mein Ursprungspost sicherheitshalber etwas angepasst.

LG

Jürgen


Bundesgesetz über das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst und über verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)

Vervielfältigung zum eigenen und zum privaten Gebrauch
§ 42.
(1) Jedermann darf von einem Werk einzelne Vervielfältigungsstücke auf Papier oder einem ähnlichen Träger zum eigenen Gebrauch herstellen.

(5) ...Zum eigenen oder privaten Gebrauch hergestellte Vervielfältigungsstücke dürfen nicht dazu verwendet werden, das Werk damit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

(8 ) Die folgenden Vervielfältigungen sind – unbeschadet des Abs. 6 – jedoch stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig:   

die Vervielfältigung ganzer Bücher, ganzer Zeitschriften oder von Musiknoten; dies gilt auch dann, wenn als Vervielfältigungsvorlage nicht das Buch, die Zeitschrift oder die Musiknoten selbst, sondern eine gleichviel in welchem Verfahren hergestellte Vervielfältigung des Buches, der Zeitschrift oder der Musiknoten verwendet wird; jedoch ist auch in diesen Fällen die Vervielfältigung durch Abschreiben, die Vervielfältigung nicht erschienener oder vergriffener Werke sowie die Vervielfältigung unter den Voraussetzungen des Abs. 7 zulässig;


Peter V.

#18
Lieber Peter,

sorry, aber bei den Pilznamen habe ich einfach immer wieder Ulrich Roskis "Pudels Kern" im Ohr... ;) :D

Nun aber wieder zum Ernst des Lebens:

Die Medaille hat bekanntlich immer zwei Seiten. Deine Erfahrungen sind zweifellos unschön und bei noch erhältlichen Werken verstehe ich Dich voll und ganz. Da bin ich ganz bei Dir, wie man heute so schön sagt. Wie ich gerade gesehen habe, ist Euer Trüffelbuch zudem auch nicht gerade unerschwinglich und dürfte den Pilzfreund nicht arm machen - da würde ich mich als Pilzler gar nicht mit der ditigalen Kopie zufrieden geben wollen.

Anders sieht es aber bei vergriffenen und nicht mehr aufgelegten Schriften aus und da bin ich der Ansicht, dass es quasi sogar eine Art "Verpflichtung" geben muss, diese weiterhin (was ja heute in digitaler Form problemlos möglich ist) zugänglich zu machen, und das ohne einen unverhältnismäßig hohen Aufwand treiben zu müssen. Nehmen wir nur als Beispiel gar nicht so alte, aber gefragte Bücher wie "Canter/Lund, Freshwater Algae"; diese werden nicht mehr aufgelegt, sind schon lange vergriffen und werden mit Glück allenfalls im Antiquariat, dann aber zu meist abstrusen Preisen, angeboten. Wenn überhaupt, derzeit gibt es gar kein Angebot.


Zitat"Nicht erlaubt ist es auch, andere Personen im Internet auf kopierte Dateien zugreifen zu lassen..."

Natürlich darf man auf keiner Plattform einen Download anbieten!

ZitatPS: Auch der Forumsbetreiber  kann bei Verstößen in Haftung genommen werden.

Wir hosten so etwas natürlich nicht und würden auch einen entsprechenden Link zu einer Downloadmöglichkeit löschen. Aber was Forummitglieder per Email austauschen, unterliegt ja nicht unserer Kontrolle. Deshlab reicht auch ein Hinweis, dass jemand es "für sich" gescannt hat. Wenn sich dann jemand mit einem gesuchten und nicht mehr erhältlichen Werk versorgt, finde ich das zumindest ,,moralisch" nicht verwerflich.

Herzliche Grüße
Peter



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