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Casuarina

Begonnen von Frank Fox, März 03, 2010, 09:08:03 VORMITTAG

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Frank Fox

Liebes Forum,

die wundervollen Schnitte einer Kasuarinen (Casuarina)  von "Altmeister" Robin Wacker angefertigt faszinieren mich immer wieder.
Deshalb möchte ich Euch einige hier zeigen.

Vor einiger Zeit hatte ich schon mal welche hier im Forum gezeigt.

Weitere gibt's auf meiner Webseite: www.mikro-foto.de

Demnächst werden ich auch mal die Ergebnisse der Schnitte unter einem Fluoreszenzmikroskopie hier zeigen.

Kommentare und Kritik sind wie immer willkommen!!!







Amplival - Umbau unendlich

GF Plan-Apo 12,5/0,35
GF Plan-Apo 25/0,65
Voll-Format Kamera 5D-MKII

Grüße Frank Fox
Mikrofotografie
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Klaus Herrmann

Hallo Frank,

hier bestätigt sich wieder die banale Weisheit: mit guten Präparaten, guter Ausrüstung und einem guten "Operator" gibts auch gute Ergebnisse! :)

Wenn Du mit dem 25er gearbeitet hast, dann musst Du doch gesticht haben?
Wenn ja, dann sind für meinen Geschmack die Farben nicht leuchtend genug. Du hast ja sicher volle Kondensorapertur gewählt, was Voraussetzung für leuchtende Farben ist.
Mit herzlichen Mikrogrüßen

Klaus


ich ziehe das freundschaftliche "Du" vor! ∞ λ ¼


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Frank Fox

Hallo Klaus,

die hier gezeigten Schnitte sind mit dem 12,5 APO erstellt und in PS nachbearbeitet worden.
Auf meiner Webseite sind auch Schnitte, die mit dem 25er gemacht wurden zu sehen.

Ich arbeite ja mit einem CSJ - Mikroskop und habe per Pankraten die volle Aperatur eingestellt.

Natürlich sieht man durchs Okular die Farben viel leuchtender, als man sieht später
aufs Foto abgebildet bekommt, leider...

Vielleicht kennst Du ja noch ein paar Tricks, um hier bessere Resultat zu erhalten.

Herzlich Grüße
Frank
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Klaus Henkel

Zitat von: FrankF in März 03, 2010, 09:08:03 VORMITTAG

die wundervollen Schnitte einer Kasuarinen (Casuarina)  von "Altmeister" Robin Wacker angefertigt faszinieren mich immer wieder.
Deshalb möchte ich Euch einige hier zeigen.
Vor einiger Zeit hatte ich schon mal welche hier im Forum gezeigt.
Demnächst werden ich auch mal die Ergebnisse der Schnitte unter einem Fluoreszenzmikroskopie hier zeigen.
Kommentare und Kritik sind wie immer willkommen!!!

Lieber FrankF!

Ich melde mich wieder einmal als UR-Qälgeist: Ich nehme an, daß Sie eine (schriftliche) Genehmigung von R. W. haben, die besagten Präparate iin Form von fototechnischer Vervielfältigung im Internet zu veröffentlichen? Auch dann wenn sie Ihr Eigentum sind, ist das Recht zur Veröffentlichung selbstverständlich ausschließlich beim Urheber verblieben.

Ich hege keinen Verdacht gegen Sie, sondern benütze nur gerne eine Gelegenheit wie diese, um bei allen Lesern die Aufmersamkeit im Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken zu fördern und zu schärfen. - Nichts für ungut!

KH

Frank Fox

Hallo Herr Henkel,

danke für den Hinweis.

Die Urheber-Rechte an dem Foto selbst liegen natürlich  da ich die Fotos gemacht habe bei mir.

Über die Rechte der "Erstellung des Präparates" werden ich mich noch "schlau" machen und das auch mit Herrn Wacker abstimmen.

Dies würde dann natürlich auf jedes nicht selbst erstellte Präparat zutreffen.

Hat jemand hier im Forum hiermit schon Erfahrungen?

Herzliche Grüße
Frank
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Jürgen Boschert

Hallo Herr Frank,

ich denke, Herr Henkel spricht da aus Erfahrung und hat durchaus recht: Man darf das Foto eines frei stehenden Hauses auch nicht ohne Einvertständnis des Eigentümers und Besitzers öffentlich machen - nur mal so nebenbei.

Gruß !

JB
Beste Grüße !

JB

Klaus Herrmann

Hallo Frank,

hast Du hoffentlich nicht falsch im Hals ;)

Die Bilder sind toll, nur fehlt mir die Leuchtkraft der Farben. Ich würde es nicht so hinbekommen, da ich nicht stiche, was nach meiner Meinung die einzige Möglichkeit (nach hoher Apertur und intensiver Beleuchtung) ist um hohe Auflösung und hohe Leuchtkraft der Farben zu erzielen.

Bedeutet: mit dem 25er sollte das Ergebnis noch besser werden. Ist dann sicher auch viel mehr Arbeit!

Jetzt nochmal die Frage: hast Du oder nicht? ;)
Mit herzlichen Mikrogrüßen

Klaus


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Klaus Herrmann

ZitatMan darf das Foto eines frei stehenden Hauses auch nicht ohne Einvertständnis des Eigentümers und Besitzers öffentlich machen - nur mal so nebenbei.

Wie das Googel zur Zeit von ganzen Straßenzügen macht! ;D

Aber bei Robin Wacker möchte ich fast davon ausgehen, dass er nichts dagegen hat, wenn er als Hersteller genannt wird, was hier ja korrekt gemacht wurde.

Wie ist es dann mit Möller-Präparaten - der wird einen ja sicher nicht verklagen? Muss man da die Erben kontaktieren?
Mit herzlichen Mikrogrüßen

Klaus


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Frank Fox

Hallo Klaus,

ich habe die Fotos nicht gesticht.

Aber ein Versuch mit dem 25er Objektiv ist es sicherlich wert.
Ich könnte auch mal mit einer anderen Beleuchtung arbeiten, diese hier sind mit einer
LED von 5700K gemacht worden.
Ich benutze sonst auch eine LED mit 12000K (!!!) die dann sicherlich auch mehr Farben und Kontraste bringt.

Herzliche Grüße
Frank
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Klaus Henkel

Zitat von: FrankF in März 03, 2010, 11:47:07 VORMITTAG
Die Urheber-Rechte an dem Foto selbst liegen natürlich  da ich die Fotos gemacht habe bei mir.
Über die Rechte der "Erstellung des Präparates" werden ich mich noch "schlau" machen und das auch mit Herrn Wacker abstimmen.
Dies würde dann natürlich auf jedes nicht selbst erstellte Präparat zutreffen.

FALSCH.
Mit Ihren Fotos haben Sie keine Urheberrechte an den Bildern erworben, sondern eine Straftat begangen, weil Sie ohne ausdrückliche Einwilligung des Urhebers des Werkes dieses fotooptisch-elektronisch vervielfältigt haben. (Dazu kommt dann, daß Sie es ohne ausdrückliche Genehmigung auch noch - im presserechtlichen Sinne - veröffentlicht haben.)

An dieser Stelle bitte ich zunächst um Entschuldigung für die harte Formulierung. Aber wir wollen das jetzt mal rein theoretisch durchspielen. Theoretisch deshalb, weil Sie von R. W. meiner Erfahrung nach bestimmt eine Genehmigung bekommen würden/werden, denn er ist Mikroskopikern gegenüber sehr liebenswürdig, hilfreich und großzügig.

Aber zurück zum Grundsätzlichen. Eine derartige Verletzung des Urheberrechts ist ein Offizialdelikt, d. h. der zuständige Staatsanwalt muß eine Untersuchung einleiten und sodann Anklage erheben, wenn ihm ein solches Delikt zur Kenntnis gelangt, sei es durch eine Anzeige oder durch andere Umstände, zu denen auch ein anonymer Telefonanruf gehören kann.

Das Objekt, um welches es hier geht, ist nicht das Foto, das jemand ins WWW stellt, sondern das durch das Urheberrecht geschützte "Werk", welches durch die Herstellung eines Fotos unerlaubt abgebildet, sprich: im rechtlichen Sinne vervielfältigt wurde. Dieses Recht steht ausschließlich dem Urheber des Werkes zu und ist nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz unveräußerlich! Angenommen, der Urheber = Schöpfer des Werks verkauft es "mit allen Rechten", auf die er hiermit jetzt und für alle Zeiten verzichtet, so ist das im Sinne des UrhRGEs völlig unerheblich, weil das Urheberrecht immer an die Person des Schöpfers gebunden bleibt. Freilich kann er gewisse Erlaubnisse vertraglich vergeben, z. B. die Erlaubnis zur ein- oder mehrmaligen Veröffentlichung des Werkes in Presse oder Internet; doch verbleibt das Recht der Vergabe solcher Rechte immer bei ihm selbst, er kann sie nicht auf Dritte übertragen. - Dieser Grundsatz ist wesentlich durchdachter und schützt Künstler und andere wesentlich besser als das amer. Copyright, das in Deutschland nicht rechtskräftig gilt.

Es bleibt unbestritten, daß Sie - möglicherweise - Rechte an einem Foto von einem fremden Werk erwerben können, sofern Ihnen der Urheber des Werks das Anfertigen des Fotos und dessen Verwendung zum Zwecke der Veröffentlichung ausdrücklich gestattet hat (aber bitte in Schriftform, weil es sich um einen wichtigen Vertrag handelt!). Das wirft die Frage auf, unter welchen Bedingungen ein "Werk" denn vom Urheberrechtsgesetz überhaupt geschützt ist. Sicherlich ist ein nur zeitweise existierender, vermeintlich künstlerisch gestalteter Misthaufen eines Landwirts nicht als Kunstobjekt vom UrhRGes. geschützt. Folgende Kriterien würde ich aber hier - in ausreichender Form - zusammengefaßt nennen:

1. Das Werk muß eine "gewisse" Schöpfungshöhe aufweisen.
2. Das wäre der Fall, wenn es
3. geschaffen wurde aus künstlerischem Empfinden, was ihm anzusehen ist;
4. Wenn es in Darstellung und Inhalt neuartig ist;
5. Wenn zu seiner Herstellung besondere persönliche Kenntnisse oder Fertigkeiten notwendig waren;
6. wenn zu seiner Herstellung besondere Verfahren, Fertigkeiten oder Kenntnisse angewandt wurden, die der Allgemeinheit nicht ohne weiteres zur Verfügung stehen;
7. wenn es etwas Neues oder etwas Bekanntes anders als bisher oder in neuem Zusammenhang darbietet.

Das ist aus dem Gedächtnis zitiert, nicht vollständig.

Das Urheberrecht ist unabdingbar. Das ist ein sehr wichtiger Rechtsgrundsatz. Dennoch ist es unter Amateuren im Internet relativ unbekannt. Das machen sich sogenannte Abmahnanwälte zunutze, die Internetnutzer beschuldigen, unerlaubt vervielfältigt oder veröffentlicht zu haben. Falls der Vorwurf in Einzelfall stimmt, sind Anwaltsgebühren von meist nicht unter 1.500 Euro fällig, die dem Anwalt vom Gericht auch zugesprochen werden.
(Einer der bekanntesten und auch berüchtigsten Abmahnanwälte, die im WWW bekannt wurden, G. von G., wurde vor kurzem wegen eindeutiger Rechtsverstöße bei seinen Abmahnvorgängen zu 18 Mon. Haft verurteilt und hat sich in München vor wenigen Tagen deshalb das Leben genommen. Er hatte tausende "Kleinkriminelle" als Urheberrechtsverletzer beschuldigt und unglücklich gemacht.)

Teilweise habe ich das drastisch dargestellt. Herr FrankF: Sehen Sie mir das bitte nach, daß ich Ihren harmlosen und interessanten Beitrag dazu als Auslöser mißbraucht habe. Das alles trifft auf Sie und Ihren Beitrag gar nicht zu. Aber: Währet den Anfängen oder so meinten die alten Latriner!

Beste Grüße
KH

Jürg Braun

Zurück zu den Bildern.

Ich bin jedes mal entzückt, wenn ich solch aufgeschnittenen Pflanzen sehe bei denen die Position der losen Teile der original Position entsprechen. Hat das hier schon jemand so gemacht? Gibt es in einem in der Bibliothek erhältlichen Buch eine Anleitung dazu?

Ich gehe davon aus, dass die Blüte erst einmal eingebettet werden muss, dann geschnitten, auf den OT geklebt und das Einbettungsmittel wieder entfernt werden muss. Dann kommt noch das Färben dazu! Der Schnitt darf dabei nicht verrutschen und nicht zerfallen!  Kriegt eine Amateur das am Küchentisch hin?

Gruss in die Runde

Jürg


Klaus Herrmann

Hallo Jürg,

bin sicher es steht in der Mikrofibel ;)
Aber hier nochmal ganz kurz:
1. das ist hier keine Blüte, auch wenn man die Assoziation haben könnte, ist aber für die Erklärung unwichtig.
2. nehmen wir aber als Beispiel einen Blütenstand eines Korbblütlers. Nicht eingebettet geschnitten würden die Einzelblüten in 1000 Teile zerfallen
3. darum Einbettung in Paraffin, PEG, Technovit oder sonst ein geeignetes Einbettmittel. Die Prozedur ist sicher 100fach beschrieben - garantiert kommen gleich noch 10 Links von denen, die sie direkt an der Hand haben!
4. Beim Schnitt hält das Einbettmedium alle Teile in ihrer Position. Diese "Scheibe" wird auf den Objektträger aufgelegt und ganz leicht angeschmolzen oder sogar mit Eiweißglycerin angeklebt. Dann wird das Einbettmedium mit geeignetem Lösemittel abgelöst.
5. Die Objektteile bleiben an der ursprünglichen Stelle unverrückbar.
6. Nun wird gefärbt und anschließend eingedeckt.
7. da man selber der Schöpfer war darf man ein Bild davon machen und es voller Stolz öffentlich aushängen. :)
Mit herzlichen Mikrogrüßen

Klaus


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TPL

#12
Zitat von: FrankF in März 03, 2010, 13:10:52 NACHMITTAGSIch benutze sonst auch eine LED mit 12000K (!!!) die dann sicherlich auch mehr Farben und Kontraste bringt.

Hallo Frank,
die 12000K-LED wird ziemlich sicher nicht mehr, sondern weniger Farbe bringen. Die extrem hohe Farbtemperatur zeigt ja an, dass das systembedingte Farbproblem von "weißen" LED hier noch weniger korrigiert ist als bei den "Warmton" oder Warmweiß"-LED. Konkret: Eine LED mit derart hoher Farbtemperatur wird einen sehr ausgeprägten Intensitätsgipfel im Bereich des Königsblau (ca. 450 nm) haben. Ein zweiter, wesentlich niedrigerer Intensitätsbuckel liegt im Gelb-Orangen bei ca. 600nm. Und dazwischen liegt, ausgerechnet im Blaugrün- und Grün-Bereich, ein Intensitätsminimum!! Es gibt "weiße" LED, bei denen dieses Problem reduziert oder sogar beseitigt ist, aber die erkennt man an ihren niedrigen Farbtemperatur-Werten (3000-4000K).
Schöne Grüße, Thomas

Frank Fox

Hallo liebes Forum,

die rechtliche Frage zu der Veröffentlichung meiner Fotos der Präparate von Robin Wacker im WEB ist voll
zu meiner Zufriedenheit geklärt. :).
... es werden auch weitere Fotos folgen ;)

Hallo Thomas,

die 12000K-LED bringt zwar weniger Farben ins Spiel,
dennoch werden die Kontraste stärker dargestellt.

Herzliche Grüße
aus Trier
Frank
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TPL

Zitat von: FrankF in März 04, 2010, 11:17:46 VORMITTAGdie 12000K-LED bringt zwar weniger Farben ins Spiel, dennoch werden die Kontraste stärker dargestellt.

Hallo Frank,
ich möchte das gerne glauben, allein verstehen tu' ich es nicht: meinst Du, dass quasi durch "Weglassen" des Grünanteils der Farbkontrast der Bilder steigt? Das wäre zwar sachlich korrekt, aber doch wohl kaum ästhetisch.
Deinen ansonsten traumhaft schönen Casuarina-Bildern fehlt doch Farbe (nämlich grün-gelbgrün). Wenn Du nun eine Beleuchtung wählst, die darin systembedingt noch extremer ist, wird das Problem doch nur schlimmer...  Oder habe ich etwas missverstanden?
Schöne Grüße, Thomas