Operation ebay - Patient ( fast ) tot!

Begonnen von Peter V., Dezember 01, 2010, 17:41:02 NACHMITTAGS

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Peter V.

Hallo Martin,

aber dann hättest Du doch bei einem gewerblichen Verkäufer Rückgaberecht gehabt!?

Herzliche Grüße
Peter
Dieses Posting ist frei von kultureller Aneigung, vegan und wurde CO2-frei erstellt. Für 100 Posts lasse ich ein Gänseblümchen in Ecuador pflanzen.

liftboy

Hallo in die Runde,
wie wärs denn mal mit einer "schwarzen Liste" von ebay-Verkäufern?
Da könnte ich schon etwas zu beitragen.
Grüße
Wolfgang
http://www.mikroskopie-forum.de/index.php?topic=785.msg3654#msg3654
LOMO-Service
Das Erstaunen bleibt unverändert- nur unser Mut wächst, das Erstaunliche zu verstehen.
Niels Bohr

Peter V.

#62
Zitat von: liftboy in Januar 07, 2011, 21:27:07 NACHMITTAGS
Hallo in die Runde,
wie wärs denn mal mit einer "schwarzen Liste" von ebay-Verkäufern?
Da könnte ich schon etwas zu beitragen.
Grüße
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

na ja, wir sind ja kein Pranger.... ;)

Aber es passt gerade schön zum Thema: Das genau ist nämlich ein großes Problem bei den Ebay-Bewertungen: Die Frist ( früher 3 Monate ) wurde auf 2 Monate gesenkt. Nun ist es so, dass man unter Umständen ja seine Bewertung in einem laufenden Verfahren aus bestimmten Gründen noch nicht abgeben möchte. Bei paypal zieht es sich aber so lange hin, dass, wenn das Verfahren endlich angeschlossen ist, die Bewertungsfrist vorüber ist. Das führt dann zu folgender Konstellation ( und genau so war es in meinem Fall ): Der Verkäufer verkauft ein völlig schrottreifes Mikroskop. Der Käufer reklamiert, droht mit Paypal, etwas Hin und Her, dann nimmt der Verkäufer es "freiwillig" zurück - und bekommt vom Käufer für seine "Kulanz" letztlich doch eine positive Bewertung. Trotz Kenntnis des katastrophalen Zustandes setzt er es zum zweiten Mal ein, wieder mit der Beschreibung "Tadellose Funktion" - wider besseren Wissens. Also eigentlich ein Fall für die Polizei ( Betrugsversuch ). Nun bin ich der dumme Käufer, Einigung nicht möglich, dieses Mal läßt er es darauf ankommen. Also Pypal-Käuferschutz aktiviert und nach 2 1/2 Monaten Geld zurückbekommen. Aber: Bewertungsfrist abgelaufen. Obwohl er also 2 Käufer de facto "betrogen" oder es zumindest versucht hat, geht er aus diesen beiden Transaktionen allein mit einer positiven Bewertung heraus.

Herzliche Grüße
Peter
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beamish

Zitat von: Peter V. in Januar 07, 2011, 20:01:16 NACHMITTAGS
aber dann hättest Du doch bei einem gewerblichen Verkäufer Rückgaberecht gehabt!?

Hallo Peter,

ich zitiere weiter:
"Verkauf ohne Gewährleistung und Garantieübernahme! "

Woran erkenne ich, ob ein Verkäufer gewerblich handelt? OK, wenn der laufend z.B. Narkosegeräte für über 3000 Euro verkauft, ist das keine Haushaltsauflösung.

Die Verpackung war allerdings vorbildlich (hatte die hier veröffentlichte "Gebrauchsanweisung" übermittelt). In dicken Schichten von Schaumstoff; Binotubus und Kondensor getrennt davon in Folie. In den Karton hätte ein kleiner Kühlschrank gepaßt....
Grüße, Martin

der inzwischen dank einiger Forumsmitglieder das Stativ bald wieder "am Laufen" hat. Und das überwiegt die erste Enttäuschung mehrfach!
Zeiss RA mit Trinotubus 0/100
No-Name China-Stereomikroskop mit Trinotubus
beide mit Canon EOS 500D

liftboy

#64
Hallo Peter,

kein Pranger? kein bischen auspeitschen??  :-)

wie Du schon sagst "Betrug"
Das Gesetz ist da sehr eindeutig: Erregung oder Aufrechterhaltung eines Irrtums zur Erlangung eines Vorteils.
Es rafft sich nur leider keiner auf und wird persönlich bei den Sherriffs vorstellig um eine Anzeige aufzugeben; und darum passiert diesen Vögeln auch nichts.
Gruß
Wolfgang
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Niels Bohr

Peter V.

#65
Zitat von: liftboy in Januar 07, 2011, 21:48:17 NACHMITTAGS
Hallo Peter,

wie Du schon sagst "Betrug"
Das Gesetz ist da sehr eindeutig: Erregung oder Aufrechterhaltung eines Irrtums zur Erlangung eies Vorteils.
Es rafft sich nur leider keiner auf und wird persönlich bei den Sherriffs vorstellig um eine Anzeige aufzugeben; und darum passiert diesen Vögeln auch nichts.
Gruß
Wolfgang

Na ja, in diesem Fall war ich kurz davor, Anzeige zu erstatten. Das geht mittlerweile online. Hätte ich keinen Käuferschutz gehabt, hätte ich es auch sehr rnsthaft erwogen ( zum ersten Mal in meinem Leben ). Da war die Betrugsabsicht einfach zu eindeutig und der Betrag, um den es ging, lag ja nicht gerade im Taschengeldbereich. Allerdings überlegt es sich so einen Schritt ja trotzdem dreimal....

Herzliche Grüße
Peter


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