Hallo,
ich erwäge den "Kahl" selber nachdrucken u. als Buch binden zu lassen. Bin mir aber nicht sicher bezüglich dem Urheberrecht, existiert dies noch? Falls ja, wer hat die Rechte? Hat diesbezüglich jemand schon einmal rechechiert und kann mir diesbezüglich weiterhelfen? Ansonsten würde ich mal beim Fischer Verlag nachfragen.
viele Grüße
Jochen
Hallo Jochen,
vor der klassischen Schutzfrist, 70 Jahre nach Tod des Autors, brauchst du gar nicht anfangen zu grübeln. Wenn ich das richtig sehe, dürfte die im November dieses Jahres enden.
Meinst Du denn ein Exemplar für Dich selbst, oder eine richtige Produktion im Offset-Druck?
vlg
Timm
Zitat von: ImperatorRex in Januar 07, 2016, 20:33:29 NACHMITTAGS
Hallo,
ich erwäge den "Kahl" selber nachdrucken u. als Buch binden zu lassen. Bin mir aber nicht sicher bezüglich dem Urheberrecht, existiert dies noch? Falls ja, wer hat die Rechte? Hat diesbezüglich jemand schon einmal rechechiert und kann mir diesbezüglich weiterhelfen? Ansonsten würde ich mal beim Fischer Verlag nachfragen.
Die Erben von Kahl haben die Urheberrechte geerbt. Da aber seit seinem Ableben mehr als 50 Jahre vergangen sind, sind die Rechte erloschen, jedenfalls soweit es die Textwerke betrifft. Ob seine zeichnerischen Darstellungen zu den Kunstwerken zu rechnen sind, weiß ich nicht. Wenn ja, nach 70 Jahren. Danach frei nutzbar.
Soweit ich weiß, ist aber das komplette 900-Seiten-Werk bereits mehmals im Internet erschienen, auch einen Nachdruck gibt es. Googeln Sie mal.
KH
Hallo Timm,
die Kosten für den Offset-Druck, auch für Einzel-Exemplare, sind ja als solches heutzutage nicht mehr hoch.
Daher meine Überlegung, ein solches Exemplar für den Eigenbedarf drucken zu lassen, das Buch als solches ist ja im Internet [Edit] als "Online"-Version [Edit], wie von Herrn Henkel auch erwähnt, verfügbar.
Herr Henkel, ein Nachdruck des Buches habe ich bislang, trotz intensiver Suche, im Internet nicht gefunden. Genauere Hinweise, respektive eine Bezugsquelle hierfür, wären daher sehr hilfreich.
Gespannte Grüße
Jochen
Hallo Jochen,
also Offsetdruck eines Einzelexemplares wäre der wirtschaftliche Wahnsinn, Du meinst Digitaldruck. Digitaldruck hat allerdings bei Fotos eine bescheidene Qualität.
Gruß
Michael
hallo
ich oute mich einmal als Unwissender - "der KAHL" - was ist das für ein Werk ?
Hallo,
da sich die deutsche Ausgabe der Wikipedia leider ausschweigt: https://en.wikipedia.org/wiki/Alfred_Kahl
Im MIKROKOSMOS, Band 50(12), S. 377 (1963) findet sich auch ein biographischer Artikel über Alfred Kahl.
Viele Grüße
Rainer
Hallo,
https://archive.org/search.php?query=creator%3A%22Alfred+Kahl%22
mit freundlichen Grüßen
Bernhard Kaiser
Hallo Michael,
Zitatalso Offsetdruck eines Einzelexemplares wäre der wirtschaftliche Wahnsinn, Du meinst Digitaldruck. Digitaldruck hat allerdings bei Fotos eine bescheidene Qualität.
Ja da hast Du recht, es käme nur ein Digitaldruck in Frage ... da habe ich mich vertan. Danke für den Hinweis.
Günstig ist es auch nur dann, wenn der Buchrücken als Klebeverbindung ausgeführt wird.
Fotos sind ja keine im Kahl, insofern würde das wohl funktionieren. Der Download-Link von Bernhard ist gut, da kann man auch als Adobe pdf herunterladen.
Habe die pdfs auch schon für das Drucklayout aufbereitet u. optimiert. Leider wird das mit dem Nachdrucken nichts, solange ich nicht bestätigen kann, das das Urheberrecht nicht mehr besteht.
viele Grüße
Jochen
Zitat von: ImperatorRex in Januar 08, 2016, 17:53:10 NACHMITTAGS
Leider wird das mit dem Nachdrucken nichts, solange ich nicht bestätigen kann, das das Urheberrecht nicht mehr besteht.
Jochen
Jochen, das können Sie doch selbst im Urheberrechtsgesetz nachlesen. Über Gockel suchen!
KH
Hallo Klaus,
es ist nicht so, dass ich nicht vorab selber versucht hätte mich fachkundig zu machen. Ich bin da auch auf eine Regelschutzdauer "post mortem" von 70 Jahren gestossen. Das wäre dann November 2016, so wie dies auch von Tim postuliert wurde.
Ich hatte gehofft, dass evtl. jemand im Forum eine solche Recherche bereits angestellt hat und auf einen offiziellen Verzicht des Urheberrechtinhabers verweisen kann. Ob die Urheberrechte bei den Erben liegen, wie von Dir erwähnt, oder evtl. von diesen an einen Verlag abgetreten wurden?
Ob ich da von dem Verlag jemals eine in meinem Sinne positive Antowort erhalten würde, mich würde das sehr überraschen. Aber ich verfüge diesbezüglich über keinerlei Erfahrungen.
viele Grüße
Jochen
Hallo Jochen,
irgendwie versteh ich Dein Problem nicht ganz. Solange Du für Dich ein Exemplar kopierst und selber binden lässt, kräht da doch kein Hahn danach. Übrigens hat hier im Forum sogar jemand vor einigen Jahren gebundene Kopien angeboten; Ich habe mir damals auch ein Exemplar gegönnt, weiß aber nicht mehr, welcher Forist das war. Vielleicht meldet der sich ja auch noch in diesem Faden.
Gruß !
JB
Hallo Jürgen,
naja ich habe von der Druckerei eine entsprechende Rückfrage bezüglich des Urheberrechtes erhalten.
Mag ja sein, dass ich dies umgehen kann, wenn ich selber ausdrucke und dann erst binden lasse.
Rechtlich macht das aber kein Unterschied.
viele Grüße
Jochen
Zitat von: ImperatorRex in Januar 08, 2016, 18:33:01 NACHMITTAGS
Hallo Klaus,
es ist nicht so, dass ich nicht vorab selber versucht hätte mich fachkundig zu machen. Ich bin da auch auf eine Regelschutzdauer "post mortem" von 70 Jahren gestossen. Das wäre dann November 2016, so wie dies auch von Tim postuliert wurde.
Ich hatte gehofft, dass evtl. jemand im Forum eine solche Recherche bereits angestellt hat und auf einen offiziellen Verzicht des Urheberrechtinhabers verweisen kann. Ob die Urheberrechte bei den Erben liegen, wie von Dir erwähnt, oder evtl. von diesen an einen Verlag abgetreten wurden?
Ob ich da von dem Verlag jemals eine in meinem Sinne positive Antowort erhalten würde, mich würde das sehr überraschen. Aber ich verfüge diesbezüglich über keinerlei Erfahrungen.
viele Grüße
Jochen
Jochen, ich neige wegen der nicht unerheblichen Beobachtungs- und zeichnerischen Darstellungskunst von Kahl zu der Ansicht, daß hier eine Frist von 70 Jahren infrage kommt.
Urheberrechte kann man nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz nicht abtreten, weder an einen Verlag noch sonstwem. Sie kleben ein für allemal am der Person des Urhebers und sind weder verkäuflich noch übertragbar. Zwar bringen auch deutsche Verlage das Copyright-Zeichen im Impressum an, aber das hat keine Bedeutung, weil das dt. URG kein Copyright kennt. Nach angloamerikanischem Recht schlösse das nämlich ein, daß der Urheber seine Rechte an einen Verlag oder eine andere Person übertragen könnte. Aber nach dt. URG ist das ausdrücklich untersagt, nicht möglich.
Aber wollen Sie denn die anzufertigende Kopie veröffentlichen? In gedruckter Form oder im Internet? Privat, zu eigenen Zwecken, können Sie doch soviele Kopien anfertigen wie Sie wollen. Solange Sie die nicht veröffentlichen, also nicht einer "Allgemeinheit" mitteilen, geht das ja keinen etwas an.
Wenn ich mich recht erinnere, ist Kahls Werk bei G. Fischer in Jena erschienen. Diesen Verlag gibt es mehr. Er fusionierte nach der Wende mit G. Fischer, Stuttgart, wurde dann von Holtzbrinck mit Urban & Schwarzenberg zu Urban & Fischer Jena zusammengelegt, dann von demselben komplett an Elsevier verkauft. Ich bezweifle, daß bei diesen Transaktionen die Rechte der Kahl-Erben eine Rolle spielten, sofern es überhaupt welche gab.
Solange Sie nicht veröffentlichen wollen, muß Sie das alles gar nicht interessieren.
Einen Abendgruß
KH
Vielen Dank Klaus für Deine Hinweise.
Ich habe bei der Druckerei ausdrücklich bestätigt, dass ich dieses EINZELEXEMPLAR nur privat und für mich persönlich verwenden würde.
Daraufhin bekam ich die Auskunft, es könne nur gedruckt werden, wenn ich versichere, dass ich die Urheberrechte habe bzw. ich meinerseits erkläre, dass es keinen Urheberrechtsschutz mehr gibt.
Ich werde nochmals versuchen entsprechend Deiner Ausführungen zu argumentieren.
vielen Dank nochmals für Deine Hinweise,
Jochen
Hallo,
Ich habe das Buch "A.Kahl"einige Jahre her bestellt bei "Out-of-Print Book Searches"New York(USA).
Das Buch ist gebunden.Auf Seite Eins steht:
This is an authorized facsimile made from the master copy of the Original book.Further unauthorized copying is prohibited.
Books on Demand is a publishing service of UMI.The Program offers digitally scanned,xerographic reprints of more than 152.000 books that are no longer in print.
The primary focus of Books on Demand is academic and professional resource materials originally publushed by university presses,academic societies,and trade book publishers wordwide.
Adresse:http://www.leabooks.com/OPBooks.html
oder:leabooks@leabooks.com
Freundlich Grüsse,
Hartmut
Zitat" Im MIKROKOSMOS, Band 50(12), S. 377 (1963) findet sich auch ein biographischer Artikel über Alfred Kahl"
Korrekt 52, 377 - 380 (1963
MfG claus
Hi Hartmut, what did that copy cost you?
Thanks, Rene
Hallo Rene,
Dass weiss ich wiklich nicht mehr.Versuch doch mahl: leabooks@leabooks.com
Freundliche Grüsse,
Hartmut
Hallo Jochen,
solange du nur eine Buch für dich selbst kopierst/scanst und meinetwegen in Kalbsleder mit Goldschnitt binden läßt, interessiert das kein Schwein.
Juristisch relevant wird das nur, wenn du in Serie gehen und das kommerziell verbreiten willst.
Herzlich
Martin
Hallo Claus,
vielen Dank für die Korrektur der bibliographischen Daten des Artikels.
Viele Grüße
Rainer
Hallo,
ZitatPrivat, zu eigenen Zwecken, können Sie doch soviele Kopien anfertigen wie Sie wollen. Solange Sie die nicht veröffentlichen, also nicht einer "Allgemeinheit" mitteilen, geht das ja keinen etwas an.
Solange noch ein Urheberrecht besteht ist das nicht richtig. Da darf zwar für privaten Gebrauch, aber nur eine geringe Anzahl von max. 3-7 Kopien gefertigt werden.
Zitatsolange du nur eine Buch für dich selbst kopierst/scanst und meinetwegen in Kalbsleder mit Goldschnitt binden läßt, interessiert das kein Schwein.
Juristisch relevant wird das nur, wenn du in Serie gehen und das kommerziell verbreiten willst.
Das ist nicht ganz richtig, auch wenn eine Kopie nur zum sog. sonstigen eigenen Gebrauch genutzt wird (z.B. innerhalb des Betriebes oder der Universität), dann darf nur ein kleiner Teil des Werkes kopiert werden (und nicht digital genutzt werden).
ZitatIch habe bei der Druckerei ausdrücklich bestätigt, dass ich dieses EINZELEXEMPLAR nur privat und für mich persönlich verwenden würde.
Daraufhin bekam ich die Auskunft, es könne nur gedruckt werden, wenn ich versichere, dass ich die Urheberrechte habe bzw. ich meinerseits erkläre, dass es keinen Urheberrechtsschutz mehr gibt.
Die Bedenken der Druckerei sind schon richtig, da der Betreiber eines Kopiergerätes nach § 54c UrhG grundsätzlich eine Vergütung an den Urheber zahlen muss. Nachdem Urheberrechtsverletzungen im Extremfall sogar strafrechtliche Konsequenzen haben können, wird sich ein gewerblicher Anbieter vorher versichern.
Hubert
zum Nachlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__54.html
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__54c.html
Hallo Hubert,
vielen Dank für den Verweis auf die Gesetzestexte, das schafft doch Klarheit und Transparens!
Hallo Herr Henkel,
habe die Informationen von Ihnen so weitergegeben und daraufhin auch das OK von der Druckerei erhalten.
Vielen Dank an dieser Stelle für all die hilfreichen und aufschlussreichen Informationen.
herzliche Grüße
Jochen
Zitat
Zitatsolange du nur eine Buch für dich selbst kopierst/scanst und meinetwegen in Kalbsleder mit Goldschnitt binden läßt, interessiert das kein Schwein.
Juristisch relevant wird das nur, wenn du in Serie gehen und das kommerziell verbreiten willst.
Das ist nicht ganz richtig, auch wenn eine Kopie nur zum sog. sonstigen eigenen Gebrauch genutzt wird (z.B. innerhalb des Betriebes oder der Universität), dann darf nur ein kleiner Teil des Werkes kopiert werden (und nicht digital genutzt werden).
[/quote]
Hallo Hubert,
ich hatte nichts von "digitaler Nutzung" geschrieben (was auch immer Du darunter verstehst). Ich war davon ausgegangen, daß du einfach für Dich selbst ein Exemplar herstellen willst. Solange das in Deinen 4 Wänden bleibt, wird niemand was dagegen haben.
Herzlich
Martin
Hallo Martin,
das ist ein Missverständnis, ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass es zwischen der legalen privaten Kopie und der von Dir beschriebenen nicht legalen kommerziellen Verbreitung noch Zwischenformen gibt. Das mit der digitalen Nutzung (d.h. nur in Papierform) war eine Ergänzung von mir, steht im Gesetz. Was man in den eigenen 4 Wänden macht erfährt sowieso niemand, das ist wie mit der Leiche im Keller, aber ich hab nur die rechtlichen Argumente diskutiert ;)
Hubert
Hallo Hubert,
da mußt Du mich wiederum mit jemandem verwechseln. Ich habe an keiner Stelle etwas von einer von mir "beschriebenen nicht legalen kommerziellen Verbreitung" geschrieben. Ich war nur derjenige, der schrieb, daß was du für Dich privat machst, keinen Juristen interessiert. Auch nicht, wenn Du einem Kumpel eine Kopie davon kostenfrei überlässt.
Herzlich
Martin
Hallo zusammen,
ich meine aber, dass Hubert Recht hat, denn ich meine mich auch aus meinem Studenten-Kopier-Leben zu erinnern, dass man "eigentlich" keine ganzen Bücher (im Copyshop) kopieren darf, auch nicht für den Privatgebrauch. Nur Auszüge/Kapitel.
Wer also sicher, aber unrechtmäßig, handeln will, sollte es zuhause am eigenen Kopierer tun.
Viele Grüße
Sebastian
P.S.: So manches ausführliche (neue) Buch mit z.B. 1000 Seiten und farbigen Abbildungen ist in legaler Kaufversion billiger und gleichzeitig qualitativ besser, als jede selbstgemachte Kopie davon!
Zitat von: beamish in Januar 12, 2016, 19:40:35 NACHMITTAGS
da mußt Du mich wiederum mit jemandem verwechseln. Ich habe an keiner Stelle etwas von einer von mir "beschriebenen nicht legalen kommerziellen Verbreitung" geschrieben. Ich war nur derjenige, der schrieb, daß was du für Dich privat machst, keinen Juristen interessiert. Auch nicht, wenn Du einem Kumpel eine Kopie davon kostenfrei überlässt.
Herzlich
Martin
Hallo Martin!
Ich kanns nicht oft genug wiederholen: Ob kommerzielle (mit Geschäfts- oder Gewinnabsicht verbundene) Veröffentlichung oder nicht, spielt nach dem Urheberrechtsgesetz keine Rolle. Das URG kennt den Unterschied nicht. Auch die "private" Veröfftlichung im Internet ist immer (!) eine Veröffentlichung nach dem URG! Schon viele Leute sind in die Falle getappt, weil sie meinten, man könne etwas "privat" veröfftentlichen.
Kann man nicht!Gruß
KH
Hallo,
vielleicht doch noch ein paar Klarstellungen zum Urheberrechtsgesetz (UrhG):
Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers. Die im Thread eingangs erwähnten 50 Jahre beziehen sich höchstens auf Lichtbilder, dort erlischt das Recht 50 Jahre nach dessen Erscheinen. Die 70 Jahre gelten für Textwerke, Musik, bildenden Kunst, Film u.a.
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__64.html
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__2.html
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__72.html
Bücher dürfen privat kopiert werden, privat ist eng auszulegen und gilt nur im Familien- und engsten Freundeskreis. Es dürfen entsprechend nur einzelne, wenige Vervielfältigungen gemacht werden (§ 53 Abs. 1).
Bücher und Zeitschriften dürfen aber entgegen häufiger Behauptungen im Gegensatz zu Musik u.ä. nicht vollständig kopiert werden. (§ 53 Abs. 4). Die Grenze für eine "im wesentlichen vollständige Vervielfältigung" wird in Kommentaren meist mit 70% angegeben. Der Gesetzgeber hält es also für nicht unzumutbar, dass auch Privatpersonen Bücher in kompletter Form noch kaufen. ;D
Für den sog. sonstigen eigenen Gebrauch (z.B. für den eigenen Arbeitsplatz im Büro oder an der Uni), was etwas anderes ist als der private Gebrauch, darf nur ein kleiner Teil eines Buches oder einzelne Zeitungsbeiträge kopiert werden. (§ 53 Abs. 2 Nr. 4)
Eine Ausnahme sind Werke, die seit mindestens 2 Jahren vergriffen sind, die dürfen vollständig vervielfältigt werden. (§ 53 Abs. 4)
Diese zulässigen Kopien dürfen aber nicht über den definierten engen Kreis der Kopierberechtigten hinaus verbreitet werden. (§ 53 Abs. 6)
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html
Hubert
Hallo zusammen,
gerade habe ich noch etwas über die Verbreitung von Nachdrucken älterer Literatur gefunden. Sicher ist Euch dieser "Nabu Press" auch schon mal beim Stöbern nach älteren Titeln über den Weg gelaufen...:
Hehlerei von geistigem Eigentum (FAZ 2012):
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/klage-gegen-amazon-hehlerei-von-geistigem-eigentum-11700675.html
Viele Grüße
Sebastian
Bei dem Artikel geht es allerdings um den Nachdruck einer wissenschaftlich aufbereiteten Ausgabe, deren Urheberrecht eben nicht abgelaufen ist. Das ist bei Kahl etwas anders gelagert und mit Kafka auch nicht ganz vergleichbar.
Vg
Oliver
Hallo Oliver,
da hast Du sicher Recht (wer der Autor ist, ist allerdings in solchen Fällen egal).
Fall ich noch (nur für die, die es interessiert) etwas, das ebenfalls leicht offtopic ist, einstellen darf (vielleicht interessant für Herrn Henkel, der gerne immer mal wieder die Unterschiede zwischen amerikanischem Copyright und deutschem Urheberrecht herausstellt):
Google hat ja wohl ebenfalls versucht, vollendete Tatsachen zu schaffen, und trotz Klage ist es wohl so, dass einige Werke im Prinzip gegen das deutsche Urheberrecht veröffentlicht werden (zumindest teilweise bzw. in den üblichen, im Internet sichtbaren Auszügen). Und dass sich die Sache mit dem Widerspruch/Einspruch wohl hinzieht, obwohl die Gerichtsverhandlung schon gelaufen ist.
https://www.thieme.de/statics/dokumente/thieme/final/de/dokumente/sw_%20autorenlounge/autoreninformation_googlebooksettlement.pdf
http://www.golem.de/news/google-book-settlement-google-einigt-sich-mit-us-verlegern-1210-94915.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Google_Books#Google_Book_Settlement
Viele Grüße
Sebastian
Hallo Sebastian,
ja, das mit Google kenne ich. Und ja, natürlich hast Du auch Recht wenn Du sagst, es ist unerheblich wer der Author ist. Rechtlich ist für mich die Sache ganz klar, im November 2016 läuft der Urheberschutz aus und danach ist das Werk im Originaltext gemeinfrei.
Jetzt kommt die Praktik: Bei einem so hochspeziellen Werk ist der Absatzmarkt verschwindend gering und ich glaube in der Tat nicht daran, dass irgendein Verlag das Buch neu auflegt. Insofern dürfte es wahrlich wenig Kläger geben und wo keine sind, gibt es bekanntlich auch keine Richter.
Bei einer Druckerei, die wissenschaftliche Arbeiten drucken, würde das ganze, in DIN A4 gedruckt und in grünem Leinen mit Vorsatzbändchen usw. für den ersten Band auf unter 40 Euro pro Buch kommen. Im Sonderangebot im 4-er Pack noch weniger. Wenn man ergo 4 Personen zusammenbringen, würde ich mit dabei sein... :)
VG
Oliver
Hallo Oliver,
das ist sicher eine gute Idee, und sie ist übertragbar auf andere Werke...
Stell doch diese Anfrage einfach mal im Mikro-Markt.
(Ich persönlich bin nicht dabei, brauche den Kahl eher weniger bzw. lasse seltener genutze Werke in ihrer rein digitalen Form auf dem PC, statt sie ins Regal zu stellen).
Viele Grüße
Sebastian
Hallo zusammen,
weil ich's gerade sehe und es eine allgemeine Frage betrifft, die hier auch angesprochen wurde, zitiere ich es hierher:
Zitat von: Baldrian in Mai 06, 2016, 13:20:00 NACHMITTAGS
Abgesehen davon sollte man diese Werke vielleicht gemeinsam erwerben und durch einen guten Dokumentenscanner schicken. Ich glaube kaum, dass bei einer Verteilung um kleinen Kreis jemand deswegen ein Urhberrechtsprobelm anmeldet.
Tom
...und weise darauf hin, dass es auch von den Bibliotheken Bestrebungen gibt, urheberrechtsfreie Werke nach Auftrag zu einem günstigen Preis einzuscannen und bei Bedarf auch als Nachdruck bestellbar zu machen. Infos über Suche "eBooks on Demand (eod)" oder z.B. hier: https://www.ub.hu-berlin.de/de/bibliothek-benutzen/digitalisierung-eod
Wenn ein Buch bereits digitalisiert wurde, geht es bei einer Bestellung natürlich besonders schnell.
Besten Gruß
Sebastian