A. Kahl selber nachdrucken - wer hat das Urheberrecht?

Begonnen von ImperatorRex, Januar 07, 2016, 20:33:29 NACHMITTAGS

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ImperatorRex

Hallo,
ich erwäge den "Kahl" selber nachdrucken u. als Buch binden zu lassen. Bin mir aber nicht sicher bezüglich dem Urheberrecht, existiert dies noch? Falls ja, wer hat die Rechte? Hat diesbezüglich jemand schon einmal rechechiert und kann mir diesbezüglich weiterhelfen? Ansonsten würde ich mal beim Fischer Verlag nachfragen.

viele Grüße
Jochen

treinisch

Hallo Jochen,

vor der klassischen Schutzfrist, 70 Jahre nach Tod des Autors, brauchst du gar nicht anfangen zu grübeln. Wenn ich das richtig sehe, dürfte die im November dieses Jahres enden.

Meinst Du denn ein Exemplar für Dich selbst, oder eine richtige Produktion im Offset-Druck?

vlg

Timm
Gerne per Du!

Meine Vorstellung.

Klaus Henkel

Zitat von: ImperatorRex in Januar 07, 2016, 20:33:29 NACHMITTAGS
Hallo,
ich erwäge den "Kahl" selber nachdrucken u. als Buch binden zu lassen. Bin mir aber nicht sicher bezüglich dem Urheberrecht, existiert dies noch? Falls ja, wer hat die Rechte? Hat diesbezüglich jemand schon einmal rechechiert und kann mir diesbezüglich weiterhelfen? Ansonsten würde ich mal beim Fischer Verlag nachfragen.

Die Erben von Kahl haben die Urheberrechte geerbt. Da aber seit seinem Ableben mehr als 50 Jahre vergangen sind, sind die Rechte erloschen, jedenfalls soweit es die Textwerke betrifft. Ob seine zeichnerischen Darstellungen zu den Kunstwerken zu rechnen sind, weiß ich nicht. Wenn ja, nach 70 Jahren. Danach frei nutzbar.

Soweit ich weiß, ist aber das komplette 900-Seiten-Werk bereits mehmals im Internet erschienen, auch einen Nachdruck gibt es. Googeln Sie mal.

KH

ImperatorRex

#3
Hallo Timm,
die Kosten für den Offset-Druck, auch für Einzel-Exemplare, sind ja als solches heutzutage nicht mehr hoch.
Daher meine Überlegung, ein solches Exemplar für den Eigenbedarf drucken zu lassen, das Buch als solches ist ja im Internet [Edit] als "Online"-Version [Edit], wie von Herrn Henkel auch erwähnt, verfügbar.

Herr Henkel, ein Nachdruck des Buches habe ich bislang, trotz intensiver Suche, im Internet nicht gefunden. Genauere Hinweise, respektive eine Bezugsquelle hierfür, wären daher sehr hilfreich.

Gespannte Grüße
Jochen

Michael L.

Hallo Jochen,

also Offsetdruck eines Einzelexemplares wäre der wirtschaftliche Wahnsinn, Du meinst Digitaldruck. Digitaldruck hat allerdings bei Fotos eine bescheidene Qualität.

Gruß

Michael

knipser009

hallo

ich oute mich einmal als Unwissender -  "der KAHL"  - was ist das für ein Werk ?
Viele Grüße aus dem SaarPfalzKreis

Wolfgang
gerne per "Du"

RainerTeubner

Hallo,

da sich die deutsche Ausgabe der Wikipedia leider ausschweigt: https://en.wikipedia.org/wiki/Alfred_Kahl

Im MIKROKOSMOS, Band 50(12), S. 377 (1963) findet sich auch ein biographischer Artikel über Alfred Kahl.

Viele Grüße

Rainer
Mikroskop: Carl Zeiss Standard Universal
Bildbearbeitung: Gimp, Helicon focus und picolay
Kamera: Canon EOS 5D II


ImperatorRex

#8
Hallo Michael,

Zitatalso Offsetdruck eines Einzelexemplares wäre der wirtschaftliche Wahnsinn, Du meinst Digitaldruck. Digitaldruck hat allerdings bei Fotos eine bescheidene Qualität.

Ja da hast Du recht, es käme nur ein Digitaldruck in Frage ... da habe ich mich vertan. Danke für den Hinweis.
Günstig ist es auch nur dann, wenn der Buchrücken als Klebeverbindung ausgeführt wird.

Fotos sind ja keine im Kahl, insofern würde das wohl funktionieren. Der Download-Link von Bernhard ist gut, da kann man auch als Adobe pdf herunterladen.

Habe die pdfs auch schon für das Drucklayout aufbereitet u. optimiert. Leider wird das mit dem Nachdrucken nichts, solange ich nicht bestätigen kann, das das Urheberrecht nicht mehr besteht.

viele Grüße
Jochen

Klaus Henkel

Zitat von: ImperatorRex in Januar 08, 2016, 17:53:10 NACHMITTAGS

Leider wird das mit dem Nachdrucken nichts, solange ich nicht bestätigen kann, das das Urheberrecht nicht mehr besteht.

Jochen

Jochen, das können Sie doch selbst im Urheberrechtsgesetz nachlesen. Über Gockel suchen!

KH

ImperatorRex

#10
Hallo Klaus,
es ist nicht so, dass ich nicht vorab selber versucht hätte mich fachkundig zu machen. Ich bin da auch auf eine Regelschutzdauer "post mortem" von 70 Jahren gestossen. Das wäre dann November 2016, so wie dies auch von Tim postuliert wurde.

Ich hatte gehofft, dass evtl. jemand im Forum eine solche Recherche bereits angestellt hat und auf einen offiziellen Verzicht des Urheberrechtinhabers verweisen kann. Ob die Urheberrechte bei den Erben liegen, wie von Dir erwähnt, oder evtl. von diesen an einen Verlag abgetreten wurden?
Ob ich da von dem Verlag jemals eine in meinem Sinne positive Antowort erhalten würde, mich würde das sehr überraschen. Aber ich verfüge diesbezüglich über keinerlei Erfahrungen.

viele Grüße
Jochen

Jürgen Boschert

Hallo Jochen,

irgendwie versteh ich Dein Problem nicht ganz. Solange Du für Dich ein Exemplar kopierst und selber binden lässt, kräht da doch kein Hahn danach. Übrigens hat hier im Forum sogar jemand vor einigen Jahren gebundene Kopien angeboten; Ich habe mir damals auch ein Exemplar gegönnt, weiß aber nicht mehr, welcher Forist das war. Vielleicht meldet der sich ja auch noch in diesem Faden.

Gruß !

JB
Beste Grüße !

JB

ImperatorRex

Hallo Jürgen,
naja ich habe von der Druckerei eine entsprechende Rückfrage bezüglich des Urheberrechtes erhalten.
Mag ja sein, dass ich dies umgehen kann, wenn ich selber ausdrucke und dann erst binden lasse.
Rechtlich macht das aber kein Unterschied. 

viele Grüße
Jochen

Klaus Henkel

Zitat von: ImperatorRex in Januar 08, 2016, 18:33:01 NACHMITTAGS
Hallo Klaus,
es ist nicht so, dass ich nicht vorab selber versucht hätte mich fachkundig zu machen. Ich bin da auch auf eine Regelschutzdauer "post mortem" von 70 Jahren gestossen. Das wäre dann November 2016, so wie dies auch von Tim postuliert wurde.

Ich hatte gehofft, dass evtl. jemand im Forum eine solche Recherche bereits angestellt hat und auf einen offiziellen Verzicht des Urheberrechtinhabers verweisen kann. Ob die Urheberrechte bei den Erben liegen, wie von Dir erwähnt, oder evtl. von diesen an einen Verlag abgetreten wurden?
Ob ich da von dem Verlag jemals eine in meinem Sinne positive Antowort erhalten würde, mich würde das sehr überraschen. Aber ich verfüge diesbezüglich über keinerlei Erfahrungen.
viele Grüße
Jochen

Jochen, ich neige wegen der nicht unerheblichen Beobachtungs- und zeichnerischen Darstellungskunst von Kahl zu der Ansicht, daß hier eine Frist von 70 Jahren infrage kommt.

Urheberrechte kann man nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz nicht abtreten, weder an einen Verlag noch sonstwem. Sie kleben ein für allemal am der Person des Urhebers und sind weder verkäuflich noch übertragbar. Zwar bringen auch deutsche Verlage das Copyright-Zeichen im Impressum an, aber das hat keine Bedeutung, weil das dt. URG kein Copyright kennt. Nach angloamerikanischem Recht schlösse das nämlich ein, daß der Urheber seine Rechte an einen Verlag oder eine andere Person übertragen könnte. Aber nach dt. URG ist das ausdrücklich untersagt, nicht möglich.

Aber wollen Sie denn die anzufertigende Kopie veröffentlichen? In gedruckter Form oder im Internet? Privat, zu eigenen Zwecken, können Sie doch soviele Kopien anfertigen wie Sie wollen. Solange Sie die nicht veröffentlichen, also nicht einer "Allgemeinheit" mitteilen, geht das ja keinen etwas an.

Wenn ich mich recht erinnere, ist Kahls Werk bei G. Fischer in Jena erschienen. Diesen Verlag gibt es mehr. Er fusionierte nach der Wende mit G. Fischer, Stuttgart, wurde dann von Holtzbrinck mit Urban & Schwarzenberg zu Urban & Fischer Jena zusammengelegt, dann von demselben komplett an Elsevier verkauft. Ich bezweifle, daß bei diesen Transaktionen die Rechte der Kahl-Erben eine Rolle spielten, sofern es überhaupt welche gab.

Solange Sie nicht veröffentlichen wollen, muß Sie das alles gar nicht interessieren.

Einen Abendgruß
KH



ImperatorRex

Vielen Dank Klaus für Deine Hinweise.

Ich habe bei der Druckerei ausdrücklich bestätigt, dass ich dieses EINZELEXEMPLAR nur privat und für mich persönlich verwenden würde.
Daraufhin bekam ich die Auskunft, es könne nur gedruckt werden, wenn ich versichere, dass ich die Urheberrechte habe bzw. ich meinerseits erkläre, dass es keinen Urheberrechtsschutz mehr gibt.

Ich werde nochmals versuchen entsprechend Deiner Ausführungen zu argumentieren.

vielen Dank nochmals für Deine Hinweise,

Jochen