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Mikrokosmos

Begonnen von wimeisrhi, Februar 03, 2015, 20:01:54 NACHMITTAGS

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Oecoprotonucli

#15
Liebe Diskutanten,

Zitat von: Bernd in Februar 04, 2015, 20:26:55 NACHMITTAGS
1) Wenn ich meine Arbeiten veröffentlicht haben möchte, schreib ich den Artikel selbst! Dann weiß ich, was drin steht und jeder andere weiß ggf., wer den Mist verzapft hat!

Selbst schreiben ist schon richtig, sollte ja derjenige, der ein tolles originäres Thema hat, auch tun. Aber im Gegensatz zu wissenschaftlichen Forschungsarbeiten sind im Forum eben schon auch Erklärungen usw., die eher Review-Charakter haben, und dann wird eh hauptsächlich vorhandenes Wissen neu aufbereitet.

Zitat von: Bernd in Februar 04, 2015, 20:26:55 NACHMITTAGS
2) Ich habe weder Zeit noch Lust, aus anderer Leute Forumsbeiträge Artikel für welche Zeitschrift oder Forenrubrik auch immer zu schreiben.

Wissenschaftsjournalisten und eher populärwissenschaftliche Autoren tun aber doch genau das. Die machen dann noch hier und da ein Interwiev mit einem Forscher und basteln eine Geschichte daraus, möglichst mit Unterhaltungswert. Sie selbst sind nicht an der Basis tätig.

Zitat von: Safari in Februar 04, 2015, 22:23:19 NACHMITTAGS
Die Konzeption für eine Zeitschrift sollte längerfristig aufgebaut sein und Leute die so etwas machen wollen davon leben können.
...
Ein tragfähiges Konzept sollte auch für die Mitarbeiter eine entsprechende Bezahlung vorsehen.

Das gilt zum Beispiel nicht für die Veröffentlichung in den "echten" Wissenschaftsjournals (siehe auch Diskussion über Elsevier im Mikro-Café). Im Gegenteil, da muss man oft noch Geld mitbringen (als Autor, meine ich - der Verlag verdient natürlich - weil die Bibliotheken "Kaufzwang" haben). Insofern wieder ein Argument, so eine breitenwirksame Mikroskopiezeitschrift eher für Amateure aufzubauen (aber bitte nicht so flach wie viele Computerzeitschriften!). Was natürlich immer noch nicht heißt, dass man da ein sich selbst tragendes (nonprofit) oder gar Gewinn abwerfendes Konzept hinbekommt.

Viele Grüße

Sebastian
Ich benutze privat:
Leitz SM-Lux mit (LED-) Durchlicht und Phaco-Ausrüstung (ca. 1975-77)
Hensoldt Wetzlar Stereomikroskop DIAMAL (1950er Jahre)

Piper

Lieber Herr Renz,
liebe Diskutanten,

weil ich persönlich angesprochen wurde, darf  ich zu diesem Thema an dieser Stelle auf einige zur Diskussion gestellte Fragen eingehen.

Bereits Anfang des letzten Jahre Jahres hatte  ich in meiner Eigenschaft als Herausgeber der Zeitschrift ,,Mikroskopie" sämtliche mir bekannten Mikroskopischen Vereinigungen bzw. Gesellschaften im deutschsprachigen Raum, zusätzlich auch in den Niederlanden, mit persönlichen Anschreiben, adressiert an die jeweiligen Vorsitzenden, auf unsere neue Zeitschrift aufmerksam gemacht. Jedem Brief lagen einige Flyer und ein gedrucktes Exemplar von Heft Nr. 1 zur Anschauung bei, verbunden mit der Bitte, diese Materialien bei der nächsten Vereinssitzung nach Möglichkeit einmal herumzureichen.

Grundsätzlich können die jeweiligen Vereinigungen unsere Zeitschrift auch für eigene Mitteilungen nutzen. Für solche Vereinsmitteilungen  würden wir eine Heftbeilage vorsehen, welche dem zugehörigen Journal-Heft beiliegt. Unsere Abonnenten würden also neben dem eigentlichen Heftexemplar mit Fachartikeln auch ein solches Beiheft automatisch erhalten. Bei diesem Konzept bleibt es den Lesern und Abonnenten überlassen, selbst zu entscheiden, welche gedruckten Komponenten sie aufheben möchten. Zusätzlich könnten diese Beihefte, ebenso wie die eigentlichen Journal-Hefte, zum Download auf dem Verlagsserver hinterlegt werden.

Bisher war keine Vereinigung mit dem Anliegen an uns herangetreten, ihre Vereinsnachrichten abzudrucken, weshalb die bisher erschienen Hefte auch keine solche Beilage enthalten. Interessierte Vereinigungen können jederzeit gerne an den Verlag herantreten und Modalitäten für den Abdruck Ihrer Vereinsmitteilungen abstimmen. Unabhängig davon wird der Verlag die Nachfrage von Herrn Renz  zum Anlass nehmen, seinerseits die uns bekannten Vereinigungen noch einmal anzuschreiben.

Die Drucklegung solcher Nachrichten muss natürlich finanziert werden, entweder indirekt über Abonnements (Gratis-Druck der Vereinsnachrichten, wenn mehr als ,,x" Heft-Abos vom Verein geordert wurden), oder über eine direkte Kostenrechnung, welche sich nach dem Umfang der jeweiligen Mitteilung richten würde.

Falls Forumsmitglieder interessiert sein sollten, einen von ihnen gestalteten ,,Thread" für einen Artikel aufzubereiten, sehe ich folgenden Weg:
Die maßgelblichen Mitgestalter des jeweiligen Threads sollten bzw. müssten sich in Eigeninitiative zusammenfinden und eine Autorengruppe bilden. Wer maßgeblich mitgeschrieben hat, darf bzw. sollte auch zu den Autoren gehören. Es bleibt der jeweiligen Gruppe natürlich selbst überlassen, zu entscheiden, welche Namen in welcher Reihenfolge erscheinen sollen, wer zu dem Autoren gehört und wer  ggf. stattdessen in einer Danksagung erwähnt wird. Einer der Autoren, i.d.R. der Erstautor, müsste als korrespondenzführender Autor fungieren. Dann könnte diese Autorengruppe in üblicher Weise ein Manuskript erstellen und einreichen, so, wie dies jede andere wissenschaftliche Arbeitsgruppe auch praktiziert. Die Rechte an Bildern verbleiben bei den jeweiligen Autoren; d.h. die Bildautoren können ihre Bildwerke auch nach dem Abdruck für beliebige sonstige Zwecke weiterverwenden. Das Copyright an dem Beitrag als solches geht auf den Verlag über, wie auch sonst allgemein üblich.

Wer als Einzelperson einen Fachbeitrag in einem Forum platziert hat, kann natürlich auch diesen zu einem Manuskript ausgestalten und bei uns einreichen.

Wenn Teile eines solchen Artikels schon in einem Forum vorveröffentlicht sind, muss dies keinen Hinderungsgrund darstellen, einen hieraus weiterentwickelten Artikel anzunehmen.  Auch ein solches aus Forumsbeiträgen resultierendes Manuskript würde, wie eingereichte Beiträge sonstiger Autoren bzw. Arbeitsgruppen auch, das von uns praktizierte Review-Verfahren durchlaufen. Der  Korrespondenzautor wäre unser Ansprechpartner von der Einreichung bis zum Abdruck.

Die Anregung, auch Web-basierte Informationen zugänglich und bekannt zu machen, ist sicherlich interessant. Wir können in unserer Zeitschrift eine Rubrik ,,Web-News" einführen, in welcher in lockerer Reihenfolge auf besonders interessante Web-Beiträge zu mikroskopischen Themen hingewiesen wird. Hierbei kann es sich um Forumsbeiträge handeln, aber auch um sonstige für das Internet aufbereitete Informationen. Wer also einen ,,Internet-Schatz" hebt, kann mir gerne die Quelle (Link) schicken, am besten mit einigen kurzen Sätzen über den Inhalt und das, was dort besonders interessant erscheint.  Wir können dann diese Info redaktionell verwerten und den ,,Schatz-Sucher", welcher uns den Hinweis gab, namentlich erwähnen.

Mit herzlichen Mikroskopiker-Grüßen

Jörg Piper

Klaus Henkel

Zitat von: Piper in Februar 05, 2015, 10:48:42 VORMITTAG

Guten Tag, Herr Piper!

In Ihrem Beitrag schreiben Sie

"Das Copyright an dem Beitrag als solches geht auf den Verlag über, wie auch sonst allgemein üblich."

Nach dem hierzulande geltenden deutschen Urheberrechtsgesetz ist das nicht "allgemein üblich", sondern ausdrücklich untersagt. Den Begriff Copyright selbst und dessen Bedeutung gibt es im deutschen Urheberrecht nicht. Das ist stets an die Person des Urhebers gebunden und bleibt es solange er lebt, danach geht es auf seine Erben über und bleibt wirksam bis 50 bzw. 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Es ist unveräußerlich. Jeder Versuch das zu umgehen, ist ausdrücklich untersagt.

Selbstverständlich kann ein Urheber (zB ein Künstler oder Autor) gewisse Rechte Anderen übertragen, gegen Entgelt oder ohne, z. B. die Erlaubnis zum einmaligen oder mehrmaligen Abdruck eines Werkes (Artikels) in einer Zeitschrift oder die einmalige oder mehrmalige Erlaubnis an einen Verlag, ein Buch zu veröffentlichen.
Damit gehen jedoch keinerlei andere Rechte an den Verlag über als diejenigen, die ihm ein Autor expressis verbis eingeräumt hat. Kein Verlag kann einem Autor nach deutschem Recht alle Rechte an seinem Werk "abkaufen".

Der Hinweis "Copyright by [Verlag] bzw das © in einem Verlagserzeugnis ist nach deutschem Recht wirkungslos, weil im Urheberrechtsgesetz nicht definiert. Das UrhRG erlaubt nicht die Übertragung aller Rechte an einem Werk an einen Dritten (Verlag z. B.), damit dieser nicht seine wirtschaftliche Machtstellung gegenüber dem Urheber ausnutzen kann, um ihn über den Tisch zu ziehen. Das ist also völlig anders als im angloamerikanischen Recht geregelt. Dort kann ein Urheber auf alle seine Rechte an seinem Werk verzichten, nach deutschem Recht ist ein solcher Verzicht nichtig.

Daß die meisten Verlage das © dennoch ins Impressum einsetzen, geschieht im Hinblick darauf, daß es überall "verstanden" wird, auch wenn es in nicht wenigen europ. Ländern wirkungslos ist. Es ist mir bekannt, daß es verantwortliche Mitarbeiter in deutschen Verlagshäusern gibt, denen diese rechtlichen Unterschiede und das UrhRG in toto unbekannt sind.

Ich hoffe, daß ich mit meinen Ausführungen etwas zur Aufklärung über das "©" beitragen konnte.

Beste Grüße
KH


Michael L.

Liebe Mikroskopiker/innen,

auch ich habe hierzu schon im Forum getrauert aber gleich auch gehandelt und mir ein Abo der neuen Zeitschrift bestellt und Manuskripte sind auch schon in Arbeit. Nur wenn genug Interessenten mitmachen wird aus diesem Projekt etwas dauerhaftes und wie mann sieht ist der Herrausgeber neuen Ideen sehr aufgeschlossen gegenüber, also mitmachen.

Viele Grüße

Michael

NorbertH

Hallo

Schön das nun dieser neuen Mikroskopie-Journal Zeitschrift mehr Wohlwollen und Chancen gegeben wird als früher ;-)
Ich bin Abonnent und sie gefällt mir aber schon sehr gut.

http://www.mikroskopie-forum.de/index.php?topic=18449.0

http://www.mikroskopie-forum.de/index.php?topic=19411.0

fg
Norbert

Piper

Guten Tag, Herr Henkel,

da ich kein Jurist bin und auch kein Verleger, bin ich für die von Ihnen angesprochene Rechtsproblematik eigentlich nicht der richtige Ansprechpartner, sondern dies wäre der Verlag. Ich wollte nicht das Urheberrecht in Frage stellen, sondern nur auf zwei Verwertungsaspekte hinweisen, die für potenzielle Autoren von grundsätzlichem praktischen Interesse sind, folglich keine Rechtsdiskussion anfachen, sondern Hinweise zur verlagsseitig praktizierten Handhabung geben.

(1) Zunächst einmal sollte erläutert werden, und dies war mein primäres Anliegen, dass jegliche (!) Abbildungen, also einfache Graphiken ebenso wie Sachaufnahmen oder auch sog. "Lichtbildwerke", welche in unserer Zeitschrift abgedruckt werden, nicht hinsichtlich ihrer weiteren Verwertung auf den Verlag übergehen. Der Autor kann also dieselben Abbildungen seinerseits in beliebiger Weise weiter verwerten und nutzen, auch für anderweitige Veröffentlichungen, auch ohne den Verlag zu fragen oder hierüber zu informieren. Dies ist bei den meisten internationalen (!) Fachzeitschriften ausdrücklich anders geregelt. Wenn Sie z.B. in amerikanischen Peer-Review-Journalen publizieren, gehen die Verwertungsrechte an den Abbildungen Ihrer Artikel nach dem dort in Anspruch genommenen Recht in den meisten Fällen auf den Verlag über. Dies haben Sie als Autor im Vorfeld zu akzeptieren und vertraglich zu unterschreiben, ansonsten wird Ihr Beitrag nicht abgedruckt. So einfach ist die dort praktizierte Handhabung. Aus diesen Gründen sind Sie als Autor, wenn Sie in solchen Zeitschriften publizieren, genötigt, ihre Abbildungen zu modifizieren oder gegen andere ähnliche Abbildungen auszutauschen, wenn Sie diese für einen späteren Artikel in einer andern Zeitschrift erneut verwenden wollen. Zumindest ist dies empfehlenswert, wenn man "Scherereien" im Vorfeld vermeiden will. Folgerichtig sollte von mir zunächst darauf hingewiesen werden, dass unsere Autoren solche "Scherereien" im Hinblick auf Abbildungen bei unserer Zeitschrift nicht zu "befürchten" brauchen, weil der Verlag seinerseits keine diesbezüglichen Rechte für sich in Anspruch nimmt.

(2) Andererseits nimmt der Verlag sehr wohl das Recht für sich in Anspruch, einen Artikel insgesamt, so, wie er eingereicht und abgedruckt wird, seinerseits zu vervielfältigen und zu verbreiten. Daher ist auch JEDER Beitrag in unseren Heften mit dem allgemein bekannten Copyright-Zeichen versehen, und zwar nebst Jahreszahl, Name des Verlags, ISSN-Nummern für Print- und Online-Versionen sowie der DOI-Nummer. Der Verlag behält sich also das "Recht" vor, den betreffenden Artikel zu "kopieren" (= "copy right"), d.h. diesen in gedruckter Form und/oder digital zu verbreiten, z.B. auch zum Download anzubieten. Wenn uns ein Autor einen Artikel anbietet, setzen wir voraus, dass er hiermit einverstanden ist -, und dieses Voraussetzen eines autorenseitigen Einverständnisses zur Vervielfältigung und Verbreitung seines Artikels ist wohl im Verlagswesen "allgemein üblich", auch in unserem Land. Wer dies als Autor nicht wünscht bzw. ein so verstandenes "Copy Right" im wörtlichen Sinne als Vervielfältigungsrecht einem Verlag nicht zubilligen will, wird seine "Werke" gar nicht erst einem Verlag bzw. einer Zeitschrift anbieten, sondern ihm dürfte nichts anderes übrig bleiben, als diese selbst verbreiten, z.B. im Selbstverlag, auf seiner eigenen Homepage oder in einem Internet-Forum.

Weitere anstehende Rechtsfragen sollten zweckmäßigerweise von potenziellen Autoren, die an einer Zusammenarbeit interessiert sind, auf direktem Weg mit dem Verlag erörtert werden, falls autorenseitige Bedenken oder Meinungsverschiedenheiten zu verlagsseitigen Auffassungen bestehen sollten.

Viele Grüße

J. Piper

Michael L.

Hallo Herr Henkel,

Sie haben Recht und auch nicht. Das Urheberrecht ist zweifelsohne nicht antastbar und gesetzlich geregelt, das Copyright ist eine vertragliche Vereinbarung die sehr individuell gestaltet werden kann die Sie nicht eingehen müssen dann verkaufen Sie aber auch keine Bilder oder puplizieren keine Artikel in einem Medium das nicht Ihnen gehört.

Freundliche Grüße

ML

felix

Mir scheint, viele haben etwas im Sinn, was es in englischer Sprache schon seit vielen Jahren gibt. Ich meine das englische Magazin "Micscape":

http://www.microscopy-uk.org.uk/mag/x_indexmag.html

Micscape erscheint monatlich. Alle Ausgaben werden archiviert. Das Archiv kann nach beliebigen Stichwörtern durchsucht werden und ist zudem über einen thematischen Baum aufgeschlüsselt.  Die Autoren geben einstellfertige Dateien (meist HTML oder PDF) ab und haben so vollständige Kontrolle über ihren Beitrag -- und tragen damit auch die Verantwortung für ihren Inhalt. Wieviel Qualitätskontrolle die Herausgeber garantieren möchten, entscheiden diese.  Micscape ist so wie es der Mikrokosmos einmal war: Eine unterhaltsame Zeitschrift für den engagierten Amateur mit vielen Anregungen und praktischen Anleitungen.

Genau betrachtet, ist Papier eigentlich gar kein gutes Medium für ein Periodikum zur Mikroskopie.  Bilder werden in einer fixen Auflöung reproduziert, die durch das Druckraster vorgegeben ist. Viel besser ist es, Bilder für die Betrachtung am Bildschirm anzubieten, möglicherweise in alternativen Auflösungsstufen. Die neue Bildschirmgeneration (Stichwort "Retina"), bald Standard, bietet eine Qualität an, gegen die gedruckte Bilder geradezu armselig wirken.  Und: Eine Zeitschrift in elektronischer Form erhebt keinen Anspruch auf Platz in meinen Regalen!

Mit bestem Gruß! -- felix

"Du" angenehm.

Ulrich S

Moin moin
ZitatUnd: Eine Zeitschrift in elektronischer Form erhebt keinen Anspruch auf Platz in meinen Regalen!
stimmt so nicht, weil ich sie dann ausdrucken MUSS (Zwangshandlung) und dann auch Jahrgangsweise binden lassen muß

Ulrich
Es kommt immer anders wenn man denkt