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Mikroskop prüfen

Begonnen von Johannes_Es, Januar 23, 2012, 08:35:46 VORMITTAG

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Bei Prüfung Kopf abnehmen

JA
8 (66.7%)
NEIN
4 (33.3%)

Stimmen insgesamt: 10

Johannes_Es

Hallo alle,

ich bräuchte eine kurze, aber dringende Frage:

Wenn ihr Stemi prüft, nehmt ihr da den Kopf ab?

Wenn der Kopf vom Stemi abgenommen wurde, ist zwangsläufig eine Reinigung notwendig?

Gibt es hier im Forum jemanden der das als "beruflicher Experte" beurteilen könnte?

Es geht wie sich manche vielleicht schon denken um einen eBay-Streitfall, der Verkäufer behauptet jetzt dadurch, dass ich das Gerät "aufgeschraubt" also den Kopf abgenommen habe müsse er es reinigen lassen und will mir das vom Kaufbetrag abziehen!

danke, lg

Johannes

Haus@Hund

Hallo,

wenn dir der VERkäufer etwas vom Kaufbetrag abziehen will, ist das doch für dich gut, oder?  ???

Aber jetzt zum eigentlichen Punkt. In einem Verständnis ist der "Kopf" eines Stemis der gesamte Teil von den Okularen bis zu den Objektiven. Nun besteht ein Stemi prinzipiell mindestens aus den Komponenten Kopf, Stativ und Beleuchtung, die so miteinander verbunden sind, dass man sie leicht austauschen kann. Der Kopf ist also immer abnehmbar und wird immer gebrauchsüblich an den Augenlinsen der Okulare und den äußeren Linsenflächen der Objektive verschmutzen - z. B. durch Staub.

"Zwangsläufig" ist im allgemeinen (bei kurzem Öffnen und Begutachten) keine Reinigung erforderlich, es sei denn, die Umgebung ist so dreckig, dass optische Flächen schlagartig einsauen...

Gruß aus Wetzlar-Nauborn,

Jörg (Haus@Hund)

Johannes_Es

Ach sorry, nein er hat es zurückgenommen; dann wollte er aber nicht zurücküberweisen weil angeblich eh alles funktionierte (stimmte nur nicht):

Mit Kopf meine ich den Teil von Okular bis vor den Objektivzylinder, also das Teil das man ohne Werkzeug abnehmen kann.
Die Verschmutzung bezieht der Verkäufer wahrscheinlich auf den Objektivzylinder.

Danke!

Weitere Meinungen erbeten!

lg Johannes

Hugo Halfmann

#3
Hallo Johannes,

wenn du das Gerät nicht gerade in einem Sandsturm in der Sahara oder nach der Sprengung in einem Steinbruch geöffnet hast, was soll´s denn da zu reinigen geben ?
In meinen Augen ist das völliger Humbug.
Außerdem: Wer soll das denn nach Meinung des Verkäufers machen ? Die Reinigung in einem Fachbetrieb dürfte den Wert wohl um einiges übersteigen und wenn er es selbst macht, entstehen keine Kosten.
Ich würde auf diese Forderung nicht eingehen, es sei denn es geht um 20.-€, dann wär´s mir wichtiger mein restliches Geld zu bekommen und die Angelegenheit aus´m Kopf zu haben. Wenn er weiter mauert, würde ich mich an Deiner Stelle an die Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt wenden.
Du hattest ihm doch das Gerät zurückgeschickt und er zahlt jetzt nicht, oder erinnere ich mich falsch ? In dem Fall könntest Du auch Anzeige wg. Internetbetrug erstatten.
Auskunft hierzu bekommst Du bei jedem Polizeipräsidium.

Ich würde jetzt schriftlich per Einschreiben/eigenhändig/Rückschein das Geld mit Fristsetzung einfordern und danach, wenn er sich nicht rührt,  Anzeige erstatten.

Du hast lange genug gewartet.
Viele Grüße aus dem Bergischen Land

Hugo Halfmann

Johannes_Es

Danke für die Antworten,

Fristsetzung usw. ist grad am laufen. Langsam sieht er glaub ich auch sein Unrecht ein, aber mir ist noch nicht klar ob es quasi aus Unkenntnis des Gerätes oder Betrugsabsicht war. Aber egal solang ich mein Geld wiederbekomme.

Weitere Meinung zum Abnehmend es "Kopfes" und ob es notwendig wäre es professionell zu reinigen weiter erbeten.

danke, lg

Johannes

Werner Jülich

Es ist eine Frage der Sorgfalt. Normalerweise wird jedes Mikroskop, dass in fremden Händen war durchgesehen und zumindest äußerlich gereinigt. Dies ist bei uns und vergleichbaren Werkstätten Standard und auch zum Schutz des nächsten Anwenders notwendig. Hier liegt der Aufwand leicht bei 15-20 Minuten.
Kommen dann noch Fingerabdrücke oder sonstige Verschmierungen auf den optischen Flächen hinzu, werden diese dokumentiert und anschließend beseitigt. Das kostet und das zahlt der Verursacher.
Werner Jülich

Johannes_Es

Danke für die Antwort!
Wäre es Ihrer Ansicht nach bei einem gebrauchten Gerät was vor Verkauf eben nicht so gewartet worden wäre ebenfalls eine reiner Käufer Sache?

danke, lg

Johannes

Hugo Halfmann

Johannes,

dein Verkäufer wird ja wohl kaum eine optische Werkstatt haben, oder ?
Sicherlich hat Herr Jülich aus der Sicht eines (seines) Fachgeschäfts vollkommen recht, denn er muss ja für die Qualität seiner Produkte geradestehen.
Aber wir reden hier über ein MBS 10 !
Wenn der Verkäufer schon von dem Defekt keine Ahnung hatte, dann wird er von einer sachgerechten Reinigung erst recht keine haben. Ich an Deiner Stelle würde das mal als reine Schutzbehauptung auffassen.
Viele Grüße aus dem Bergischen Land

Hugo Halfmann

Peter V.

Hallo,

es ist völliger Unsinn, dass durch reines kurzzeitiges Abnehmen des Kopfes eine Reinigung erforderlich ist. Du wirst ja nicht grade direkt daneben den Beutel Deines Staubsaugers entleert haben.
Und selbst wenn mikroskpische Staubpartikel in "haushaltsüblichen Mangen" auf die Optik gekommen wären, würde einfaches Ausblasen reichen. und wie shcon geschrieben wurde: Wir reden von einem MBS-10 und keinem 15000-EUR Hochpräzisionsgerät wie einem Zeiss Disconery!
Der Verkäufer soll mal auf dem Boden bleiben!
Es sind die üblichen Scharmützel, wenn ein Ebay-Geschäft "in die Hose geht". Er versucht's halt.....
Kannst ihn ja mal auf diesen Thread verweisen.

Herzliche Grüße
Peter
Dieses Posting ist frei von kultureller Aneigung, vegan und wurde CO2-frei erstellt. Für 100 Posts lasse ich ein Gänseblümchen in Ecuador pflanzen.

treinisch

Hallo Johannes,

also: Grundsätzlich hat der Verkäufer in diesem Fall keinen
Anspruch auf die Durchführung bestimmter Instandsetzungsmaßnahmen.

Er hat sehr wohl Anspruch auf Ersatz des Schadens, der an dem
Gerät entstanden ist (negatives Interesse). Ein Schaden liegt vor,
wenn der Marktpreis des Gerätes gesunken ist, verantwortlich für diesen
Schaden bist Du, wenn Dein Handeln ursächlich ist, also nicht weggedacht
werden kann, ohne dass der Erfolg (der Schaden) ausbleibt. So ist das.

Die Frage ob eine Reinigung verlangt werden kann ist in so fern müßig,
da irrelevant. Folgende Fragen müssen geklärt werden:

Kann der Verkäufer die angebliche Verschlechterung des Zustandes dokumentieren?
Ist aus dieser Dokumentation ersichtlich in welchem Ausmaß Du für eine Verschlechterung
verantwortlich bist?
Wie hoch ist die Veränderung im Marktwert?

Letzteres könnte man eruieren, in dem man sich fragt, um welchen Betrag wohl der
Verkaufserlös sinken würde, wenn man einen Zusatz in die Artikelbeschreibung
aufnehmen würde.

Von einer Strafanzeige würde ich dringend abraten. Diese stellt nicht nur eine
Eskalation dar, sondern wird auch erfolglos bleiben und, und das ist das wichtigste,
bringt Dich bezüglich Deines zivilrechtlichen Anspruches keinen einzigen Schritt weiter,
ganz im Gegenteil.

Erbitte eine Dokumentation der Kaufpreisminderung, prüfe diese, prüfe für Dich, welchen Betrag
Du daraus errechnen würdest und wenn dieser, zuzüglich Deiner Schmerzgrenze, höher ist,
als der vom Verkäufer genannte, habt ihr einen Deal.

Ansonsten kann es sich lohnen zu prüfen, wo der Gerichtsstand wäre und wie hoch die
Kosten eines Verfahrens wären und vor allem, wie objektiv die Erfolgsaussichten wären.

O.g. Kosten bewertest Du mit Beträgen und stellst sie dem Betrag gegenüber den Du forderst.
Für die Kosten des Verfahrens ist wichtig, dass es ja nicht um die Erstattung des Kaufpreises
geht, sondern um die volle Erstattung des Kaufpreises, also vermutlich um einen mittleren
zweistelligen Betrag?

Alternativ könntet ihr euch vielleicht vor der gerichtlichen Eskalation noch auf eine Entscheidung
durch eine Schiedsperson einigen?

Viele liebe Grüße

Timm

Gerne per Du!

Meine Vorstellung.

Werner Jülich

Lieber Peter V.
Sie kennen dieses Naturgesetz nicht.
Die menschliche Natur veranlasst Mitarbeiter wie Kaufinteressenten, immer genau auf die Stellen zu fassen, die eigentlich unzugänglich, in jedem Fall aber empfindlich und schlecht zu reinigen sind. Dies geschieht im Zustand verminderter Zurechnungsfähigkeit und wird folgerichtig immer mit dem Satz "das waren wir nicht" abgestritten.

Werner Jülich

Peter V.

Zitat von: Werner Jülich in Januar 23, 2012, 14:02:35 NACHMITTAGS
Lieber Peter V.
Sie kennen dieses Naturgesetz nicht.
Die menschliche Natur veranlasst Mitarbeiter wie Kaufinteressenten, immer genau auf die Stellen zu fassen, die eigentlich unzugänglich, in jedem Fall aber empfindlich und schlecht zu reinigen sind. Dies geschieht im Zustand verminderter Zurechnungsfähigkeit und wird folgerichtig immer mit dem Satz "das waren wir nicht" abgestritten.

Werner Jülich


Lieber Herr Jülich,

o.k., da gebe ich Ihnen völlig Recht!

Herzliche Grüße
Peter
Dieses Posting ist frei von kultureller Aneigung, vegan und wurde CO2-frei erstellt. Für 100 Posts lasse ich ein Gänseblümchen in Ecuador pflanzen.

olaf.med

ZitatMitarbeiter wie Kaufinteressenten, immer genau auf die Stellen zu fassen, die eigentlich unzugänglich, in jedem Fall aber empfindlich und schlecht zu reinigen sind

...da hat man dann aber wenigstens den Fingerabdruck als eindeutigen Beweis ;D ;D ;D

Gruß, Olaf
Gerne per Du!

Vorstellung: http://www.mikroskopie-forum.de/index.php?topic=4757.0

... und hier der Link zu meinen Beschreibungen historischer mineralogischer Apparaturen:
https://www.mikroskopie-forum.de/index.php?topic=34049.0

Johannes_Es

Vielen, vielen Dank für die Antworten!

Um eins vorwegzunehmen: bei Linsen greife ich nie zu, es sei denn sie sind mit Speck!  ;)

Danke, werde das alles mal so meinem Anwalt weitergeben!

danke, danke

Johannes

Peter V.

#14
..noch etwas:

Das Abnehmen des Kopfes, z.B. zum Einsetzen eines Zwischentubus etc., ist ausdrücklich so vorgesehen! Sonst wäre er nämlich nicht abnehmbar. Da haben sich die Konstrukteure schon etwas bei gedacht, sonst wäre der Kopf nicht mit einer Ringschwalbe versehen, sondern es gäbe eine feste Verschraubung.
Das Abnehmen des Kopfes stellt also keinen "unbefugten Eingriff" dar wie z.B. das Öffnen eines Elektrogerätes.

Herzliche Grüße
Peter
Dieses Posting ist frei von kultureller Aneigung, vegan und wurde CO2-frei erstellt. Für 100 Posts lasse ich ein Gänseblümchen in Ecuador pflanzen.