Operation ebay - Patient ( fast ) tot!

Begonnen von Peter V., Dezember 01, 2010, 17:41:02 NACHMITTAGS

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liftboy

Hallo Peter,
deswegen sag ich doch:
stabile Tüte, wenig Schaum!

Erste Lage aushärten lassen! (fast, muss noch etwas nachgeben)
Nach aushärten der zweiten Lage, dritte Lage (letzte! Karton offen lassen!)
Wenn die dritte Lage richtig hart ist, mit gutem Messer auf Kartonlevel wegschneiden, und Klappe zu!
Thats all!
Gruß
Wolfgang
http://www.mikroskopie-forum.de/index.php?topic=785.msg3654#msg3654
LOMO-Service
Das Erstaunen bleibt unverändert- nur unser Mut wächst, das Erstaunliche zu verstehen.
Niels Bohr

piu58

> Soll ich ihm für die lieblose und schlampige Verpackung trotzdem eine negative Wertung geben ?

Ich denke schon. Nachdem das Thema mit den "Rachebewertungen" jetzt durch ist, sollten wir die Anbieter erziehen. Es muss klar sein,d ass der Anbieter in vollem Umfang verantworlich ist, bis hin zum Transport.
Bleibt dran, am Okular.
--
Uwe

TPL

Zitat von: piu58 in Dezember 06, 2010, 10:20:37 VORMITTAG
> Soll ich ihm für die lieblose und schlampige Verpackung trotzdem eine negative Wertung geben ?

Ich denke schon. Nachdem das Thema mit den "Rachebewertungen" jetzt durch ist, sollten wir die Anbieter erziehen. Es muss klar sein,d ass der Anbieter in vollem Umfang verantworlich ist, bis hin zum Transport.

Hallo piu58,
ich glaube nicht, dass dieser "erzieherische Ansatz" Erfolg verspricht, aber es reicht ja eigentlich schon, andere ibäh-Nutzer durch eine negative Bewertung vor der unglaublichen Nachlässigkeit dieses Anbieters zu warnen.
Natürlich wäre es gut, den Anbietern bewusst zu machen, dass die versteigerten Geräte im Augenblick des Zuschlags bereits dem Ersteigernden gehören. Wer sich darüber im Klaren ist, Treuhänder des Eigentums eines Anderen zu sein, ist hoffentlich auch ein wenig sorgfältiger. Aber mit diesem missionarischen Ansatz kommt man wohl nicht sehr weit, zumal, wenn der Schaden schon angerichtet ist und die Fronten verhärtet sind.
Auch wenn Wilfried in seinem Fall das gewünschte Teil durch Glück unbeschadet bekommen hat, ist die unsägliche Schlamperei des Anbieters mit Wilfrieds Eigentum in meinen Augen ein klarer Fall für eine sachliche, aber eben negative Bewertung.
Schönen Gruß, Thomas

Klaus Herrmann

Hallo ebäh-Geschädigte,

also zu dem Thema Verantwortung des Verkäufers habe ich einen netten Satz in den Bedingungen eines Anbieters gefunden:

ZitatZahlungshinweise des Verkäufers
Privatauktion - keine Garantieleistungen - keine Gewährleistungen - keine Rücknahme - kein Umtausch - für Transportschäden und Verlust der Ware beim Versand haftet der Käufer (BGB § 447 (1) Gefahrübergang beim Versendungsverkauf)

Was sagen denn da die juristisch gebildeten dazu? ;D
Mit herzlichen Mikrogrüßen

Klaus


ich ziehe das freundschaftliche "Du" vor! ∞ λ ¼


Vorstellung: hier klicken

treinisch

Zitat von: Klaus Herrmann in Dezember 06, 2010, 13:05:45 NACHMITTAGS
Hallo ebäh-Geschädigte,

also zu dem Thema Verantwortung des Verkäufers habe ich einen netten Satz in den Bedingungen eines Anbieters gefunden:

ZitatZahlungshinweise des Verkäufers
Privatauktion - keine Garantieleistungen - keine Gewährleistungen - keine Rücknahme - kein Umtausch - für Transportschäden und Verlust der Ware beim Versand haftet der Käufer (BGB § 447 (1) Gefahrübergang beim Versendungsverkauf)

Das ist ziemlich einfach zu beantworten: Die Frage, ob es sich um eine Privatauktion handelt, entscheidet sich nicht durch den bloßen Willen des Verkäufers!

§14 BGB
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Bei der Frage, ob eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt hilft erfahrungsgemäß auch gern das Wohnsitzfinanzamt des Verkäufers oder das
zuständige Ordnungsamt.

Ist diese Frage geklärt, gibt es keine weiteren Fragen, denn §475 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/475.html ist da
ganz undeutsch ziemlich eindeutig: Die Klausel ist unwirksam.

Viele liebe Grüße

Timm
Gerne per Du!

Meine Vorstellung.

Peter Herkenrath

Nachdem die erfahrenen Versender gesprochen und ihre zum Teil haarsträubenden Erfahrungen mitgeteilt haben, sollte auch einmal die Gegenseite zu Wort kommen. Ich bin kein E-Bay-Nutzer und habe auch noch kein Mikroskop versendet. Wenn ich aber in die Verlegenheit käme, würde ich mich erst mal ausgiebig am Kopf kratzen, um dann mit einer kreativen Verpackungslösung rüberzukommen, deren Bestandteile sich vorzugsweise schon in meinem Haushalt befinden.

Die gezeigten Negativbeispiele haben jetzt aber auch mir klar gemacht, dass es lohnt, über das Thema Verpackung etwas länger nachzudenken. Die hier im Thread gegebenen Tipps kriegen diejenigen, die sie nötig haben, aber eher nicht zu sehen. Sinnvoll wäre vielleicht, den Beitrag von Herrn Thilo Immel (Anleitung zum Verpacken von Mikroskopen) im Unterforum Suche/Biete permanent einzustellen.

Liebe Grüße
Peter

Klaus Herrmann

Hallo Peter,

die innere Logik Deiner Aussage erschließt sich mir nicht.

ZitatNachdem die erfahrenen Versender gesprochen und ihre zum Teil haarsträubenden Erfahrungen mitgeteilt haben, sollte auch einmal die Gegenseite zu Wort kommen. Ich bin kein E-Bay-Nutzer und habe auch noch kein Mikroskop versendet.

Hier haben keine Versender, sondern Empfänger berichtet - wer ist dann die Gegenseite, wenn Du keinerlei Erfahrung hast? :D
Mit herzlichen Mikrogrüßen

Klaus


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wilfried48

Hallo,

ich habe den Verkäufer angeschrieben und eine Wertminderung auf die von mir noch verwendbaren Teile vorgeschlagen. Mal sehen was passiert. ;)
Ich hoffe nicht, dass er als Alternative den ganzen Krempel zurück will, sonst hätte auch noch ich die Arbeit und Verantwortung einer fachgerechten Rückverpackung.
Darauf würde ich nicht eingehen und halt mit einem blauen Auge klein bei geben und würde zum ersten mal in meiner e-bay Laufbahn zu einer negativen Bewertung greifen.

viele Grüsse
Wilfried
vorzugsweise per Du

Hobbymikroskope:
Zeiss Axiophot,  AL/DL/Ph/DIC/Epi-Fl
Zeiss Axiovert 35, DL/Ph/DIC/Epi-Fl
Zeiss Universal Pol,  AL/DL
Zeiss Stemi 2000 C
Nikon Labo-/Optiphot mit CF ELWD Objektiven

Sammlung Zeiss Mikroskope
https://www.mikroskopie-forum.de/index.php?topic=107.0

reblaus

Hallo -

als Ergänzung wollte ich noch hinzufügen, dass auch Ratschläge zur Verpackung sich ins Gegenteil verkehren können!

Ein Beispiel unter mehreren: Ich hatte - nach der allgemeinen Einleitung und dem Hinweis alles was sich zwanglos abnehmen lasse getrennt zu verpacken auch am Schluss noch beschrieben, wie man den Drehtisch vom Träger entfernen könne. Das wurde alles brav gemacht, viele Teile getrennt verpackt, der Drehtisch unter Deformation der verharzten Federschraube entfernt und   ---- auf dem Träger liegen gelassen und zusammen mit dem Stativ verschnürt!

Schließlich hatte ich ja nicht extra erwähnt, dass auch der Tisch nach dem Abnehmen noch verpackt werden müsse!
Also guter Wille herrscht meist ...

Grüße

Rolf

Jürgen H.

ZitatPrivatauktion - keine Garantieleistungen - keine Gewährleistungen - keine Rücknahme - kein Umtausch - für Transportschäden und Verlust der Ware beim Versand haftet der Käufer (BGB § 447 (1) Gefahrübergang beim Versendungsverkauf)

Aus der zitierten Klausel ergibt sich eines n i c h t: Dass der Verkäufer verpacken kann, wie er lustig ist, nach dem Motto: Ist mir doch egaL wie die Sache ankommt, ich hab ja Transportschäden ausgeschlossen.   8) Ordnungsgemäße Verpackung  ist nach der Rechtsprechung vertragliche Nebenpflicht des Verkäufers (die Verpackung lässt er sich ja auch oft genug mehr als gut bezahlen, gerade bei ebay). Auf dieser Basis würde ich mit dem Verkäufer verhandeln. So wie das Paket aussieht, musste auch einem Laien IMHO einleuchten, dass der Transport nicht gut gehen konnte....und §§ 446, 447 BGB reden schließlich nur vom zufälligen Untergang oder der zufälligen Verschlechterung, nicht von dem durch schlechte Verpackung fahrlässig herbeigeführten Transportschaden....

Mikrogrüße

Jürgen

Peter V.

ZitatSo wie das Paket aussieht, musste auch einem Laien IMHO einleuchten, dass der Transport nicht gut gehen konnte....und §§ 446, 447 BGB reden schließlich nur vom zufälligen Untergang oder der zufälligen Verschlechterung, nicht von dem durch schlechte Verpackung fahrlässig herbeigeführten Transportschaden....

Hallo!

Einer meiner früheren Chefs pflegte immer zu sagen: "Man kann gar nicht so dumm denken wie andere handeln".

Herzliche Grüße
Peter
Dieses Posting ist frei von kultureller Aneigung, vegan und wurde CO2-frei erstellt. Für 100 Posts lasse ich ein Gänseblümchen in Ecuador pflanzen.

wilfried48

Hallo,

nach mehreren Wochen will ich euch noch kurz berichten, wie mein Fall ausgegangen ist.

Nachdem der Verkäufer auf meine mail mit dem Foto von dem Verpackungsschaden nicht reagiert hat, habe ich
bei e-bay einen sogenannten Fall aufgemacht und dann hat er zweimal mit der identischen streotypen Antwort
geantwortet, dass ich mich an den Tansporteur wenden soll, er hätte sorgfältig verpackt. Auf meine letzte Stellungnahme hat er seit 14 Tagen nicht mehr geantwortet.
Daher habe ich den Fall heute dem e-bay Kundenservice zur Klärung übergeben, da  sonst die Frist zur gegenseitigen Klärung abgelaufen wäre.

Ca. 1 Minute (!) später erhielt ich vom e-bay Kundenservice folgende Nachricht:
ZitatWir bedauern sehr, dass es bei Ihrem Kauf zu einem Problem gekommen ist. Wir können Ihnen jedoch keine Rückerstattung für diesen Artikel leisten. Über den eBay-Käuferschutz bei Bezahlung mit PayPal sind nur Käufe abgesichert, die mit PayPal bezahlt wurden. Wir empfehlen Ihnen, beim nächsten Kauf eines Artikels bei eBay die Zahlung über PayPal durchzuführen.

Ja das habe ich ja auch schon vorher gewusst. Passiert jetzt wenigstens beim Verkäufer etwas, Abmahnung für den Wiederholungsfall mit Ausschlussandrohung oder ähnliches? Oder wozu war meine ganze Beweisführung mit mails hin und her nütze ? Der Fall ist jetzt für e-bay jedenfalls geschlossen.

Die negative Bewertung dient jetzt hoffentlich etwas den Nachfolgern.

viele Grüsse
Wilfried




vorzugsweise per Du

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https://www.mikroskopie-forum.de/index.php?topic=107.0

Michael W.

Hallo Wilfried,

auch ich habe schon ein paar Mal das Konflikt-Prozedere durchgemacht. Wenn man nicht per PayPal bezahlt hat, braucht man von Ebay nicht viel Hilfe zu erwarten. Dann schaut man als Käufer meistens in die Röhre. Und ernsthafte "Strafen" hat der Verkäufer wahrscheinlich nicht zu erwarten. Vielleicht kriegt er ja eine Verwarnung oder so. Rausgeworfen werden Verkäufer nur in den seltensten Fällen (z.B. sehr hoher Anteil an neg. Bewertungen oder schwerer Betrug). >:(

Das ist natürlich immer sehr ärgerlich, ist aber letztendlich ein Risiko mit dem man bei Ebay leben muss.

Viele Grüße
Michael
Am liebsten per "Du"

Peter V.

#58
Hallo Wilfried,

nein, es passiert ziemlich sicher....NICHTS!!!
Wie sonst wäre es erklärlich, dass sich bei ebay Verkäufer halten, die von vielleicht 35 Transktionen 6 negative Bewertungen haben, wobei mehrere Mitglieder bereits Betrugsverdacht in den Bewertungskommentaren äußern und z.T. angeben, die Polzei eingeschaltet zu haben.
Die Möglichkeit, einen "Fall" bei ebay zu eröffnen, ist eine Farce und reine Augenwischerei, sie soll Dir nur vorgaukeln, dass ebay sich da "irgendwie" kümmere.
Manchmal passieren higegen auch seltsame Dinge, so brichtete Frank D. ja mal, dass er vor ca. 2 Jahren plötzlich von ebay angerufen wurde, der Grund seiner Reklamation erfragt wurde man man ihm dann am Telefon sagte, man werde ihm den Kaufebtrag aus Kulanz einfach mal so komplett erstatten und er müsse den Artikel auch nicht zurücksenden. Wieso das??? Niemand weiss es....vielleicht liegt es daran, dass gerade mal wieder ein neuer Ebay-Chef für ein paar Tage ein "Kundenzufriedenstellungsprogramm" auflegt hat...that's ebay! So etwas habe ich allerdings auch nur ein einiziges Mal gehört.
Ebay kann auch gar nicht alle Fälle nachverfolgen, sondern nur stereotyp reagieren, denn ebay hat ein paar hundert Mitarbeiter ( es gab dort mehrfach in den letzten Jahren massive Personalabbauwellen ), aber jeden Tag tausende ablaufender Transaktionen. Wenn die das alles gewissenhaft "abarbeiten" wollten..undenkbar!

Bei Paypal klappt es hingegen, wenn tatsächlich ein ernsthaftes Problem vorliegt, aber man braucht einen laaaaaaaangen Atem ( 2 1/2 Monate sind da nichts! ) und muss viel Zeit investieren und darf sich selbst keinen kleinsten Formalfehler erlauben. Und ja nicht bis zum Abschluss des Verfahrens in Urlaub gehen oder mal ein paar Tage keine emails abholen, denn dann ist der Anspruch futsch! Also schön monatelang täglich(!) mails abholen, abwarten, was von paypal verlangt wird, das dann stets innerhalb einer Frist von maximal 10 Tagen erfüllen und dann wieder warten....warten...warten...nachmal fast einen Monat, bis mal wieder eine neue Nachricht von paypal erhält. Die strengen 10-Tages-Fristen gelten natürlich nur für den Antragsteller, Paypal selbst nimmt sich alle Zeit der Welt.
Aber wnn man es durchhält, hat man bei berechtigter Reklamation Erfolg. Mir wurden aber letztens so knapp 760 EUR zurückerstattet.
Ich hatte auch vor, für Neugierige hier über den ganzen Ablauf einen solchen Verfahrens zu berichten, werde das auuh die Tage mal mache, wenn ich Zeit habe. Denn das Paypal-Käuferschutzverfahren ist etwas "komplex", man sollte nicht glauben, dass man dort "einfach" an das einem zustehende Geld kommt.

Hezrliche Grüße
Peter
Dieses Posting ist frei von kultureller Aneigung, vegan und wurde CO2-frei erstellt. Für 100 Posts lasse ich ein Gänseblümchen in Ecuador pflanzen.

beamish

Hallo,

manche von Euch werden vielleicht den Fall mit einem von mir ersteigerten Stativ Zeiss Standard mitbekommen haben, bei dem die Zahnstange des Kondensortriebes zerstört war und die mitgelieferte Beleuchtungseinrichtung zusammengeschmort. Ich zitiere aus der Beschreibung: "Artikelmerkmale, Zustand: Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig."
Natürlich war es nicht per Paypal bezahlt (war auch nicht angeboten). Meine Reklamation blieb wie zu erwarten bis heute unbeantwortet. Dabei ist so ein Mikroskop für den Händler nur ein kleiner Fisch. Der verkauft sonst halbe Operationssaaleinrichtungen im mehrfachen Tausendeurobereich.

Tja, so ist Ebay... manchmal hat man Glück und öfters nicht...

Grüße

Martin
Zeiss RA mit Trinotubus 0/100
No-Name China-Stereomikroskop mit Trinotubus
beide mit Canon EOS 500D