Wer mikroskopiert noch mit einem Ortholux I?

Begonnen von Peter V., Februar 19, 2010, 18:40:07 NACHMITTAGS

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Klaus Henkel

Zitat von: olaf.med in Februar 22, 2010, 13:00:59 NACHMITTAGS
Hallo Ortholux Freunde,
das Stativ war sicher das mit dem umfangreichsten Zubehör aller Zeiten! Es gibt eine ultimative Informationsquelle, und die ist zufällig sogar gerade auf ebay angeboten (Nr. 320491395354). Der Preis ist allerdings ziemlich happig. Ich gehöre dieser 65 Abonnenten-Gesellschaft an und verfüge über ein Exemplar. Ich kann mal mit dem Herausgeber, einem guten Freund von mir, korrespondieren, ob er ein pdf für Interessenten zur Verfügung stellt, ansonsten könnte ich es einscannen - oder müßte ich dafür in den Bau :-[????
Gruß, Olaf

Das Urheberrechtsgesetz wird von deutschen Gerichten streng gehandhabt. Die Urteile für Straftaten und Vergehen entsprechen denen für Diebstähle und Einbrüche. Machen Sie sich nicht unglücklich!
KH

TPL

#31
Zitat von: olaf.med in Februar 22, 2010, 13:00:59 NACHMITTAGSdas Stativ war sicher das mit dem umfangreichsten Zubehör aller Zeiten! Es gibt eine ultimative Informationsquelle, und die ist zufällig sogar gerade auf ebay angeboten (Nr. 320491395354).

Hallo Olaf und andere Ortholux-Freunde,
sehr schöne Bilder, mit denen dieses Heft schmackhaft gemacht wird! Faszinierend, wie aus dem Ortholux ein inverses Mikroskop gebaut wurde und wie die vollmassive Mechanik des Integrationstisches an ein Okular adaptiert wurde!!

Was mir auffiel: Am Heine-Kondensor (eine der oberen Abbildungen) ist unten eine Wechselvorrichtung, die ich noch nie gesehen habe. Ich kenne nur die anlkemmbaren Filterhalter. Kann jemand dazu Angaben machen? Ist da auch ein Einschub für die kleinen Polfilterchen dabei, wie sie in den Ultropak eingesetzt wurden?

Zu den Kopien: Solange der Autor einwilligt ist die Urheberrechtsfrage kein Problem -es sei denn, es hängt auch noch ein kommerzieller Verlag daran, dem das Copyright abgetreten wurde. Herr Henkel wird zwar (wahrscheinlich zu recht) einwenden, dass das Copyright für die rechtliche Betrachtung in Deutschland wenig zur Sache tut, aber in so einer erlesenen Gesellschaft möchte man ja auch nicht unbedingt schlechte Stimmung aufkommen lassen. Ich wäre jedenfalls an einer Ausgabe (z.B. als autorisiertes PDF) interessiert.
Schönen Gruß, Thomas

Wolfram Weisshuhn

Hallo allerseits,

ZitatVon der Schönheit des mehr oder weniger matten Glanzes und der Haptik bei zugleich ausgeprägter Unempfindlichkeit der Oberflächen schwarzer Mikroskopstative bin ich auch immr wieder fasziniert.
Weiss eigentlich jemand, in welchem Verfahren diese hergestellt wurden?  Ist es eine "Lackierung"?

Also zunächst kann man sehen, daß das gesamte Innenleben mattschwarz tauchlackiert wurde um vagabundierendes Licht zu binden. Die Außenflächen sind (vermutlich) mehrfach lackiert und wurden zwischendurch poliert. (?) Die Erfahrung hat auch ergeben, daß die Außenlackierung empfindlich auf Schläge reagiert. Da ist also Vorsicht geboten. Aber für den Stand der Lackierungstechnik um 1950-1965 (?) dennoch eine ordentliche Leistung.

Vieleicht kann Klaus Herrmann noch etwas zu diesem Thema beitragen?

mfG

Wolfram Weisshuhn

olaf.med

Noch mal zum Copyright: mir ist die allgemeine Rechtslage sehr wohl bewußt - meine eigenen Werke waren auch öfter vom Mißbrauch betroffen. Hier handelt es sich aber um Erzeugnisse, die im "Eigenverlag" mit simpler Kopiertechnik erstellt wurden. Ich prüfe heute Abend, ob es einen Copyright-Vermerk gibt, parallel dazu korrespondiere ich noch heute mit dem Herausgebe. Unglücklich machen will ich mich wirklich nicht....

Gruß, Olaf
Gerne per Du!

Vorstellung: http://www.mikroskopie-forum.de/index.php?topic=4757.0

... und hier der Link zu meinen Beschreibungen historischer mineralogischer Apparaturen:
https://www.mikroskopie-forum.de/index.php?topic=34049.0

Peter V.

#34
ZitatDas Urheberrechtsgesetz wird von deutschen Gerichten streng gehandhabt. Die Urteile für Straftaten und Vergehen entsprechen denen für Diebstähle und Einbrüche. Machen Sie sich nicht unglücklich!
KH

Hallo Herr Henkel,

diese Aussage ( bezüglich der strafrechtlichen Relevanz ) mag vielleicht für ein ganz bestimmtes Druckerzeugnis gelten: " Wer Banknoten nachmacht.....", aber doch sicher nicht für leichtere Fälle der Urheberrechtsverletzung!? Wenn dem so wäre, säßen vermutlich länsgt die gesamte deutsche Leherschaft und sämtliche Hochschuldozenten hinter Gittern.
In der Regel geht es bei Urheberrechtverletzungen doch eher um zivilrechtliche Angelegenheiten, es sei denn, es handelt sich um Raubkopien in großem Stil aus kommerziellen Gründen ( Filme etc. ).
Aber verstehen Sie mich nicht falsch: Ich bin weit davon entfernt, dieses Thema verharmlosen zu wollen und achte selbst immer peinlichst darauf, vor allem im Internet keine Urheberrechtsverletzung zu begehen, und schätze auch insofern wirklich Ihre Warnungen.
Aber es gilt - wie immer im Leben - Augenmaß zu bewahren. Die private Kopie einen Textes oder einer Zeitschrift und die Weitergabe an enge Freunde ohne kommerzielle Absicht wird sicher nicht gleich das BKA auf den Plan rufen. Man muss seine diesbezügliche Absicht ja auch nicht der Weltöffentlichkeit kundtun.... ;)


Herzliche Grüße
Peter Voigt
Dieses Post wurde CO2-neutral erstellt und ist vegan. Für 100 Posts lasse ich ein Gänseblümchen in Ecuador pflanzen.

Klaus Henkel

Zitat von: olaf.med in Februar 22, 2010, 14:48:35 NACHMITTAGS
Noch mal zum Copyright: mir ist die allgemeine Rechtslage sehr wohl bewußt - meine eigenen Werke waren auch öfter vom Mißbrauch betroffen. Hier handelt es sich aber um Erzeugnisse, die im "Eigenverlag" mit simpler Kopiertechnik erstellt wurden. Ich prüfe heute Abend, ob es einen Copyright-Vermerk gibt, parallel dazu korrespondiere ich noch heute mit dem Herausgebe. Unglücklich machen will ich mich wirklich nicht....
Gruß, Olaf

Durch den Begriff "Copyright" ist nun eine gewisse Verwirrung in den Thread geraten. In aller Kürze hier eine Klarstellung.
Das deutsche Recht kennt kein Copyright, wie es in der angloamerikanischen Rechtswelt üblich ist. Das deutsche Urheberrechtsbgesetz ist viel strenger. Das Recht des Urhebers (Schöpfers) kann niemals an Dritte abgetreten werden. Das Recht bleibt stets an die Person des Urhebers gebunden. Ein Verkauf bzw. eine Abtretung "aller Rechte" an einen Verlag oder einen anderen Dritten ist in Deutschland nicht möglich. Man kann einem Verlag selbstverständlich das Recht zur ein- oder mehrmaligen Veröffentlichung und Vervielfältigung übertragen oder einer Privatperson das Recht zu beliebigen oder einmaligen Vervielfältigung oder Veröffentlichung, in Papierform oder auf elektronischem Wege.

Das oft auch von deutschen Veröffentlichungen gerne verwendete Copyright-Zeichen © ist in D rechtlich bedeutungslos. Die Verlage bringen es an, um ihre Rechte im amer. beeinflußten Ausland zu sichern.

Der Herausgeber hat keinerlei Rechte an einem Werk, dessen Urheber er nicht selbst ist.

Wenn das Werk von Seiten eines Verlags eine gewisse "Schöpfungshöhe" erkennen läßt, zB durch ein besonderes Design, Layout, besonders schöpferischen Druck usw.. gilt u. U. auch der Verlag als Inhaber spezieller Rechte. Aber das wäre eine Ausnahme. Das spielt nur dann eine Rolle, wenn man das Verlagserzeugnis kopiert und diese Kopie zB im Internet veröffentlicht.
Veräußert ein Verlag alle seine Rechte an einem Werk an einen anderen Verlag (nur als Beispiel), so ist das ohne jeden Belang, weil das Urheberrecht immer beim Urheber verbleibt, ganz egal was ein Verlag mit wem auch immer vereinbart.

Das Urheberrechtsgesetz greift immer dann, wenn das Werk eine "gewisse Schöpfungshöhe" aufweist. Also die Wiedergabe von Fakten in einer Tabelle weist eine solche Schöpfungshöhe nicht auf, unterläge also nicht der Rechtsprechung nach dem UrhRGesetz. Doch schwanken die Gerichte in ihren Auslegungen und Urteilen oftmals beträchtlich. Deshalb würde ich mich niemals "darauf verlassen".

Abmahnanwälte, die besonders im Internet auftreten, haben einen Spürsinn für ungenehmigte Veröffentlichungen. Es ist nicht selten, daß sie einem Urheberrechtsgesetzverletzer - ohne Auftrag oder Kenntnis des Urhebers oder des Verlags - eine Abmahnung mit Gebührenrechnung in Höhe von 800 bis 3000 Euro ins Haus schicken, die eingeklagt wird, wenn man sich nicht dagegen mit rechtlichen Schritten wehrt. Auch wenn man gewinnt, kostet das immer eine Menge Geld. Deshalb empfiehlt es sich, stets eine schriftliche Genehmigung des Urhebers einzuholen. Sonst ist man "dran", sollte der Urheber versterben oder handlungsunfähig werden, und die Erben oder Bevollmächtigten die Wahrung ihrer Rechte einem Rechtsanwalt übertragen.

Grüße
KH

Klaus Herrmann

Soweit ich weiß, handelt es sich um eine Nitrozelluloselackierung, die in mehreren Schickten durch pneumatisches Spritzen aufgetragen wurde. Dazwischen wurde sogar eingebrannt und geschliffen. Am Schluss wurde die matte Politur aufgebracht. Diese Lacke sind schlagempfindlich - sie haben lange nicht die Flexibilität der heutigen Industrielacke. Und die Lösemittelbeständigkeit ist auch nicht sonderlich hoch. Daher der Hinweis: nur feuchtes Tuch zum Abwischen nehmen!
In Gerlachs neuem Buch Geschichte der Mikroskopie steht nur ein Satz: Nach dem Krieg wurden schlechtere Lacke eingesetzt wegen Rohstoffmangel.

Timo Mappes könnte was Näheres wissen.
Mit herzlichen Mikrogrüßen

Klaus


ich ziehe das freundschaftliche "Du" vor! ∞ λ ¼


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olaf.med

Hallo Thomas,

Hallo Thomas,

ZitatWas mir auffiel: Am Heine-Kondensor (eine der oberen Abbildungen) ist unten eine Wechselvorrichtung, die ich noch nie gesehen habe. Ich kenne nur die anlkemmbaren Filterhalter. Kann jemand dazu Angaben machen? Ist da auch ein Einschub für die kleinen Polfilterchen dabei, wie sie in den Ultropak eingesetzt wurden?

Das ist ein Farbkontrast Phasenkondensor (es gibt sicher noch einen gebräuchlicheren Namen dafür - den werde ich heute Abend ermitteln). Mit ihm kann man irre Farbeffekte produzieren. Wenn ich mich recht erinnere, besteht der Phasenring aus einer Polfolie, deren Schwingungsrichtung senkrecht zum Umfeld orientiert ist. Nun kann man mit dem unteren Filterwechsler noch einen komplizierten Farbfilter einschwenken, durch den das Feld innerhalb des Phasenrings komplementär zu dem außerhalb des Phasenrings angefärbt wird, und schon ist alles farbverfälscht...

Ich weiß, klingt konfus und ist konfus, aber dafür chattet man ja. Jedenfalls habe ich für heute Abend ein weiteres Problem zu klären. Bis morgen dann mit detaillierteren Infos,

Gruß, Olaf
Gerne per Du!

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Klaus Henkel

Zitat von: Peter Voigt in Februar 22, 2010, 15:07:08 NACHMITTAGS
ZitatDas Urheberrechtsgesetz wird von deutschen Gerichten streng gehandhabt. Die Urteile für Straftaten und Vergehen entsprechen denen für Diebstähle und Einbrüche. Machen Sie sich nicht unglücklich!
KH

Hallo Herr Henkel,

diese Aussage ( bezüglich der strafrechtlichen Relevanz ) mag vielleicht für ein ganz bestimmtes Druckerzeugnis gelten: " Wer Banknoten nachmacht.....", aber doch sicher nicht für leichtere Fälle der Urheberrechtsverletzung!? Wenn dem so wäre, säßen vermutlich länsgt die gesamte deutsche Leherschaft und sämtliche Hochschuldozenten hinter Gittern.
Peter Voigt

Das Urheberrechtsgesetz kennt eine Reihe von Ausnahmen, welche die wissenschaftliche Forschung und Lehre betreffen. Doch glaubte ich, das hier im Forum unterschlagen zu können, da es sich um eine Veröffentlichung hier weder um das eine noch das andere handelt. Und was die Schule anbelangt: Ich erinnere an die Schule in Bonn, ein "Beethoven-Gymnasium", die zur Zahlung einer Entschädigung von 5.000 Mark verurteilt wurde, weil sie eine im Keramikladen gekaufte Beethoven-Büste so in ihrem Schulgarten aufgestellt hatte, daß man sie von der öffentlichen Straße aus sehen konnte. Damit war für das Gericht eine nicht genehmigte  "Veröffentlichung" gegeben.

So ist das im Unglücksfalle, lieber Herr Voigt.
KH

Peter V.

#39
ZitatSo ist das im Unglücksfalle, lieber Herr Voigt.

Lieber Herr Henkel,

...ich weiss! Das Leben an sich ist gefährlich, es birgt so viele Gefahren, dass man - wollte man sie alle ausschließen  - sich gar nicht mehr vor die Tür trauen oder sonstwie ein Lebenszeichen von sich gehen dürfte, weil nahezu jede menschliche Regung, Tätigkeit oder münldiche oder schriftliche  Äußerung nach Auslegung findiger Juristen gegen irgendein Gesetz verstößt und zu zivil-und strafrechtlichen Konsequenzen führen kann. Insbesondere im Marken- und Urheberrecht. Da verklagen Firmen Hobbysticker, die eine Tierpfote auf ein Kissen sticken, amerikanische Modelabels verklagen Leute, die ihre eigenen, gebrauchten(!) Kleidungsstücke bei ebay versteigern, weil die Firma generell den ( auch privaten ) Verkauf ihrer Produkte in Europa ( selbst, wenn in den Staaten regulär erworben ) untersagen darf......

Der einzige Grund, warum wir uns nicht alle täglich damit konfrontiert sehen, ist, dass nicht ständig solche findigen Juristen neben uns stehen. Was für den Hypochonder die Apotheken-Umschau, ist im Bereich des Urheber- und Markenrechtes die Seite www.wortfilter.de , welche ich regelmäßig lese und deren gelegentliche Lektüre ich immer wieder empfehle. Deshalb sind mir derartige Probleme durchaus bekannt.

Nochmal, Herr Henkel, ich will das alles wirklich nicht verharmlosen. Aber man muss trotzdem "normal weiterleben"...trotz all dieser Damoklesschwerter über uns!

Herzliche Grüße
Peter Voigt
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TPL

Zitat von: olaf.med in Februar 22, 2010, 15:47:19 NACHMITTAGS
Das ist ein Farbkontrast Phasenkondensor (es gibt sicher noch einen gebräuchlicheren Namen dafür - den werde ich heute Abend ermitteln). Mit ihm kann man irre Farbeffekte produzieren. Wenn ich mich recht erinnere, besteht der Phasenring aus einer Polfolie, deren Schwingungsrichtung senkrecht zum Umfeld orientiert ist. Nun kann man mit dem unteren Filterwechsler noch einen komplizierten Farbfilter einschwenken, durch den das Feld innerhalb des Phasenrings komplementär zu dem außerhalb des Phasenrings angefärbt wird, und schon ist alles farbverfälscht...

Hallo Olaf,
das hört sich ja sehr spannend an. Verblüffend, mit welch aufwändigen Methoden am Kontrast herumgebastelt worden ist... Ich freue mich sehr auf weitere Informationen dazu!
Ich kenne unter dem Namen OPTICOLOR ein Zusatzgerät zum Anklemmen an die Heine- und Berek-Kondensoren, auf das Deine Beschreibung teilweise passt. Der war allerdings relativ groß (größer als die "Filterwippe" in der Abbildung mit dem Heine-Kondensor Nr. 304) und erlaubte "nur" die einheitliche Färbung des Durchlichtbildes.
Schönen Gruß, Thomas

olaf.med

Betr.: Copyright

Also...., wenn ich gewusst hätte, dass ich mit meiner eher scherzhaft gemeinten Bemerkung über das Copyright so eine Welle lostrete, hätte ich die Schnauze gehalten.....

Hier meine Anfrage an Dan Kile, den Editor des "Journal of the Microscope Historical Society":

ZitatQuestion concerning  copyright:  Since a few days I'm a member of
"Mikroforum", a chatroom for microscopists. Recently they  have an
extensive discussion on the Ortholux microscope. Nobody knew about
John Field's great article, which is a milestone, but hardly accessible.
Is there any chance to provide a few fans with a pdf or a copy? I could
arrange and distribute these. My personal approach is, that the JMHS is a
non profit  publication, and the aim of authors is a broad distribution of
their message. Therefore nobody is harmed by further copies, just in
contrast, the Society might get additional attention and possibly more
subscribers. Please let me know your "official" response as Editor.

... und hier die höchstrichterliche Antwort des Editors, Herausgebers, Chefredakteurs, Herstellers und Postboten (alles in Personalunion):

ZitatRegarding copyright; I do consider the JMHS to be a copyrighted work,  if
for no other reason than to protect individual authors from  unauthorized
reproduction of their articles for profit.  I would also  be quite unhappy
about a dealer scanning in the JMHS for reproduction  at a profit.  Thus,
I will not provide any electronic version of an  article; authors of
course are free to contact me regarding reprints  or files, and they may
freely distribute their own articles on their  own.

As for John's article, he has recently had 50 copies of his Ortholux
issue reprinted; indeed, one is currently for sale on ebay
(320491395354).  John has generously offered that some of the profit  from
this venture can be shared with us for a future JMHS  publication.
Members of your chatroom group can contact John directly  for an issue at
jafdf@yahoo.com.

Meine persönliche Handhabung dieses Problems wird folgendermaßen aussehen:

ich fertige mir von meinem persönlichen Exemplar eine Kopie für meinen persönlichen Gebrauch an. Diese stelle ich Freunden leihweise für den wiederum persönlichen Gebrauch zur Verfügung. Daraus dürfen diese, natürlich ausschließlich handschriftlich, interessante Passagen für den nichtkommerziellen, persönlichen Gebrauch kopieren.

Darf ich hier trotzdem einmal Werbung für dieses Organ (http://journalmicrosociety.org/), das sich mit der gesamten Breite der historischen Mikroskopie befasst, machen, oder gibt es dagegen rechtliche Bedenken?

Beste Grüße,

Olaf

Gerne per Du!

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olaf.med

#42
Hallo Thomas,

das Teil heißt Farb-Phasenkontrast und fand offensichtlich keine große Verbreitung. Im Prinzip funktioniert es wie ein doppelter Heine Kondensor. Zwei konzentrische Röhren erzeugen zwei Kegelmantel-artige Beleuchtungsbündel, das innere grün, das äußere rot. Beide können durch Trieb in der Höhe verstellt werden womit sie innerhalb, außerhalb oder auch direkt auf dem Phasenring abgebildet werden können. Dadurch erzeugt man intensive Färbungen im Phasenkontrast.

Soweit ich weiß hat Zeiss mal was Ähnliches gebaut, allerdings ohne das geniale Heine-Konzept. Dort hieß es ,,Rheinberg-Filter"

Ich hatte eine Pol-Version in Erinnerung, bei der beide Bereiche zusätzlich unterschiedlich polarisiert sind. Hier ein Bild dieses Typs, von dem ich aber nicht weiß, ob er jemals in Produktion gelangte. Ich habe ihn auf den Kopf gestellt, damit man die Einschwenk-Mimik der Filter sieht.

ftp://ftp.min.rub.de/pub/Medenbach/Farb-Phasenkontrast.jpg

Die andere Anfärb-Einrichtung heißt bei Leitz Variocolor und färbt, wie Du richtig bemerkt hast, das Gesichtsfeld lediglich ein, ohne den Phasenkontrast zu beeinflussen. Das Prinzip ist einfach und ein schönes Beispiel angewandter Kristalloptik. Man benutzt eine 3,75 mm dicke Quarzplatte genau senkrecht zur optischen Achse geschnitten. Da Quarz optisch aktiv ist, wird die Ebene des linear polarisierten Lichts gedreht, der Kristall ist also in dieser Schnittlage zwischen gekreuzten Polarisatoren nicht schwarz, sondern spezifisch gefärbt, wobei die Farbe eine Funktion der Dicke ist. Dreht man nun den einen Polarisator aus seiner 90°-Stellung heraus, ändert sich die Farbe. Bild hier:



Wem diese Erklärung zu wenig anschaulich ist, der kann den Effekt in einer Powerpoint-Animation auf meiner Homepage finden. Einfach http://homepage.rub.de/Olaf.medenbach/ anklicken, bei Downloads ,,Interferenzbilder IV" herunterladen und los geht's. Der oben beschriebene Effekt kommt in der 3. Folie. Wer Lust hat klickt einfach weiter, bunt ist's allemal. Übrigens, beim Variocolor nutzt man nur den zentralen homogenen Teil des in der Powerpoint-Animation gezeigten Achsenbildes.

Beste Grüße, Olaf
Gerne per Du!

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Martin L.

Hallo Olaf
Das Reinberg-Verfahren von Zeiss hieß Mikropolychromar. Es bestand aus einem Abbe-Kondensor mit 2 separaten Irisblenden für die Zentralstahlen bzw. für die Randstrahlen.Unterhalb der Blenden wurden farbige Glasfilter eingelegt, üblicherweise in Kontrastfarben (dunklere Zentralfilter, hellere für die Außenstrahlen). Es ergab sich sowas wie farbiges Dunkelfeld auf kontrastfarbigem Untergrund. Ich besitze zwar noch einen Filtersatz von Zeiss, aber leider nicht mehr den Kondensor.
Hier findet sich ein Artikel:
www.microscopy-uk.org.uk/mag/artdec08/ab-chromar.html
Viele Bunte Grüße
Martin
Ich bevorzuge das freundschaftliche "Du".
Vorstellung hier: http://www.mikroskopie-forum.de/index.php?topic=4241.0
Arbeitsmikroskope:
       Zeiss Axioskop
       Zeiss Standard Universal DL AL Fluo
       Zeiss Ultraphot II DL AL Fluo
       Zeiss Stereomikroskop

olaf.med

Hallo Martin,

sehr schöner und informativer Artikel, Danke :) :)

Olaf
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